KANS 06.Juni 2012: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Juni 2012, 22:22 Uhr
Aenderungen an der StO/PO wurden hier nur verkuerzt aufgenommen. Die konkreten Formulierungen wurden seperat aufgezeichnet.
Die KANS kann nur einen Vorschlag ausarbeiten, der FBR entscheidet.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Anwesende
- 2 Historie
- 3 ABV Pflicht
- 4 Programmiersprachen
- 5 Statistiksoftware
- 6 geht ABV in die Abschlussnote ein?
- 7 Perufspraktikum
- 8 Ubergangsregelungen
- 9 Zugangsvoraussetzungen
- 10 Zulassung zur Bachlorarbeit
- 11 Pruefungswiederholung
- 12 Mehr Wahlfreiheit
- 13 ABV im ersten Semester
- 14 Lehr- und Lernformen werden nirgendwo aufgefuehrt
- 15 Erwaehnung von Zusatzleistungen auf dem Abschlusszeugnis
- 16 Computeralgebra
Anwesende
- Ehrhard Behrends
- Professor
- hat die Ordnung ausgearbeitet
- Vorsitzender des Pruefungsausschusses Mathe Mono
- Stefan Brach
- Student
- Master Mathe
- Mitglied der KANS
- Tobias Bengfort
- Student
- Mathe Mono (alt)
- stellv. Mitglied des FBR
- Jenny Binsch
- Studentin
- Lehramt Mathe/Ethik
- stellv. Mitglied des FBR
- Max Krause
- Student
- Mathe Mono (alt)
- Christina Bracht
- Studentin
- Mathe Mono
- Titus Laska
- Master Mono
- ist erst zum Master an die FU gewechselt
- Phillip Borgers
- Student
- Informatik
- Mitglied der KANS
- Mitglied des FBR
- Klaus Kriegel
- WiMi
- Informatik
- Mitglied der KANS
- Elfriede Fehr
- Professorin
- war Studiendekanin, hat die aktuelle Ordnung mitgestaltet
- Informatik
- Mitglied des FBR
- Jonas Krone
- Mono Mathe
- Mitglied der KANS
Historie
Herr Behrends berichtet ueber den bisherigen Verlauf
- Ampelliste
- Mathe Mono war ganz gut
- es gibt eine zentrale Stelle der FU, die bei der Ueberarbeitung unterstuetzt (Abt. 5 Lehr- und Studienangelegenheiten Lutter)
- war auch schon beim Rechtsamat
- Herr Behrends ist eher unzufrieden, weil Rahmenbedingungen seltsame Resultate hervorgebracht haben
- Bsp1: Bachelorarbeit 12 Punkte, alles andere vielfache von 5 => geht nicht
- Bsp2: Was ist Gender und Diversity in Mathe?
- Bsp3: Berufspraktikum soll in Sommer-Semesterferien, das passt aber nicht mit ~30 Punkten pro Semester
- Ordnung nicht ueberbewerten
- Viele Texte in der Ordnung werden sowieso nicht umgesetzt
- Die Professoren halten sich nicht an die Modulbeschreibungen
- Warum wurden Studierende nicht schon von Anfang an mit einbezogen?
- Frau Fehr: Hat sich gezeigt, dass es ganz gut ist, wenn erstmal nur eine Person
ABV Pflicht
- §7 Abs 3: was heisst "sollen"
- "muessen" laesst Juristisch keine Alternativen zu, "sollen" ist sehr stark, aber es gibt Ausnahmen
Programmiersprachen
- §7 Abs 3: "Programmiersprachen sind relevant" - was genau heisst das?
- Es gibt oft keine entsprechende Kurse
- in CoMa lernt man programmieren
- Satz streichen (also nur Empfehlung)
Statistiksoftware
- im IR wurde gesagt, dass keiner ausser Herrn Behrends Statistiksoftware anbieten kann
- Herr Behrends: Peter Mate kann das (WiMi)
geht ABV in die Abschlussnote ein?
- nach BerlHG muessen alle benoteten Module in die Abschlussnote eingehen
- einzige Moeglichkeit, da drum herum zu kommen: unbenotete Module
- Laut RSPO (letzter Entwurf) kann es undifferenzierte Bewertung (bestanden) geben
- In z.B. Upsala werden unbenotete Module mit 4.0 angerechnet
- BerlHG: 1/4 soll nicht benotet werden
- Man kann begruendete Ausnahmen machen
- Vorschlag: Note auf Wunsch der Studierenden
- zu viel Arbeit fuer Pruefungsbuero
- §4.1 "davon 120 benotet Punkte in Kernfach, 30 benotete Punkte im Nebenfach, 20 benotete Punkte in ABV sowie 10 unbenotete aus dem Praktikum"
Perufspraktikum
- §4.7 StO
- Betrieb und ausseruniversitaere wissenschaftlichen Einrichtungen ist zu eng gefasst
- "... oder einer anderen geeigneten Praktikumsstaette"
Ubergangsregelungen
- §9.3 PO / §8 StO
- passen nicht zusammen
- Es ist fuer den FB gefahrlos, wenn Studis aus der alten in die neue wechseln
- Wie in StO (Antrag fuer neue)
Zugangsvoraussetzungen
- Frau Fehr: manche Sachen gehoeren nicht in die Modulbeschreibungen in der StO
- Der Senat muss nur StO zustimmen, darum wird das so gemacht
- Es wird momentan nicht umgesetzt
- Missverstaendnis ueber das Wort "Zugangsvoraussetzung"
- Wird in StO in "empfohlene Voraussetzung" geaendert, in PO gestrichen
Zulassung zur Bachlorarbeit
- PO §5.2
- Numerik I wird nur im SoSe angeboten, wenn man das nicht schafft kann man im 6. Semester die Bachelorarbeit nicht anfangen
- Numerik I in den Voraussetzugen streichen
- gleiches Problem Stochastik I fuer Leute, die im SoSe anfangen
- Studienverlaufsplaene sind schwer zu machen, darum gibt es keine offiziellen in der Ordnung
- Alle voraussetzungen streichen, stattdessen 60 Punkte im Kernfach (50%)
Pruefungswiederholung
- Wird in RSPO geregelt, muss hier also garnicht vorkommen
- Aber was ist, wenn die RSPO dem FB Freiheiten einraeumt? (z.B. dreimal darf der FBR entscheiden)
- Wir koennten auf die RSPO warten
- vetragt
Mehr Wahlfreiheit
- Es gibt nur zwei Vorlesungen, ein Proseminar und ein Seminar zur freien Wahl
- Danach soll man sich schon spezialisieren
- Vorschlag: Wie in Informatik (also schieben zwischen Kern- und Nebenfach)
- StO §5/§6 muss einiges geaendert werden
ABV im ersten Semester
- zu grosse Belastung
- Studierende im ersten Semester wissen noch nicht, was ABV ist
- Vorschlag ABV im 1. und Computeralgebra tauschen
- vielleicht zu schwer
- in diesem Semester haben viele das gemacht
- vielleicht zu schwer
- Fussnote: Vorzugsweise in Blockform im Anschluss an die Vorlesungszeit
Lehr- und Lernformen werden nirgendwo aufgefuehrt
- steht in der Informatikordnung
Erwaehnung von Zusatzleistungen auf dem Abschlusszeugnis
- muss beantragt werden, steht aber niergendwo
- PO §7.4 "... auf Antrag auch Zusatzleistungen"
Computeralgebra
- Wenn das freiwillig waere, dann koennte man die haelfte der ABV selbst waehlen
- Viele Professoren wollen das aber
- Fachnahe Zusatzqualifikationen: 10 Punkte, Proseminar, der Rest Empfehlungend