PrüfungsFAQ

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Hintergrund[Bearbeiten]

Mit der Einführung der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung an der FU (da gab es heftige studentische Proteste gegen, hat nix genützt) ist die Anzahl der möglichen Prüfungswiederholungen in allen Studiengängen an der FU begrenzt. Gut finden wir das nicht. leben müssen wir trotzdem damit. Hier ein paar Erklärungen von eurer FSI Mathe.

Allgemeiner Hinweis[Bearbeiten]

Die Informationen hier sind nicht rechtsverbindlich oder sonstwie wesentlich vertrauenswürdiger als ein kursierendes Gerücht. Im Zweifel gilt die Studien- und Prüfungsordnung, bzw. deren Auslegung durch Prüfungsausschuss und Prüfungsbüro. Die aktuellen Ordnungen findest du auf http://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/pruefung/stud-pruef-ordnungen.html.

Die offizielle Seite des Prüfungsbüro dazu befindet sich auf http://www.imp.fu-berlin.de/fbv/pruefungsbuero/Allgemeine-Hinweise/index.html und ist auch sehr lesenswert. Dieses Dokument ist nur eine Ergänzung/ Zusammenfassung, die nicht unbedingt aktuell sein muss!

Wie häufig darf ich eine Prüfung wiederholen?[Bearbeiten]

In denModulen am Fachbereich Mathematik und Informatik darfst du jede Modulprüfung drei mal wiederholen. Das heißt, du hast insgesamt *vier Prüfungsversuche*.

Ausnahme ist die Abschlussarbeit. Sie kann nur ein Mal wiederholt werden (zusätzlich kann noch ein Mal kurz nach Beginn das Thema zurückgegeben werden).

Zählen Klausur und Nachklausur je ein Mal?[Bearbeiten]

Ja, Klausur und Nachklausur ergeben gemeinsam zwei Versuche.

Wer von der Freiversuchsregelung gebraucht machen möchte (Verbesserung der ersten Note via Nachklausur), darf dies offiziell sowieso nur dann tun, wenn der erste Versuch schon bestanden wurde. Daher hat die Freiversuchsregelung erst mal keinen positiven Effekt auf die Anzahl der möglichen Versuche (siehe Formulierung im Textauszug unten). In der Praxis mag dies eventuell flexibler gehandhabt werden.

Ab wann wird gezählt?[Bearbeiten]

Gezählt im Sinne der obigen Regelung werden alle Prüfungsversuche ab dem 1. Oktober 2015. Vorherige nichtbestandene Prüfungsversuche werden nicht gezählt.

Wie melde ich mich zu einer Prüfung an?[Bearbeiten]

Die verbindliche Anmeldung zu Modulen erfolgt über das Management.

Was sind "bindende" und "nicht bindende" Prüfungstermine?[Bearbeiten]

Ein bindender Prüfungstermin ist ein Prüfungstermin, der in der Form im System hinterlegt ist, dass selbst bei Nichterscheinen die Prüfung als "nicht bestanden" gewertet wird. Eine vorherige Abmeldung ist zwingend erforderlich.

Bei nicht bindenden Terminen gilt Nichterscheinen *nicht* als Durchfallen. Die Prüfung gilt als angetreten, sobald man sie vor sich liegen hat. Das Abgeben eines leeren bzw. gar keines Blattes nach Beginn der Prüfung wird allerdings dann als "nicht bestanden" gewertet.

Welche Termine sind "bindend", welche nicht?[Bearbeiten]

In Mathematik und Bioinformatik sind derzeit alle Prüfungstermine nicht bindend. In der Informatik ist die Regelung restriktiver. Dies kann sich aber laufend ändern, nachfragen. Aktuelle Informationen findest du auf der oben verlinkten Seite des Prüfungsbüros.

Zunächst einmal muss zwischen Prüfungsanmeldung und Modulanmeldung unterschieden werden.

Eine Modulanmeldung liegt vor, wenn man sich im Campus Management für das Modul registriert hat und bedeutet primär, dass man vorhat, das Modul irgendwann einmal durch Prüfung abzuschließen. Die Abmeldung von Modulen erfolgt bis Ablauf der Frist über das System und danach über das Prüfungsbüro. Hierbei gibt es eine gewisse Korrelation zwischen der Distanz zur Frist und der Triftigkeit der dazu notwendigen Begründung (von, "sorry, hab's vergessen" zu "beide meine Hände sind gebrochen, ich kann nicht schreiben").

Eine Modulabmeldung zieht allerdings auch eine Prüfungsanmeldung nach sich! Solange du für ein Modul angemeldet ist, wirst du fortlaufend automatisch für eventuelle Prüfungstermine angemeldet!!! Dies ist vor allem im Falle von bindenden Terminen wichtig zu beachten, wegen der dann notwendigen Abmeldung ++Es ist abzuwarten, ob das hier wirklich so praktiziert wird!++.

Wo steht das festgeschrieben?[Bearbeiten]

In der Prüfungsordnung deines Studiengangs im Punkt "Wiederholung von Prüfungsleistungen". Siehe http://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/pruefung/stud-pruef-ordnungen.html.

Beispiel Bachelorordnung Mathematik, Fassung ab ab WS 13/14:

§ 6 Wiederholung von Prüfungsleistungen

(1) Im Fall des Nichtbestehens dürfen die Bachelorarbeit und die Präsentation der Ergebnisse einmal wiederholt werden.
(2) Prüfungsleistungen, die nicht unter Abs. 1 fallen, dürfen im Falle des Nichtbestehens dreimal wiederholt werden; 
diese Regelung findet erst ab dem in § 24 Abs. 4 RSPO genannten Zeitpunkt Anwendung. 
Der letztmögliche Wiederholungsversuch wird von mindestens zwei Prüferinnen oder Prüfern abgenommen. 
Wird auch der letztmögliche Wiederholungsversuch ohne Erfolg abgelegt, ist die Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden.
(3) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen in Form einer Klausur dürfen einmalig 
zur Notenverbesserung in einer Nachklausur, die spätestens in der ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters 
stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. 
Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen. 

Die Allgemeine Regelung findet sich in RSPO-Paragraph 20, siehe http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2013/ab322013.pdf. </nowiki>