Mit anderen migrantischen Gefangenen zusammenkommen

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7.1. Mit anderen ausländischen Gefangenen zusammenkommen

Als Ausländer im Knast wird man als erstes das Interesse haben, mit anderen zusammen zu kommen, die aus dem selben Land stammen, dieselbe Sprache sprechen. Dies wird in Strafhaft schwerer durchzuset­zen sein als in U-Haft. In U-Haft sind verhältnismäßig mehr Ausländer als in Strafhaft. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit Angehörigen der gleichen Nationalität im Knast zusammenzukommen, die man sich je nach der eigenen Situation überlegen kann:


Verlegung

Die erste Möglichkeit ist, einen Antrag zu stellen, mit Landsleuten in eine Gemeinschaftszelle zu kommen. Als Begründung gibt man an, daß man nur ungenügend deutsch spricht und man sich daher mit deutschen Gefangenen nicht verständigen kann. Besonders günstig ist es, wenn man sich mit einem deutschkundigen Landsmann zusammenlegen läßt, der als Dolmetscher auftreten kann. Die Knastadministration ist immer daran interessiert, möglichst Reibungen zu vermeiden. Und eine Reibung die Arbeit verursacht, ist es, es mit Leuten zu tun zu haben, die nicht die deutsche Sprache sprechen. Man muß ihnen immer umständlich erklä­ren, was sie tun sollen. Ein Antrag auf Zusammenlegung mit einem deutschkundigen Landsmann hat somit eine echte Erfolgschance. Mit der gleichen Begründung kann man auch versuchen, sich auf eine andere Station verlegen zu lassen; oder - hier allerdings mit geringen Erfolgsaussichten - in einen anderen Knast. Näheres über die Möglich­keiten sich verlegen zu lassen, steht bereits oben im Abschnitt 3.4.Möglichkeiten, sich verlegen zu lassen.


Gemeinschaftsveranstaltungen für Ausländer

Es gibt inzwischen in nahezu jedem Knast irgendwelche offiziell einge­richteten Ausländergruppen. Gibt es sie in eurem Knast nicht, so, besteht die Möglichkeit, solche Gruppen durchzusetzen, wenn sie von mehreren Gefangenen beantragt werden. In dem Antrag sollte man jedoch harm­lose Themen angeben, zum Beispiel Deutschkurse, Gruppen zur Pflege bestimmter Traditionen des Herkunftslandes, zum Beispiel Musikgrup-pen, Literaturgruppen, religiöse Arbeits- und Gesprächsgruppen und ähnliches. Politische Themen sollten in dem Antrag gegenüber der Anstaltsleitung nicht erwähnt werden - sie wittert sonst gleich wieder eine Gefährdung von "Sicherheit und Ordnung". Man kann versuchen, den Sozialarbeiter dafür zu interessieren. Es ist aber auch möglich, daß Ausländergruppen von draußen initiiert werden: von Leuten, die gegen­über der Anstaltsleitung bestimmte Fähigkeiten vorweisen können, wie zum Beispiel Lehrer, Sozialarbeiter, Juristen, Geistliche und manchmal auch Studenten. Im Ideaifall wird man sich an jemanden wenden, dem man vertraut. Um so jemanden zu finden, muß man alle möglichen Leute fragen - bei Besuchen, in Briefen. Notfalls kann auch der Anstaltspfarrer oder der Sozialarbeiter jemanden vermitteln. Man kann es auch mal mit der Volkshochschule des nächsten größeren Orts versuchen. Schließlich bleibt noch das zuständige Konsulat, das unter Umständen einen Betreuer für eine Ausländergruppe schicken kann. Hat man einen "Betreuer" bekommen, so sollte man ihm klarmachen, daß es nicht nur darum geht, sich Gottesdienst oder Vorträge von ihm anzuhören, sondern daß man auch selbst bestimmen will, womit man sich beschäftigt. Manchmal ist es aber auch möglich, eine Gemeinschaftsgruppe ohne "Betreuer" durchzusetzen. Am größten dabei sind die Chancen, wenn man mit dem Recht auf freie Religionsausübung argumentiert: man erklärt einfach, wir sind griechisch-oder russisch-orthodox, moslemisch, jüdisch oder ähnliches, was selten nachprüfbar ist - es sei denn, man hat bereits vorher andere Angaben gemacht. Tritt dann noch einer als der Rabbi oder Priester auf, so kann es tatsächlich mal passieren, daß sich die Anstaltsleitung darauf einläßt, um sich juristische Reibereien vom Hals zu halten. Sie will ja schließlich auch nicht als Unterdrücker von religiö­sen Minderheiten dastehen. Ansonsten können natürlich auch mehrere ausländische Gefangene, die sich bereits kennen, gemeinsam in eine allgemeine Gemeinschaftsveran­staltung gehen. Ein Problem ist hier natürlich wieder die Sprache.


Eigene Selbstinitiativen

Man kann die Möglichkeit zusammenzukommen - sei es in der Gemein­schaftszelle, beim Hofgang, beim Gottesdienst oder in den Gemein­schaftsveranstaltungen - zu verschiedenen Selbsthilfeinitiativen nutzen. Man kann zum Beispiel eine Informationsschrift in der eigenen Sprache für Neuinhaftierte abfassen, juristische, medizinische und andere Rat­schläge zusammenstellen oder bereits existierende in die jeweilige Spra­che übersetzen (zum Beispiel Teile des vorliegenden Buches), eine Liste von Anwälten zusammenstellen, die Fremdsprachen beherrschen und in ausländerrechtlichen Fragen Bescheid wissen. Über die bereits weiter oben beschriebenen Möglichkeiten der Selbsthilfe hinaus, wird es bei ausländischen Gefangenen in erster Linie darum gehen, mit den Sprach­schwierigkeiten fertigzuwerden und sich vor ausländerfeindlichen Übergriffen zu schützen.


7.1. Mit anderen ausländischen Gefangenen zusammenkommen

Als Ausländer im Knast wird man als erstes das Interesse haben, mit anderen zusammen zu kommen, die aus dem selben Land stammen, dieselbe Sprache sprechen. Dies wird in Strafhaft schwerer durchzuset­zen sein als in U-Haft. In U-Haft sind verhältnismäßig mehr Ausländer als in Strafhaft. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit Angehörigen der gleichen Nationalität im Knast zusammenzukommen, die man sich je nach der eigenen Situation überlegen kann:


Verlegung

Die erste Möglichkeit ist, einen Antrag zu stellen, mit Landsleuten in eine Gemeinschaftszelle zu kommen. Als Begründung gibt man an, daß man nur ungenügend deutsch spricht und man sich daher mit deutschen Gefangenen nicht verständigen kann. Besonders günstig ist es, wenn man sich mit einem deutschkundigen Landsmann zusammenlegen läßt, der als Dolmetscher auftreten kann. Die Knastadministration ist immer daran interessiert, möglichst Reibungen zu vermeiden. Und eine Reibung die Arbeit verursacht, ist es, es mit Leuten zu tun zu haben, die nicht die deutsche Sprache sprechen. Man muß ihnen immer umständlich erklä­ren, was sie tun sollen. Ein Antrag auf Zusammenlegung mit einem deutschkundigen Landsmann hat somit eine echte Erfolgschance. Mit der gleichen Begründung kann man auch versuchen, sich auf eine andere Station verlegen zu lassen; oder - hier allerdings mit geringen Erfolgsaussichten - in einen anderen Knast. Näheres über die Möglich­keiten sich verlegen zu lassen, steht bereits oben im Abschnitt 3.4.Möglichkeiten, sich verlegen zu lassen. .


Gemeinschaftsveranstaltungen für Ausländer

Es gibt inzwischen in nahezu jedem Knast irgendwelche offiziell einge­richteten Ausländergruppen. Gibt es sie in eurem Knast nicht, so, besteht die Möglichkeit, solche Gruppen durchzusetzen, wenn sie von mehreren Gefangenen beantragt werden. In dem Antrag sollte man jedoch harm­lose Themen angeben, zum Beispiel Deutschkurse, Gruppen zur Pflege bestimmter Traditionen des Herkunftslandes, zum Beispiel Musikgrup-pen, Literaturgruppen, religiöse Arbeits- und Gesprächsgruppen und ähnliches. Politische Themen sollten in dem Antrag gegenüber der Anstaltsleitung nicht erwähnt werden - sie wittert sonst gleich wieder eine Gefährdung von "Sicherheit und Ordnung". Man kann versuchen, den Sozialarbeiter dafür zu interessieren. Es ist aber auch möglich, daß Ausländergruppen von draußen initiiert werden: von Leuten, die gegen­über der Anstaltsleitung bestimmte Fähigkeiten vorweisen können, wie zum Beispiel Lehrer, Sozialarbeiter, Juristen, Geistliche und manchmal auch Studenten. Im Ideaifall wird man sich an jemanden wenden, dem man vertraut. Um so jemanden zu finden, muß man alle möglichen Leute fragen - bei Besuchen, in Briefen. Notfalls kann auch der Anstaltspfarrer oder der Sozialarbeiter jemanden vermitteln. Man kann es auch mal mit der Volkshochschule des nächsten größeren Orts versuchen. Schließlich bleibt noch das zuständige Konsulat, das unter Umständen einen Betreuer für eine Ausländergruppe schicken kann. Hat man einen "Betreuer" bekommen, so sollte man ihm klarmachen, daß es nicht nur darum geht, sich Gottesdienst oder Vorträge von ihm anzuhören, sondern daß man auch selbst bestimmen will, womit man sich beschäftigt. Manchmal ist es aber auch möglich, eine Gemeinschaftsgruppe ohne "Betreuer" durchzusetzen. Am größten dabei sind die Chancen, wenn man mit dem Recht auf freie Religionsausübung argumentiert: man erklärt einfach, wir sind griechisch-oder russisch-orthodox, moslemisch, jüdisch oder ähnliches, was selten nachprüfbar ist - es sei denn, man hat bereits vorher andere Angaben gemacht. Tritt dann noch einer als der Rabbi oder Priester auf, so kann es tatsächlich mal passieren, daß sich die Anstaltsleitung darauf einläßt, um sich juristische Reibereien vom Hals zu halten. Sie will ja schließlich auch nicht als Unterdrücker von religiö­sen Minderheiten dastehen. Ansonsten können natürlich auch mehrere ausländische Gefangene, die sich bereits kennen, gemeinsam in eine allgemeine Gemeinschaftsveran­staltung gehen. Ein Problem ist hier natürlich wieder die Sprache.


Eigene Selbstinitiativen

Man kann die Möglichkeit zusammenzukommen - sei es in der Gemein­schaftszelle, beim Hofgang, beim Gottesdienst oder in den Gemein­schaftsveranstaltungen - zu verschiedenen Selbsthilfeinitiativen nutzen. Man kann zum Beispiel eine Informationsschrift in der eigenen Sprache für Neuinhaftierte abfassen, juristische, medizinische und andere Rat­schläge zusammenstellen oder bereits existierende in die jeweilige Spra­che übersetzen (zum Beispiel Teile des vorliegenden Buches), eine Liste von Anwälten zusammenstellen, die Fremdsprachen beherrschen und in ausländerrechtlichen Fragen Bescheid wissen. Über die bereits weiter oben beschriebenen Möglichkeiten der Selbsthilfe hinaus, wird es bei ausländischen Gefangenen in erster Linie darum gehen, mit den Sprach­schwierigkeiten fertigzuwerden und sich vor ausländerfeindlichen Übergriffen zu schützen.