BerlHG

Aus Wiki - FSI Mathe/Info
Version vom 14. März 2012, 01:29 Uhr von Patzi (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Das Berliner Hochschulgesetz, auch mit '''BerlHG''' abgekürzt, ist eine Rechtsvorschrift welche für die Berliner Universitäten und Fachhochschulen gilt. == In…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Berliner Hochschulgesetz, auch mit BerlHG abgekürzt, ist eine Rechtsvorschrift welche für die Berliner Universitäten und Fachhochschulen gilt.

Inhalt

Das BerlHG ist in folgende fünfzehn Abschnitte aufgeteilt:

  1. Einleitende Vorschriften
  2. Rechte und Pflichten der Studenten und Studentinnen
  3. Studium, Lehre und Prüfungen
  4. Abschnitt Forschung
  5. Mitgliedschaft und Mitbestimmung
  6. Organe der Hochschulen
  7. Fachbereiche
  8. Medizin
  9. Zentrale Einrichtungen
  10. Haushaltswesen und Aufsicht
  11. Hauptberufliches Personal der Hochschulen
  12. Nebenberufliches Personal der Hochschulen
  13. Laufbahnstudiengänge
  14. Staatliche Anerkennung von Hochschulen
  15. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Links