Sitzungsgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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http://www.berlin.de/imperia/md/content/baneukoelln/bvv/entsch__digungsgesetz.pdf?start&ts=1275907077&file=entsch__digungsgesetz.pdf  
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[[Category:Universitäre Organe]]
Es sind derzeit 20 Euro, für die unter 1-4 genannten Gremien gibts 30%  
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mehr, derzeit also 26 Euro.
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[[Datei:Sitzungsgeld-Antrag.pdf]]
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[[Kategorie:Fachbereichsrat]]
[[Category:Universitäre Organe]]

Version vom 27. Juni 2017, 21:28 Uhr

Sitzungsgeld, also eine Bezahlung für die Sitzung, gilt für folgende Gremien:

  1. Kuratorium und Hauptkommission;
  2. Personalkommision in Fällen des § 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, zweite Alternative Berliner Hochschulgesetz;
  3. Akademischer Senat und Ferienausschuß gemäß § 60 Abs. 5 Berliner Hochschulgesetz;
  4. Ständige Kommissionen des Akademischen Senats gemäß § 61 Abs. 3 Berliner Hochschulgesetz;
  5. Konzil;
  6. Fachbereichsrat und Ferienausschuß gemäß § 70 Abs. 7 Berliner Hochschulgesetz;
  7. Gemeinsame Kommissionen gemäß § 74 Berliner Hochschulgesetz, soweit sie Entscheidungsbefugnisse haben oder die Aufgaben von Ausbildungs- oder Forschungskommissionen wahrnehmen;
  8. Institutsräte gemäß §§ 75 und 83 Berliner Hochschulgesetz;
  9. Ausbildungs- und Forschungskommissionen der Fachbereiche;
  10. Zulassungskommissionen auf Grund der Verordnung über die Zugangsvoraussetzungen zum Studium an der Hochschule der Künste Berlin vom 9. April 1990 (GVBl. S. 860);
  11. Berufungskommissionen;
  12. Zentraler Wahlvorstand sowie Wahlvorstände oder Wahlleitungen, die für Wahlen im Rahmen von Fachbereichen und Zentralinstituten zuständig sind;
  13. Zentrale Strukturkommission der in Gründung befindlichen Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin gemäß § 9 Abs. 2 des Gestzes zur Ergänzung des Berliner Hochschulgesetzes vom 18. Juli 1991 (GVBl. S. 176).

Die Höhe der Entschädigung entspricht dem Satz, den Bezirksverordnete für Ausschisssitzungen erhalten. Die Höhe findet sich hier: http://www.berlin.de/imperia/md/content/baneukoelln/bvv/entsch__digungsgesetz.pdf?start&ts=1275907077&file=entsch__digungsgesetz.pdf

Es sind derzeit 20 Euro, für die unter 1-4 genannten Gremien gibts 30% mehr, derzeit also 26 Euro. Im Anhang findet Ihr ein Formular, um solche Anträge zu stellen. Für zentrale Gremien ist die Geschäftsstelle des Akademischen Senats zuständig, für dezentrale die Fachbereichsverwaltungen.

Die meisten von Euch werden das sicherlich wissen, aber wer noch keinen Antrag gestellt hat, freut sich vielleicht über etwas Geld (für die Ini-Kasse oder für die Eckkneipe). Also sagt Euren Gremienvertreter_innen bescheid.

Antrag

Dieses Formular ist ein bisschen älter. Bitte statt Kontonummer/Bankleitzahl IBAN und BIC angeben.

Datei:Sitzungsgeld-Antrag.pdf