Fachbereichsrat

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Der Fachbereichsrat (FBR) tagt während des Semesters einmal monatlich.

Hier werden sämtliche Belange besprochen, die für den gesamten Fachbereich relevant sind. Daneben gibt es den Institutsrat, in dem Themen besprochen werden, welche die einzelnen Institute des Fachbereichs betreffen.

Aufgaben

Laut §71 des BerlHG fällt u.a. in die Zuständigkeit des Fachbereichsrat

  1. den Erlass von Satzungen des Fachbereichs,
  2. die geordnete Durchführung der Lehre und der Prüfungen sowie die Koordinierung von Lehre und Forschung im Fachbereich,
  3. den Beschluss von Berufungsvorschlägen,
  4. Entscheidungen über Habilitationen,
  5. die Verteilung von dem Fachbereich zugewiesenen und von wieder frei werdenden, beim Fachbereich verbleibenden Stellen und von Mitteln für nichtplanmäßige Dienstkräfte sowie von Sachmitteln,
  6. die Vorschläge zur Begründung und Beendigung der Rechtsverhältnisse von hauptberuflich und nebenberuflich Tätigen, soweit sie nicht Einrichtungen gemäß § 75 zugewiesen sind.

Des weiteren kann der FBR:

Beschlussfähigkeit

Nach §47 Absatz 1 des Berliner Hochschulgesetzes ist der Fachbreichsrat und andere Gremien der Akademischen Selbstverwaltung beschlussfähig, sofern mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

Mitglieder

Im FBR sitzen Vertreter_innen (Anzahl) von

  • Professor_innen (7)
  • akademischen Mitarbeiter_innen (2)
  • sonstigen Mitarbeiter_innen (2) und
  • Studierenden. (2)

Eine Liste der aktuellen Mitglieder befindet sich hier: http://www.mi.fu-berlin.de/fb/fbr/members/index.html

Gruppenveto

Bei manchen Abstimmungen (ich dachte bei allen?) kann, wenn alle Vertreter_innen einer Statusgruppe gegen einen Beschluss stimmen, ein Antrag eingereicht werden, dass das Thema vertagt wird. Das wird auch Gruppenveto genannt. Das heißt jedoch fast mit Sicherheit, dass das Thema bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung kommt, bzw dass (je nach Jahreszeit und Wichtigkeit des Themas) auch eine außerordentliche Sitzung berufen werden kann, um das Thema abzuschließen.

Öffentlichkeit

Der FBR arbeitet im Grunde öffentlich. Zumindest den angehörigen der Universität steht es frei, zu den Sitzungen zu erscheinen. Es gibt jedoch manchmal einen nicht-öffentlichen Teil der Veranstaltung, bei dem Teilnehmer_innen, die keine gewählten Mitglieder sind, den Raum verlassen müssen. Das passiert beispielsweise, wenn personelle Fragen besprochen werden. Offiziell haben "ein Vertreter oder eine Vertreterin des zuständigen Organs der Studierendenschaft" Rede- und Antragsrecht, praktisch wird wahrscheinlich niemenschen das Wort verboten.

Gewählte Mitglieder erhalten unter http://fbr.mi.fu-berlin.de Zugang zu den internen Unterlagen, die für die Arbeit der Mitglieder notwendig ist. Man muss sich im Universitätsnetz befinden.

Termine

Die Termine im WS 14/15 sind:

  • 28.01.2015
  • 18.02.2015

Die aktuellen Termine sind der Fachbereichsratseite zu entnehmen.

Die FBR-Sitzungen finden immer im Raum 1.1.16 in der Arnimallee 14 statt.

Kommissionen und Beauftragte

  • § 73 Kommissionen und Beauftragte im BerlHG

Kommissionen

Die Kommissionen zum Fachbereichsrat haben beratenden Charakter. Sie tagen in der Regel unregelmäßig und haben die Funktion, den Fachbereichsrat zu Spezialthemen zu beraten, bzw. zu diesen die "Vorarbeit" zu leisten. Entscheidungen (z.B. Satzungen o.ä), die in den Kommissionen ausgearbeitet wurden, müssen im FBR abgestimmt werden, damit sie gültig sind.

Die Mitglieder der diversen Kommissionen werden durch den Fachbereichsrat benannt. D.h. in der Regel schlägt jede Statusgruppe die Mitglieder für die eigene Statusgruppe für die entsprechende Kommission vor.

Einige der Kommissionen am FBR sind:

Beauftragte

Wahlen

Die Mitglieder des Fachbereichsrat werden jede 2 Jahre neu gewählt. Der Zeit fallen die FBR-Wahlen mit der Wahlen für das Studierendenparlament zusammen. Die kommenden FBR-Wahlen finden in Januar 2017 statt.

Wer kann wählen?

Jede dem Fachbereich zugehörige Person kann die Vertreter_innen für ihre entsprechende Statusgruppe wählen. D.h. die Profesor_innen werden durch Profesor_innen, die Studierenden durch Studierende gewählt (das selbe trifft natürlich auch für die wissenschaftlichen und die sonstigen Mitarbeiter_innen zu).

Um wählen zu dürfen, muss man im Wähler_innenverzeichnis stehen (manchmal stehen Menschen aus ominösen Gründen nicht drin und müssen manuell eingetragen werden. Zuständig dafür ist der Dezentrale Wahlvorstand). Außerdem müssen am Tag der Wahl den Studiausweis + Lichtbildausweis vorgelegt werden.

Wer kann zur Wahl antreten?

Bei Studis: Alle Studierenden, die zum Zeitpunkt der Wahl immatrikuliert sind. Es werden hierfür Listen eingereicht, die ein paar Monate vor der Wahl erstellt werden.