Bearbeiten von „Sitzungsgeld

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Laut [https://gesetze.berlin.de/perma?j=HSchulSiGeldV_BE Hochschulsitzungsgeldverordnung - HSigVO] gibt es Sitzungsgeld, also eine Bezahlung für die Sitzung, für folgende Gremien:
Sitzungsgeld, also eine Bezahlung für die Sitzung, gilt für folgende Gremien:


# [[Kuratorium|Kuratorium]] und Hauptkommission;
# Kuratorium und Hauptkommission;
# Personalkommision in Fällen des § 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, zweite Alternative [[Berliner Hochschulgesetz]];
# Personalkommision in Fällen des § 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, zweite Alternative Berliner Hochschulgesetz;
# [[Akademischer Senat]] und Ferienausschuß gemäß § 60 Abs. 5 Berliner Hochschulgesetz;
# Akademischer Senat und Ferienausschuß gemäß § 60 Abs. 5 Berliner Hochschulgesetz;
# Ständige Kommissionen des Akademischen Senats gemäß § 61 Abs. 3 Berliner Hochschulgesetz;
# Ständige Kommissionen des Akademischen Senats gemäß § 61 Abs. 3 Berliner Hochschulgesetz;
# Konzil;
# Konzil;
# [[Fachbereichsrat]] und Ferienausschuß gemäß § 70 Abs. 7 Berliner Hochschulgesetz;
# Fachbereichsrat und Ferienausschuß gemäß § 70 Abs. 7 Berliner Hochschulgesetz;
# Gemeinsame Kommissionen gemäß § 74 Berliner Hochschulgesetz, soweit sie Entscheidungsbefugnisse haben oder die Aufgaben von Ausbildungs- oder Forschungskommissionen wahrnehmen;
# Gemeinsame Kommissionen gemäß § 74 Berliner Hochschulgesetz, soweit sie Entscheidungsbefugnisse haben oder die Aufgaben von Ausbildungs- oder Forschungskommissionen wahrnehmen;
# [[IR |Institutsräte]] gemäß §§ 75 und 83 Berliner Hochschulgesetz;
# Institutsräte gemäß §§ 75 und 83 Berliner Hochschulgesetz;
# [[Ausbildungskommission |Ausbildungs]]- und Forschungskommissionen der Fachbereiche;
# Ausbildungs- und Forschungskommissionen der Fachbereiche;
# Zulassungskommissionen auf Grund der Verordnung über die Zugangsvoraussetzungen zum Studium an der Hochschule der Künste Berlin vom 9. April 1990 (GVBl. S. 860);
# Zulassungskommissionen auf Grund der Verordnung über die Zugangsvoraussetzungen zum Studium an der Hochschule der Künste Berlin vom 9. April 1990 (GVBl. S. 860);
# [[Berufungskommission |Berufungskommissionen]];
# Berufungskommissionen;
# Zentraler Wahlvorstand sowie [[Dezentraler Wahlvorstand |Wahlvorstände]] oder Wahlleitungen, die für Wahlen im Rahmen von Fachbereichen und Zentralinstituten zuständig sind;
# Zentraler Wahlvorstand sowie Wahlvorstände oder Wahlleitungen, die für Wahlen im Rahmen von Fachbereichen und Zentralinstituten zuständig sind;
# Zentrale Strukturkommission der in Gründung befindlichen Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin gemäß § 9 Abs. 2 des Gestzes zur Ergänzung des Berliner Hochschulgesetzes vom 18. Juli 1991 (GVBl. S. 176).
# Zentrale Strukturkommission der in Gründung befindlichen Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin gemäß § 9 Abs. 2 des Gestzes zur Ergänzung des Berliner Hochschulgesetzes vom 18. Juli 1991 (GVBl. S. 176).


Die Höhe der Entschädigung entspricht dem Satz, den Bezirksverordnete  
Die Höhe der Entschädigung entspricht dem Satz, den Bezirksverordnete  
für Ausschusssitzungen erhalten. Die Höhe findet sich hier:
für Ausschisssitzungen erhalten. Die Höhe findet sich hier:
[http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=DepEntschGDV+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen]
http://www.berlin.de/imperia/md/content/baneukoelln/bvv/entsch__digungsgesetz.pdf?start&ts=1275907077&file=entsch__digungsgesetz.pdf
 


Es sind derzeit 20 Euro, für die unter 1-4 genannten Gremien gibts 30%  
Es sind derzeit 20 Euro, für die unter 1-4 genannten Gremien gibts 30%  
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=Antrag=
=Antrag=


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[[Datei:Sitzungsgeld-Antrag.pdf]]
 
[[Datei:Formular-Sitzungsgelder.pdf]]
[[Category:Universitäre Organe]]
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