RSPO noch nicht verabschiedet, Sitzung vom Akademischen Senat verhindert

Nach einer gut besuchten studentischen Vollversammlung mit etwa 700
Studierenden* haben etwa 300 Studierende den Henry-Ford-Bau der „Freien
Universität“ besetzt. Sie verhinderten damit eine Sitzung des Akademischen
Senats (AS) und halten gerade ein großes Plenum im Sitzungssaal ab. Das
Präsidium hat versichert, daß die Sitzung daher heute nicht stattfinden
werde. Dies ist bereits ein erster Erfolg des studentischen Protests, den
es so lange nicht gegeben hatte.

Protestiert wird dagegen, daß heute um 15.00 im AS eine neue
Rahmenstudien- und prüfungsordnung (RSPO) beschlossen werden sollte. Die
Zwangsberatung würde damit in Kraft bleiben, die Wiederholungen erstmals
FU-weit beschränkt werden und die Anwesenheitspflicht effektiv fort
geführt. Damit wird das FU-Präsidium nach wie vor in großen Teilen nicht
der studentischen Realität gerecht. Die FU ist Jahre lang ohne Flächen
deckende Prüfungsbeschränkungen ausgekommen. Nun wird mit Hochdruck und
und gegen alle studentischen Proteste ein entsprechender „Sachzwang“
suggeriert. Dies zeigt auch ein ungezähltes Mal, wohin eine nicht
vorhandene Universitäts-Demokratie führt.**

Das Präsidium weigert sich so mit seinem RSPO-Entwurf weiterhin, die
durchaus vorhandenen Spielräume des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG)
zur spürbaren Erleichterung der Studienbedingungen und Senkung der
Prüfungs- und Notenlast zu nutzen. Anstatt die sogar bestehenden
Verpflichtungen der FU zur Studienerleichterung umzusetzen, die sich
insbesondere aus § 22 Abs. 2 und 4 sowie aus § 33 Abs. 2 BerlHG ergeben,
umzusetzen, sieht das Präsidium mit den geplanten Regelungen weiterhin
studierendenfeindliche Maßnahmen vor.

Eben so soll § 13 der FU-Satzung für Studienangelegenheiten (SfS) nach
Maßgabe des Präsidiums nach Beschluß einer RSPO weiterhin gelten. Die
dortigen Zwangs-Regelungen finden auf alle FU-Studierenden Anwendung. Auch
verstößt das Präsidium mit § 9 der weiter geltenden SfS und mit § 11 Abs.
3 des RSPO-Entwurfs gegen das Berliner Hochschulgesetz, das verbindlich
ein Teilzeitstudium ermöglicht.