Bearbeiten von „KANS 20. Dezember 2012“
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Aktuelle Version | Dein Text | ||
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Wieder einführen, aber mit Koppelung an Regelstudienzeit. Textbaustein (Ergänzung ''und innerhalb der Regelstudienzeit'') siehe unten. Darüber hinaus die andere Regelung bestehen lassen für nach der Regelstudienzeit. | Wieder einführen, aber mit Koppelung an Regelstudienzeit. Textbaustein (Ergänzung ''und innerhalb der Regelstudienzeit'') siehe unten. Darüber hinaus die andere Regelung bestehen lassen für nach der Regelstudienzeit. | ||
Neuer Paragraph: § 6 | Neuer Paragraph: § 5 (6 ?) | ||
Freiversuch | |||
(1 | (1) Der erste Prüfungsversuch eines Moduls, dessen | ||
Prüfungsform als Klausur festgelegt ist, wird als Freiversuch | |||
( | gewertet, wenn der erste Prüfungstermin unmittelbar | ||
( | nach Abschluss der zugehörigen Lehrveranstaltungen und innerhalb der Regelstudienzeit | ||
wahrgenommen wird. | |||
(2) Eine im Rahmen eines Freiversuchs bestandene | |||
Prüfungsleistung kann einmalig zwecks Notenverbesserung | |||
wiederholt werden. | |||
(3) Eine im Rahmen eines Freiversuchs nicht bestandene | |||
Prüfung gilt als nicht unternommen. | |||
[[Kategorie:Protokoll/KANS|2012-12-20]] | [[Kategorie:Protokoll/KANS|2012-12-20]] | ||
[[Kategorie:Protokoll/Mathe|2012-12-20]] | [[Kategorie:Protokoll/Mathe|2012-12-20]] |