26. Allgemeine Rechtsmittel (U-Haft und Strafhaft

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26. Allgemeine Rechtsmittel (U-Haft und Strafhaft

Die in diesem Kapitel beschriebenen „Rechtsmittel" kannst du sowohl als Strafgefangener als auch als Untersuchungsgefangener einsetzen.

26.1. Die Dienstaufsichtsbeschwerde

Es gibt einen zynischen aber treffenden Merksatz für Juristen, der bereits alles enthält, was man über die Dienstaufsichtsbeschwerde wissen muß: „Sie ist formlos, fristlos und fruchtlos".

Wann und warum Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben?

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine weitere Möglichkeit, sich juristisch gegen Entscheidungen, Schikanen usw. der einzelnen Beamten und des Haftrichters zu wehren. Sie kann immer neben anderen Rechtsmitteln auch zusätzlich eingelegt werden, d,h. du mußt dich nicht entscheiden, ob du z.B. wegen der Briefzensur nur eine normale Beschwerde oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde machst, du kannst beides machen und dabei auch zum Teil den gleichen Text benutzen.Die Dienstaufsichtsbeschwerde bereitet nicht nur dem einzelnen Beamten, gegen den du sie schreibst, Arbeitsaufwand und eventuell Ärger, sondern auch seiner nächsthöheren Behörde, die sie bearbeiten muß. Das ist aber auch schon alles, was du erreichen wirst. Da Dienstaufsichtsbeschwerden an keine Formen und an keine Fristen gebunden sind und keine Gebühren entstehen, sollte man sie immer einlegen, wenn man sich durch Knastbeamte oder durch den Haftrichter schikaniert fühlt. Aber das ist sicherlich im Knast täglich der Fall, und mensch kann nicht wegen jeder Schikane ein oder mehrere Schreiben loslassen, denn sonst lebst du nur noch für Beschwerden, Anträge, Dienstauf­sichtsbeschwerden etc.. Trotzdem ist keine Schikane oder miese Behand­lung zu geringfügig, um nicht einen Schrieb wert zu sein. Wichtig dabei ist, daß du dich wehrst und das auch klar machst.

An wen schreibt man Dienstaufsichtsbeschwerden?

Sie müssen immer in den Dienstherren gerichtet werden. Das heißt konkret:

-Beschwerden gegen Polizeibeamte an den Polizeipräsidenten

-Beschwerden gegen Schließer an den Anstaltsleiter

-Beschwerden gegen den Staatsanwalt an den Generalstaatsanwalt

-Beschwerden gegen den Anstaltsleiter an das Justizministerium des jeweiligen Landes {bei Ländern mit Vorverfahren; das sind alle Bundesländer außer Bayern, Berlin, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz an den Präsidenten des Vollzugsamtes. Gegen dessen Entscheid kann man die „weitere Dienstaufsichtsbeschwerde" an das zuständige Justizministerium richten.)

-Beschwerden gegen Haftrichter an den jeweiligen Präsidenten des Gerichts, an dem der Haftrichter ist, also Amts-, Land-, Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof. Dienstaufsichtsbeschwerden müssen an den zuständigen Bearbeiter weitergeleitet werden, wenn du sie falsch adressiert hast

Wenn Dienstaufsichtsbeschwerden nicht bearbeitet werden

Der Empfänger muß die Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeiten und die Stellungnahme des „Übeltäters" einholen. Wenn er sie nicht bearbeitet, muß er dir dies mitteilen. In der Regel werden Dienstaufsichtsbeschwerden nicht bearbeitet, weil man hofft, daß du nicht nachfragst und somit Arbeit erspart bleibt. Das kannst du ihnen vermiesen, indem du immer wieder nachfragst. Nebenbei kannst du gleich noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen denjenigen Bearbeiter machen, der auf deine erste Dienstaufsichtsbeschwerde werde nicht reagiert hat, oder sie schließlich zurückgewiesen hat. Du solltest eine Dienstaufsichtsbeschwerde vielleicht mit einer Ankündigung, daß du dich auch an die Presse wenden würdest oder gleich mit einer Mitteilung nach draußen verbinden.


26.2. Die Strafanzeige

Gegen Übergriffe von Beamten, illegale Anordnungen des Anstaltsleiters oder arztliche Mißhandlungen durch den Anstaltsarzt kannst du auch mit Strafanzeigen vorgehen. Erwarte dabei jedoch nicht, daß es zu einer Verurteilung kommt, denn die Aussage eines Beamten gilt mehr als die eines Gefangenen. Du kannst ihm jedoch dadurch Unannehmlichkeiten bereiten. Es gibt z.B; Gefängnisärzte, gegen die in kürzester Zeit eine dreistellige Zahl von Strafanzeigen zusammenkam. In einem solchen Fall kann man das Interesse der Presse gewinnen. Wird die Angelegenheit publik, so steht nicht nur der Angezeigte in schlechtem Licht sondern auch der Staatsanwalt, der alle Verfahren eingestellt hat und alle anderen, die ihn gedeckt haben, Eine Strafanzeige, die du gestellt hast, kann sich jedoch auch gegen dich selbst richten: wenn der von dir Beschuldigte nun dich wegen „übler Nachrede" oder „falscher Verdächtigung" anzeigt. Du weißt, er hat die „besseren" Zeugen. Aber nicht selten geht das wiederum nach hinten los: es hat schon einige Strafprozesse gegen Gefangene etwa wegen Beleidigung des Anstaltsleiters gegeben, die einen solchen Wirbel verursacht haben, daß es sich gelohnt hat. Was du vorher nicht geschafft hast — Öffentlichkeit über deinen „Fall" herzustellen — das bewirken sie unter Umständen mit ihrer Strafanzeige gegen dich. Lade die Presse ein, wenn es so weit kommen sollte. Am besten ist es, wenn möglichst viele gleichzeitig gegen den prügelnden Beamten etc. Anzeige erstatten. Dann passiert es nicht so leicht, daß sie dich als „Einzelkämpfer" herausgreifen und fertigmachen. Hier nun einige typische Beamtemdelikte, die eine Anzeige wert sein können:

-Körperverletzung (§ 223 StGB): Schläge-, Tritte usw.,

-Nötigung (5 240 StGB): Drohungen oder Gewalt, wenn du nicht „spurst",

-Beleidigung (§ 185 StGB): das reicht von „Penner" bis „Arschloch",

-Sachbeschädigung (§ 303 StGB): passiert leicht bei der 'Zellenrazzia,

-Diebstahl (§ 242 StGB): kann ebenfalls bei einer Zellendurchsuchung passieren,

-Verletzung des Briefgeheimnisses {§ 202 StGB): wenn der Wärter die verschlossene Post vom Haftrichter an dich öffnet.


Natürlich gibts da noch viel mehr Möglichkeiten; mensch muß sich da nur mal im StGB (Strafgesetzbuch) umsehen.

Wie und an wen schreibt man eine Strafanzeige?

Sie ist an die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Landgericht zu richten. An eine besondere Frist muß man sich dabei nicht halten, Ausnahme: Manche Straftaten werden nur auf einen „Strafantrag" hin verfolgt, so z.B. Beleidigung und Sachbeschädigung. Dieser muß innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Im Zweifel kann mensch immer einen stellen, es schadet nichts. Strafanzeigen sind kostenlos. Die Strafanzeige kann etwa so aussehen:

Name

Ort, Datum

JVA ...

(Adresse)

An die Staatsanwaltschaft beim Landgericht ...

ich erstatte hiermit Strafanzeige gegen den ... (Amtsbezeichnung, Name, erreichbar über JVA ...) wegen ... (z.B. Beleidigung) und aus allen anderen rechtlichen Gründen. Die Strafanzeige stützt sich auf den folgenden Sachverhalt: (Hier genau beschreiben, was passiert ist. Mitgefangene — nach Absprache — als Zeugen nennen). Gleichzeitig stelle ich als Geschädigter Strafantrag wegen des oben beschriebenen Vorfalls. ich bitte um die Mitteilung des Aktenzeichens des Ermittlungsverfahrens sowie um die Unterrichtung von Gang und Ergebnis der Ermittlungen.

Unterschrift

Wenn das Verfahren einschläft oder eingestellt wird

Eine Verfahrenseinstellung muß dir schriftlich mitgeteilt werden. Du kannst dann innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Generalstaatsanwalt Beschwerde einlegen. Oft wird jedoch erst gar kein Ermittlungsverfahren eröffnet. Du kannst die Beschwerde an den Generalstaatsanwalt auch dann einlegen, wenn du ca. drei Monate nichts von der Staatsanwaltschaft hörst — wegen Nichtaufnahme oder stillschweigender Einstellung des Verfahrens. Um gegen einen ablehnenden Bescheid des Generalstaatsanwalts vorzugehen {Klageerzwingungsverfahren), ist die Mitwirkung eines Rechtsanwalts nötig, der binnen eines Monats nach Bekanntgabe des ablehnenden Bescheids einen „Antrag auf gerichtliche Entscheidung" an das Oberlandesgericht richten muß.

26.3. Petitionen an den Landtag gemäß Art. 17 des Grundgesetzes

Man versteht darunter Bitten und Beschwerden, die sich auf alles mögliche beziehen können — vom Verhalten eines einzelnen Beamten bis zur Aufforderung; mehr Mittel aus dem Landeshaushalt für den Vollzug zur Verfügung zu steilen. Du kannst Petitionen auch für einen anderen oder gemeinsam mit anderen abfassen. Es gibt keinerlei Vorschriften für die Form. Du kannst Petitionen schreiben, wann immer du willst. . Die Petition ist an das jeweilige Landesparlament „deines" Bundeslandes zu richten. Du kannst sie auch an einen Abgeordneten unter der Anschrift des Parlaments adressieren, der "sie dann an das Parlament weiterleiten kann (erst dann wird sie zur Petition).

Wozu sind Petitionen nützlich?

Sie können dabei helfen, Sauereien an die Öffentlichkeit zu bringen, die du wegen der Zensur auf anderem Wege niemandem mehr mitteilen kannst. Denn Schreiben an „die Volksvertretung" sind gemäß § 29 Abs. 2 des Strafvollzugsgesetzes von der.Zensur ausgeschlossen! Deswegen musst du als Adresse immer die Anschrift des Parlaments angeben, auch wenn du einen bestimmten Abgeordneten erreichen willst. Gib den Umschlag auf alle Fälle verschlossen ab! Gemäß § 3! Absatz1 4 StVollzG dürfen Petitionen auch nicht vom Anstaltsleiter angehalten werden. Falls sie doch zensiert, geöffnet oder angehalten werden, mußt du nach dem allgemeinen Beschwerdeverfahren vorgehen (siehe Kapitel 23. und 24.) oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben (Abschnitt 26.1.). Die Petition erscheint dann in der Landtags-Drucksache. Große Erfolge sollte man sich von der Tätigkeit der Petitionsausschüsse, die sich mit diesen Petitionen beschäftigen, nicht erwarten. Abgesehen davon, was von den Parlamenten zu halten ist, können diese weder die Justizverwaltung noch die Gerichte zu irgendetwas verpflichten. Allerdings machen Petitionen der Justizverwaltung Arbeit und sind ihr deshalb unangenehm. Der Petitionsausschuß muß nämlich über das Justizministerium und die Vollzugsbehörden Auskunft einholen, wird unter Umständen bitten, Abhilfe zu leisten und auffordern dem Petitionsausschuß die offizielle Auffassung über die Angelegenheit mitzuteilen. Oft wird dann der Anstaltsleiter zur Abgabe eines Petitionsberichts gezwungen. Die Justizbeamten müssen sich hinsetzen und Stellungnahmen – sogenannte dienstliche Äusserungen – schreiben. Möglichlicherweise werden sie nachträglich „korrekter“ mit dir umgehen, damit du ihnen nicht neue unangenehme Arbeit machst, Deswegen sollest du in der Petition möglichst genau und mit vielen Einzelheiten beschreiben, was passiert ist und worum es dir geht. Um so ernster wird die Petition genommen und sind um so grösser ist die Lawine der Schreibarbeiten, die sie ins Rollen bringt. Darüber hinaus ist die Petition fast immer erfolglos.

26.4.Die parlamentarische Anfrage

Die Abgeordneten im Bundestag und den Landtagen können jederzeit Anfragen an die Regierungen stellen, die vom zuständigen Minister beanwortet werden. Dazu holt sich der n Strafvollzugssachen zuständige Justizmnister Austerity von der Anstaltsleitung und betreffenden Beamten ein. Falls dein Fall von allgemeinen Interesse ist oder einen schwerwiegenden Verstoss darstellt, kannst du an Abgeordnete schreiben, die dir den Gefangenen gegenüber relativ wohlgesonnen erscheinen. Der Versuch einer parlamentarischen Anfrage kostet dich nichts- ausser Nerven, Geduld und Briefpapier. Unter Umständen macht aber eine parlamentarische Behandlung von Justizproblemen mehr Eindruck auf die Verwaltung als einige Gerichtsurteile.

26.5. Die Verfassungsbeschwerde

Welche Bedeutung hat die Verfassungsbeschwerde in U-Haft und Strafhaft?

Die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden in Vollzugssachen sind ungeheuer gering (höchstens 1% sind erfolgreich). Weil sehr genaue und ausführliche Erklärungen zu den rechtlichen Problemen einer Verfassungsbeschwerde den Rahmen dieses Buches sprengen wurden, beschränken wir uns hier auf die wichtigsten juristischen Anforderungen.

Die Verfassungsbeschwerden stellen.

Für eine Verfassungsbeschwerde brauchst du mindestens den Text des Grundgesetzes, um dich auf das Grundrecht, in dem du dich verletzt siehst, beziehen zu können. Wenn du aber juristisch genauer arbeiten und besser argumentieren willst, brauchst du einen Kommentar zum Grundgesetz. Jeder kann gegen Verletzungen seiner Grundrechte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.

Wann kann mensch eine Verfassungsbeschwerde machen?

Man kann eine Verfassungsbeschwerde erst dann einlegen, wenn vorher der Rechtsweg erschöpft ist, das heißt wenn du bereits alle Instanzen verloren hast. Dazu gibt es nur eine Ausnahme: Dir wird z.B. eine dringend notwendige medizinische Behandlung verweigert. Du argumentierst dann, dass dir „ein schwerer und unabwendbarer Nachteil, d.h. ein erheblicher Schaden an deiner Gesundheit droht, wenn du alle Instanzen durchlaufen müsstest". Du beantragst außerdem: „Einstweilige Anordnung (z.b.) der medizinischen Versorgung." Das bedeutet rechtlich, dass du diese durchzuführen verlangst, bevor die Gerichte endgültig darüber entschieden haben, ob du einen rechtlichen Anspruch darauf hast. Der 'Zeitraum, innerhalb dessen Verfassungsbeschwerde eingelegt werden kann, beträgt einen Monat. Dieser zählt von dem Zeitpunkt an, wo du das letzte Urteil kennst. gegen das sich die Verfassungsbeschwerde wenden soll. Bei einer Verhandlung bei der du dabei warst und das Urteil verkündet wurde, wird die Frist von diesem 'lau an gerechnet. Sonst von dem Tag an, an dem dir das Urteil zugestellt wurde. Wenn du das verkündete Urteil nicht vollständig erhältst, beantragst du schriftlich bei Gericht, „die Erteilung einer in vollständiger Form abgefaßten Entscheidung". Vom Zeitpunkt deines Antrages an wird die Monatsfrist unterbrochen und lauft erst weiter, wenn die Entscheidung vollständig erteilt oder verkündet wird. Eine Fristverlängerung bzw. -unterbrechung ist nicht möglich.

Wogegen richtest du die Verfassungsbeschwerde?

Du richtest die Verfassungsbeschwerde gegen a) die konkrete Maßnahme, die gegen dich getroffen wurde {z.B. Anhalten eines Briefes) und b) gegen die letzte Gerichtsentscheidung, die diese Maßnahme für rechtens erklärt hat. Du beantragst also

a}die Verfassungswidrigkeit der Maßnahme festzustellen und sie aufzuheben und

b)die verfassungswidrige Entscheidung des Gerichts aufzuheben. Es gibt außerdem die Möglichkeit zu beantragen,

c) das Gesetz für verfassungswidrig zu erklären, auf das Maßnahme und Entscheidung gestützt wurden. Das aber zu begründen ist ungeheuer schwierig und wohl nur von Anwälten oder Spezialisten zu leisten. Das Bundesverfassungsgericht prüft nur, ob die angegebene Maßnahme dich in deinen Grundrechten — das sind die Artikel 1—19 Grundgesetz — oder in einem deiner in den Artikeln 20, 33, 38, 101, 103 und 104 des Grundgesetzes enthaltenen Rechte verletzt. Daraus ergibt sich, daß du angeben mußt, in welchem Grundrecht du durch die angegebene Maßnahme in welcher Weise verletzt bist. Man sollte am Ende der Verfassungsbeschwerde etwas zum „Rechtsschutzbedürfnis" sagen. Mach das etwa so, wie am Ende des Musterentwurfs für eine Verfassungsbeschwerde vorgeführt (siehe weiter unten).

Anwalt, Kosten, Dauer des Verfahrens

Du mußt bei .einer Verfassungsbeschwerde keinen Anwalt haben. Ausnahme ist, wenn es zu einer mündlichen Verhandlung kommen sollte, was aber fast nie der Fall ist. Allerdings solltest du die Verfassungsbeschwerde zusammen mit einem Anwalt machen, wenn du einen „guten" hast. Eine Verfassungsbeschwerde kostet nichts. Die Anwaltskosten aber können sehr hoch werden. Ab 300 DM aufwärts. Du solltest auf alle Fälle mit deinem Anwalt eine feste Gebühr ausmachen. Wenn du einen Anwalt hast, kann er einen Antrag auf Bewilligung einer Prozeßkostenhilfe stellen. Sei dir aber im klaren: die Chancen für das Armenrecht sind hier gleich Null. Die Entscheidung, ob die Verfassungsbeschwerde überhaupt angenommen wird, ergeht nach etwa 3 Monaten. Wenn es zu einem Entscheidungsverfahren kommt, braucht dies etwa 2 Jahre, meist noch länger. Hier noch mal eine Liste der wichtigsten Punkte, auf die du achten mußt: Du kannst die Liste am Musterentwurf überprüfen.

1.Es muß feststehen, daß die Maßnahme, gegen die du dich wendest, gegen dich ergangen ist, daß du also „verletzt" bist.

2.Einhaltung der Frist.

3.Angabe des von dir angegriffenen letzten Urteils, das du in Abschrift oder Kopie der Verfassungsbeschwerde beilegst.

4.Angabe der Maßnahme, die dich „verletzt" — zum Beispiel die Verfügung des Anstaltsleiters oder des Haftrichters.

5. Angabe des Grundrechts,, in dem du dich verletzt siehst — zum Beispiel Artikel 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit).

6.Begründung, warum du in dem angegebenen Grundrecht verletzt bist.

7.Antrag zur Bewilligung einer Prozeßkostenhilfe.

Musterentwurf einer Verfassungsbeschwerde

(hier: gegen Beschlagnahme eines Buches in Strafhaft)

Dein Name und deine Knastanschrift

Datum

An das Bundesverfassungsgericht 2, Senat Postfach 1771 75 Karlsruhe 1

Betr.: Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts...vom ... — Aktenzeichen ... — ausgehändigt am ... durch ... Anlage: 1 Ausfertigung des angegriffenen Beschlusses sowie des übrigen die Angelegenheit betreffenden Schriftverkehrs, Antrag auf Bewilligung einer Prozeßkostenhilfe.

Hiermit erhebe ich Verfassungsbeschwerde gegen den o.a. Beschluß des Oberlandesgerichts... und beantrage, diesen aufzuheben. Er verletzt mich in meinen Grundrechten aus Artikel 3 und Artikel 5 des Grundgesetzes. Ich bin Strafgefangener und verbüße seitdem ... durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts... vom ... — Aktenzeichen ... — eine Freiheitsstrafe von ... Jahren wegen ... in der JVA ... Als Strafende ist der ... vorgemerkt. Am ... beantragte ich beim Anstaltsleiter die Aushändigung des mir von ... übersandten Buches... Dieser lehnte meinen Antrag am...mit der Begründung ab, daß durch die Aushändigung Sicherheit und Ordnung in der JVA beeinträchtigt würden.Gegen diesen Ablehnungsbescheid legte ich am ... Widerspruch beim Präsidenten des Justizvollzugsamtes ... ein. Dieser wies meinen Widerspruch am ... mit der Begründung zurück

(Anmerkung: Der letzte Punkt kommt nur rein, wenn es in deinem Bundesland überhaupt ein Widerspruchsverfahren gibt).

Am ... stellte ich den Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Strafvollstreckungskammer am Landgericht ... Durch Beschluß vom ... verwarf die Strafvollstreckungskammer am Landgericht ... — Aktenzeichen ... — meinen Antrag als unbegründet, weil ... Hiergegen erhob ich Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht ... Durch Beschluß vom... — Aktenzeichen... — verwarf das Oberlandesgericht meine Rechtsbeschwerde als unbegründet, weil ... Hiergegen erhebe ich Verfassungsbeschwerde.

-Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz) ist verletzt, weil …

-Artikel 5 Grundgesetz (Meinungs- und Informationsfreiheit) ist verletzt, weil …

-Ein Rechtsschutzbedürfnis ist schon deshalb zu bejahen, weil die Beschlagnahme ähnlicher Bücher wegen angeblicher Beeinträchtigung von Sicherheit und Ordnung bei allen Gefangenen und so auch bei mir häufig erfolgt.

Unterschrift


weitere häufig verletzte Grundrechte:

Art. 2 Abs.1 GG: allgemeine Freiheitsrechte
Art. 2 Abs.2 GG: Leben und körperliche Unversehrtheit
Art. 3 GG: Gleicheit, Diskriminierungsverbot
Art. 4 GG: Religionsfreiheit
Art. 5 Abs.1 GG: Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit
Art. 6 GG: Ehe und Familie
Art. 14 Abs.1 GG: Eigentum
Art. 20 GG: Rechtsstaatsprinzip
Art. 103 Abs.1 GG: rechtliches Gehör
Art. 104 Abs.1 GG: Verbot der Folter

26.6. Die Menschenrechtsbeschwerde

(nach Artikel 25 Menschenrechtskonvention)

Durch die europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten werden unter anderem „jedermann die grundlegenden Menschenrechte mit unmittelbarer Wirkung verbindlich zugesichert". Die Menschenrechtsbeschwerde ist eine Art „Super-Verfassungsbe­schwerde" ohne jegliche Erfolgsaussichten: Von den 2Q00 zwischen 1955 und 1971 in Strafvollzugssachen eingelegten Menschenrechtsbeschwerden wurden lediglich 4 für zulässig befunden, d.h. von dem Gerichtshof über­haupt behandelt. Erfolgreich war jedoch auch von diesen keine einzige. Die Aussicht, als erster eine erfolgreiche Menschenrechtsbeschwerde durchzufechten, wird man am ehesten haben, wenn man sich auf das „Recht auf Leben" (Artikel 2 Menschrechtskonvention) und den „Schutz vor Mißhandlungen und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung" (Artikel 3 der Menschenrechtskonvention) beruft. Diese beiden Rechte sind die einzigen, die keinen Einschränkungen unterliegen. Die Menschenrechtskommission wird selbst in juristischen Lehrbüchern als „regierungsfreundlich" eingeschätzt!

Was du beachten mußt:

-Der Beschwerdeführer muß selbst „beschwert" sein. Man kann also keine Rechtsverletzung zum Nachteil von anderen geltend machen.

-Die Verletzung eines in der Menschenrechtskonvention festgelegten Rechtsgutes (zum Beispiel Artikel 2 und 3) muß glaubhaft bewiesen werden.

-Der innerstaatliche (BRD) Rechtsweg muß ausgeschöpft sein, also in der Regel auch die Verfassungsbeschwerde.

-Die Frist zur Einlegung beträgt 6 Monate nach Ergehen der letzten innerstaatlichen Entscheidung.

Das ganze ist zu schicken an:

Europäische Menschenrechtskommission

Palais des Droits de l'Homme

Avenue de l'Europe

Straßburg

Frankreich


Du kannst dich auch in allen anderen Verfahren auf die Grundsätze der Menschenrechtskonvention berufen und mit ihnen argumentieren.

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