Berufungskommission

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Rechtsgrundlagen[Bearbeiten]

Zusammensetzung der Kommission an der FU[Bearbeiten]

Die Berufungskommission setzt sich aus Professor_innen, Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen, externen Beauftragten und Student_innen zusammen.

Mitglieder der Kommission bei der Besetzung von W2- oder W3-Professuren[Bearbeiten]

  • ein professorales Mitglied des Dekanats
  • Bis zu drei weitere Professor_innen des Fachbereichs
  • bis zu zwei professorale Fachvertreter_innen kooperierender Fächer der FU (oder verwandter Fächer an Hochschulen in Berlin/Brandenburg)
  • ein_e Professor_in in einer fachfremden Disziplin
  • ein auswärtiges professorales Mitglied
  • zwei akademische Mitarbeiter_innen
  • ein_e Student_in
  • ein_e sonstige_r Mitarbeiter_in der Universität

Mitglieder der Kommission bei der Besetzung von Juniorprofessuren[Bearbeiten]

  • mindestens vier (von der FU empfohlen: fünf) Hochschullehrer_innen des Fachbereichs
  • zwei akademische Mitarbeiter_innen
  • ein_e Student_in
  • ein_e sonstige_r Mitarbeiter_in der Universität

Auswahl eines studentischen Mitglieds[Bearbeiten]

Folgende Punkte können als ein Leitfaden für die Auswahl eines studentischen Mitglieds dienen:

  • Eine Berufungskommission benötigt punktuell sehr viel Zeit. Daher sollte mind. ein_e Vertreter_in gewählt werden.
  • Das studentische Mitglied kann sich von der Anwesenheitspflicht (und möglicherweise Übungszettel-Abgaben) befreien lassen. Das sollte natürlich immer vorher mit den entsprechenden Professoren abgesprochen werden.
  • Das studentische Mitglied sollte im Idealfall das Grundstudium bereits abgeschlossen haben, damit sichergestellt wird, dass eine genügende Fachkompetenze und Erfahrung vorhanden ist.
  • Meist haben die Professor_innen oder Mitarbeiter_innen nur einen geringen Frauenanteil. Somit können Studierende allein über das Einsetzen von weiblichen Kommissionsmitgliedern ein besonderes Gewicht in dieser Kommission einnehmen.

Kriterienkatalog[Bearbeiten]

In der ersten Kommissionssitzung werden die Bewertungskriterien für Kandidaten festgelegt und in einem Kriterienkatalog zusammengefasst. Die darin enthaltenen Kriterien sind die einzigen Bewertungskriterien, die die Kommission anlegen darf.

Ein Beispiel für einen Kriterienkatalog:

  • Wissenschaftliche Qualifikation
  • Passendes Arbeitsgebiet gemäß Ausschreibung
  • Lehr- und Vortragserfahrung sowie pädagogische Eignun
  • Fachübergreifende Bezüge zu anderen an der Hochschule vertretenden Arbeitsgebieten
  • Erfahrung in der Einwerbung von Drittmitteln
  • Internationale Erfahrung


nützliche Links[Bearbeiten]