Protokoll 09. Februar 2017 (Bindende Prüfungstermine): Unterschied zwischen den Versionen
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* wenn Klausur zu spät angemeldet dann nicht bindend | * wenn Klausur zu spät angemeldet dann nicht bindend | ||
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Aktuelle Version vom 8. Juni 2017, 21:10 Uhr
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Vorstellungsrunde[Bearbeiten]
- 14* Leute Informatik zwischen 1. und 23. Semester (*nach der ersten halben Stunde nur noch so ca acht)
- Fabi vom Asta-Hochschulreferat
bindende Prüfungstermine[Bearbeiten]
War-Zustand[Bearbeiten]
- man konnte Prüfungen beliebig oft machen
- abmelden war also egal (gab ne fünf, war aber egal)
- folglich keine Krankschreibung/Atteste nötig: man geht einfach nicht zur Prüfung
Ist-Zustand[Bearbeiten]
- 2013 RSPO (Rahmen Studien- und Prüfungsordnung) verabschiedet, in Kraft 2015 ca
- maximal x Prüfungsversuche
- bei uns 4 Versuche
- wenn man Pflichtmodul 4 mal nicht besteht wird man exmatrikuliert
- RSPO sieht vor, dass Prüfungstermine bindend oder nicht bindend sein können (entscheidung des jeweiligen Prüfungsausschuss)
- maximal x Prüfungsversuche
- Prüfungstermine sind in der Informatik vom Prüfungsausschuss für bindend erklärt worden
- nur wenn der Termin bis 4 Wochen vorher im KVV angekündigt wird
- oder wenn es ein individuell vereinbarter Termin ist (mdl Prüfung etc)
- d.h. abmelden 7 Tage vorher nötig, sonst nicht bestanden
- außer man bringt eine Bescheinigung vom Arzt, die genaue Symptome enthält
- Nachfrage beim PA, warum Termine bindend sind
- nur Mutmaßungen, dass sich Leute besser vorbereiten, wenn sie unter Druck gesetzt werden
- Prüfer_in entscheidet ob man prüfungsfähig ist
Konsequenzen[Bearbeiten]
- man weiß im Vorhinein gar nicht, ob die Krankheit „anerkannt“ wird oder nicht
Rechtslage[Bearbeiten]
- FU-Rechtsamt beruft sich auf Oberverwaltungsgerichtsurteil bzgl eines Polizeistudiengangs an der HWR
- damit gibts innerhalb der Uni nicht die Möglichkeit, anders zu verfahren, weil die Empfehlungen vom Rechtsamt verbindlich sind
- Prüfungsrecht ist anders als Arbeitsrechts deswegen liegt die Autorität beim Prüfungsausschuss
- Es gibt Unis, die es anders machen. So ganz alternativlos wie behauptet is es also wohl nich (bzgl Atteste) zB auch Uni Potsdam
- individuell vereinbarte Termine sind immer bindend (Seminarvorträge, mündl Prüfung, Abschlussarbeitabgaben)
- wenn Klausur zu spät angemeldet dann nicht bindend
Was tun?[Bearbeiten]
- Prüfungsausschuss hat nach Intervention von Jakob schon die Frist fürs Abmelden auf 7 Tage (statt früher 14) gesenkt
- Profs könnten individuell das ganze sabotieren, indem sie ihre Prüfungstermine später als vier Wochen vorher festlegen
- Im Prüfungsausschuss ansprechen ist wohl nicht so hilfreich, da Vorsitz dort Prechelt und Esponda haben, die Druck toll finden
- Uni-weite Aktionen? Rechtsamt-Gutachten betrifft ja alle Fachbereiche
- in NRW wurde nach Protesten das Hochschulgesetz geändert und explizit festgeschrieben, dass jedes Attest akzeptiert werden muss
- dafür sorgen dass andere Profs im PA sitzen?
- Muss zum Sommersemester neu besetzt werden (neu gewählter Fachbereichsrat)