BerlHG
Das Berliner Hochschulgesetz, auch mit BerlHG abgekürzt, ist eine Rechtsvorschrift welche für die Berliner Universitäten und Fachhochschulen gilt.
Inhalt
Das BerlHG ist in folgende fünfzehn Abschnitte aufgeteilt:
- Einleitende Vorschriften
- Rechte und Pflichten der Studenten und Studentinnen
- § 9 Rechte und Pflichten der Studenten und Studentinnen
- § 10 Allgemeine Studienberechtigung
- § 11 Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
- § 12 (weggefallen)
- § 13 Studienkollegs
- § 14 Immatrikulation
- § 15 Exmatrikulation
- § 16 Ordnungsverstöße
- § 17 – weggefallen –
- § 18 Studierendenschaft
- § 18a Semester-Ticket
- § 19 Satzung und Organe der Studierendenschaft
- § 20 Haushalt der Studierendenschaft
- Studium, Lehre und Prüfungen
- § 21 Allgemeine Ziele des Studiums
- § 22 Studiengänge
- § 22a Strukturierung der Studiengänge
- § 23 Bachelor- und Masterstudiengänge, Regelstudienzeit
- § 23a Studienübergänge, Anrechnung von Ausbildungs- und Studienleistungen
- § 24 (weggefallen)
- § 25 Promotionskollegs und Studiengänge zur Heranbildung des künstlerischen Nachwuchses
- § 26 Weiterbildungsangebote
- § 27 (weggefallen)
- § 28 Förderung des Studienerfolgs, Studienberatung
- § 28a Beauftragter oder Beauftragte für Studenten und Studentinnen mit Behinderung
- § 29 Semester- und Vorlesungszeiten
- § 30 Prüfungen
- § 31 Rahmenstudien- und -prüfungsordnung, Studienordnungen, Prüfungsordnungen
- § 32 Durchführung von Hochschulprüfungen
- § 33 Bewertung von Prüfungsleistungen
- § 34 Hochschulgrade
- § 34a Ausländische Hochschulgrade
- § 34b Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse
- § 35 Promotion
- § 36 Habilitation
- § 36a Reglementierte Studiengänge# Abschnitt Forschung
- Mitgliedschaft und Mitbestimmung
- § 43 Mitglieder der Hochschule
- § 44 Rechte und Pflichten der Hochschulmitglieder
- § 45 Bildung der Mitgliedergruppen
- § 46 Zusammensetzung und Stimmrecht
- § 47 Beschlussfassung
- § 48 Wahlen
- § 49 Amtszeit
- § 50 Öffentlichkeit
- Organe der Hochschulen
- Fachbereiche
- Medizin
- Zentrale Einrichtungen
- Haushaltswesen und Aufsicht
- Hauptberufliches Personal der Hochschulen
- Nebenberufliches Personal der Hochschulen
- Laufbahnstudiengänge
- Staatliche Anerkennung von Hochschulen
- Übergangs- und Schlussbestimmungen