Bearbeiten von „FBR Mathe Inf 19. Dezember 2012

Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 60: Zeile 60:
** Die GK beschließt StO, PO und Lehrangebot, weil fachbereichsübergreifender Studiengang
** Die GK beschließt StO, PO und Lehrangebot, weil fachbereichsübergreifender Studiengang
** Zusammensetzung durch Entsendung der jeweiligen FBR über einen Schlüssel
** Zusammensetzung durch Entsendung der jeweiligen FBR über einen Schlüssel
** Vorgeschlagene Studivertreter entsenden? Beschluss 12-0-0
** Studivertreter entsenden? Beschluss 12-0-0


== TOP 4 Verschiedenes ==
== TOP 4 Verschiedenes ==


* Neue ABV-Ordnung
* Neue ABV-Ordnung
** Vermutlich Stellungnahme seitens Fachbereich zu verfassen.
** Prechelt findet die Mail nicht gerade, bringt das jetzt hoffentlich aber ins Rollen.
** Prechelt findet die Mail nicht gerade, bringt das jetzt hoffentlich aber ins Rollen, war bisher untergegangen.
** Rechtsamt und AS und alle anderen sagen: Entweder benotet ode unbenotet. Wahl ginge hier gar nicht, sagen sie. Protokoll verschiedenes von der letzten FBR-Sitzung:
** Rechtsamt und AS und alle anderen sagen: Entweder benotet oder unbenotet. Wahl ginge hier gar nicht, sagen sie. Protokoll Verschiedenes von der letzten FBR-Sitzung dazu:


''Herr Prechelt erläutert, dass die Fachbereiche über VP3 zu einer Stellungnahme zur Benotung von ABV-Modulen aufgefordert sind: wird es eher für sinnvoll gehalten oder sollte es eher ausgeschlossen werden, dass einzelne in der ABV erbrachte Leistungen benotet werden und diese Note dann in die BSc-Abschlussnote einfließt? Nach längerer Diskussion ergibt sich folgendes Meinungsbild: der FBR vertritt mehrheitlich die Auffassung, dass ABV-Leistungen (mit Ausnahme des Berufspraktikums) benotet werden und somit auch in die Abschlussnote einfließen
''Herr Prechelt erläutert, dass die Fachbereiche über VP3 zu einer Stellungnahme zur Benotung von ABV-Modulen aufgefordert sind: wird es eher für sinnvoll gehalten oder sollte es eher ausgeschlossen werden, dass einzelne in der ABV erbrachte Leistungen benotet werden und diese Note dann in die BSc-Abschlussnote einfließt? Nach längerer Diskussion ergibt sich folgendes Meinungsbild: der FBR vertritt mehrheitlich die Auffassung, dass ABV-Leistungen (mit Ausnahme des Berufspraktikums) benotet werden und somit auch in die Abschlussnote einfließen
Zeile 89: Zeile 88:
** Physik will das auf binär umstellen, mit Extra-Häkchen für Auzeichung.
** Physik will das auf binär umstellen, mit Extra-Häkchen für Auzeichung.
** Wird vermutlich den Fachbereichen überlassen, aber noch unklar.
** Wird vermutlich den Fachbereichen überlassen, aber noch unklar.
 
* Plagiarismus-Software
=== Plagiate ===
** Gab mal Anfang des Jahrtausends Arbeitsgruppe dazu, mit: Prechelt. Ergebnis war ein Empehlungspapier an Präsidium 2007. Seitdem hat er nichts mehr wirklich gehört. Liegengeblieben, weil zu heikel. VP3 sagt: Bei Systemakkreditierung aufgreifen.
 
* Plagiarismus-Software anschaffen?
** Gab mal Anfang des Jahrtausends Arbeitsgruppe zu Plagiaten, mit: Prechelt. Ergebnis war ein Empehlungspapier an Präsidium 2007. Seitdem hat er nichts mehr wirklich gehört. Liegengeblieben, weil zu heikel. VP3 sagt: Bei Systemakkreditierung aufgreifen.
** Sollte der Fachbereich investieren? Antwort: rechtliche Probleme. Darf man das überhaupt machen? Softwarehersteller haben Datenbank, problematisch, Urherberrecht. Kornhuber: Betrifft unseren Fachbereich nicht.
** Sollte der Fachbereich investieren? Antwort: rechtliche Probleme. Darf man das überhaupt machen? Softwarehersteller haben Datenbank, problematisch, Urherberrecht. Kornhuber: Betrifft unseren Fachbereich nicht.
** Im Studienbetrieb sowieso nicht möglich
** Im Studienbetrieb sowieso nicht möglich
Bitte kopiere keine Webseiten, die nicht deine eigenen sind, benutze keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Urhebers!
Du gibst uns hiermit deine Zusage, dass du den Text selbst verfasst hast, dass der Text Allgemeingut (public domain) ist oder dass der Urheber seine Zustimmung gegeben hat. Falls dieser Text bereits woanders veröffentlicht wurde, weise bitte auf der Diskussionsseite darauf hin. Bitte beachte, dass alle Wiki - FSI Mathe/Info-Beiträge automatisch unter der „GNU Free Documentation License 1.2“ stehen (siehe Wiki - FSI Mathe/Info:Urheberrechte für Einzelheiten). Falls du nicht möchtest, dass deine Arbeit hier von anderen verändert und verbreitet wird, dann klicke nicht auf „Seite speichern“.

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)