Pruefungsausschuss

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Die Prüfungsausschüsse sind ein vom Fachbereichsrat eingesetzte Gremien und gliedern sich nach Bachelor- und Masterstudiengang. Die beiden Auschüsse sind personel identisch und tagen immer gleichzeitig. Es gibt nur eine formale Trennung und der Grund ist, dass es einen Vorsitzenden (also Verantwortlichen) für je den Bachelor- und Masterstudiengang gibt.

Der Prüfungsausschuss hat eine Wiki-Seite auf der die wichtigsten Informationen veröffentlicht werden.

Der rechtliche Rahmen für den Prüfungsauschuss ist maßgeblich durch die RSPO (RSPO§6) geregelt und ist mehrheitlich durch Hochschullehrenden besetzt. Die Sitzungen des Prüfungsauschusses sind nicht öffentlich und die Protkolle werden nicht veröffentlicht. Außerdem mussten die Studierenden eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen.


Der Prüfungsausschuss tagt in der Regel am Anfang des Semester. Zu letzt war der Prüfungsauschuss häufig mit der Umsetzung der neuen Studien- und Prüfungsordnung (SPO) beschäftigt. Für die studentischen Vertreter ist der Handlungsspielraum stark eingeschränkt und abseits der Sitzungen gibt es keine regelmäßigen Aufgaben. Allerdings haben Mitglieder des Prüfungsausschusses einige Rechte. Das bedeutet unter anderem:

  1. "Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter haben das Recht, an Prüfungen beobachtend teilzunehmen und sich umfassend über geforderte und nachgewiesene Leistungen und über die Einhaltung der anzuwendenden Rechts- vorschriften zu informieren." (RSPO §6(5)) Das wurde bereits auch durchgesetzt.
  2. "Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmun gen der anzuwendenden Rechtsvorschriften eingehal-ten werden, und wirkt auf die Angemessenheit der Studien- und Prüfungsanforderungen und die Einhaltung wissenschaftlicher Standards hin." (RSPO §6(1))

Hierbei sind die Mitglieder des Aussschusses (insbeondere die studentischen Vertreter) auf die Mithilfe der Studierden angewiesen. So konnte zum Beispiel verhindert werden, dass die Prüfung von DBS durch eine elektronische Prüfung statt einer Klausur erfolgte. Außerdem ist es auch möglich Rechtsfragen an das Rechtsamt zustellen. So wurde zusammen mit der KANS eine Rechtsanfrage an das Rechtsamt bzgl. der Umrechnungstabelle gestellt. Anschließend wurde diese Tabelle abgemildert.