Fachbereichsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Dies sind allgemeine Informationen ueber den Fachbereichsrat.
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Fuer weitere Informationen siehe [[:Kategorie:Fachbereichsrat]]
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Der Fachbereichsrat (FBR) tagt während des Semesters einmal monatlich.
Der Fachbereichsrat (FBR) tagt während des Semesters einmal monatlich.

Version vom 6. Februar 2012, 19:22 Uhr

Dies sind allgemeine Informationen ueber den Fachbereichsrat. Fuer weitere Informationen siehe Kategorie:Fachbereichsrat.

Der Fachbereichsrat (FBR) tagt während des Semesters einmal monatlich.

Hier werden sämtliche Belange besprochen, die für den gesamten Fachbereich relevant sind. Daneben gibt es den Institutsrat, in dem Themen besprochen werden, welche die einzelnen Institute des Fachbereichs betreffen.

Aufgaben

Laut §71 des BerlHG fällt u.a. in die Zuständigkeit des Fachbereichsrat

  1. den Erlass von Satzungen des Fachbereichs,
  2. die geordnete Durchführung der Lehre und der Prüfungen sowie die Koordinierung von Lehre und Forschung im Fachbereich,
  3. den Beschluss von Berufungsvorschlägen,
  4. Entscheidungen über Habilitationen,
  5. die Verteilung von dem Fachbereich zugewiesenen und von wieder frei werdenden, beim Fachbereich verbleibenden Stellen und von Mitteln für nichtplanmäßige Dienstkräfte sowie von Sachmitteln,
  6. die Vorschläge zur Begründung und Beendigung der Rechtsverhältnisse von hauptberuflich und nebenberuflich Tätigen, soweit sie nicht Einrichtungen gemäß § 75 zugewiesen sind.

Des weiteren kann der FBR:

  • Kommissionen und Beauftragte einsetzten

Mitglieder

Im FBR sitzen Vertreter_innen (Anzahl) von

  • Professor_innen (7)
  • akademischen Mitarbeiter_innen (2)
  • sonstigen Mitarbeiter_innen (2) und
  • Studierenden. (2)

Gruppenveto

Bei manchen Abstimmungen kann wenn alle Vertreter_innen einer Statusgruppe gegen einen Beschluss stimmen ein Antrag eingereicht werden dass das Thema vertagt wird. Das wird auch Gruppenveto genannt.

Öffentlichkeit

Der FBR arbeitet im Grunde öffentlich. Zumindest den angehörigen der Universität steht es frei, zu den Sitzungen zu erscheinen. Es gibt jedoch manchmal einen nicht-öffentlichen Teil der Veranstaltung, bei dem Teilnehmer, die keine gewählten Mitglieder sind, den Raum verlassen müssen. Das passiert beispielsweise, wenn personelle Fragen besprochen werden. Offiziell haben "ein Vertreter oder eine Vertreterin des zuständigen Organs der Studierendenschaft" Rede- und Antragsrecht, praktisch wird wahrscheinlich niemenschen das Wort verboten.

Gewählte Mitglieder erhalten unter http://fbr.mi.fu-berlin.de Zugang zu den internen Unterlagen, die für die Arbeit der Mitglieder notwendig ist. Man muss sich im Universitätsnetz befinden.