Institutsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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<pre>Der Institutsrat beruft mindestens einmal im Semester eine Institutsversammlung aller Mitglieder der Einrichtung ein.</pre>
<pre>Der Institutsrat beruft mindestens einmal im Semester eine Institutsversammlung aller Mitglieder der Einrichtung ein.</pre>
Auch im IR sollte es möglich sein ein [[Gruppenveto]] einzulegen.
Auch im IR sollte es möglich sein ein [[Gruppenveto]] einzulegen.
[[Category:Universitäre_Organe]]

Version vom 6. Februar 2012, 18:28 Uhr

Der Institutsrat (IR) tagt relativ selten, etwa einmal pro Semester. Hauptaufgabe ist das verabschieden bzw. abnicken des Lehrplans. Im Berliner Hochschulgesetzt § 75 (5) steht:

Der Institutsrat beruft mindestens einmal im Semester eine Institutsversammlung aller Mitglieder der Einrichtung ein.

Auch im IR sollte es möglich sein ein Gruppenveto einzulegen.