Wohnberechtigungsschein: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 14. August 2015, 17:05 Uhr

Manche Wohnungen, die öffentlich gefördert sind ("Sozialwohnungen") erhält man nur durch einen Wohnberechtigungsschein. Wenn das Einkommen gering ist, kann dieser erfolgreich beantragt werden. Hier finden sich die benötigten Formulare: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/wohnen.shtml

Persönliche Erfahrungen[Bearbeiten]

[14.08.2015] Am 05.08. Formulare ausgefüllt, BAFöG-Bescheid beigelegt und abgeschickt. Am 14.08.2015 WBS angekommen.