BerlHG
Das Berliner Hochschulgesetz, auch mit BerlHG abgekürzt, ist eine Rechtsvorschrift welche für die Berliner Universitäten und Fachhochschulen gilt.
Inhalt
Das BerlHG ist in folgende fünfzehn Abschnitte aufgeteilt:
- Einleitende Vorschriften
- Rechte und Pflichten der Studenten und Studentinnen
- Studium, Lehre und Prüfungen
- Abschnitt Forschung
- Mitgliedschaft und Mitbestimmung
- Organe der Hochschulen
- Fachbereiche
- Medizin
- Zentrale Einrichtungen
- Haushaltswesen und Aufsicht
- Hauptberufliches Personal der Hochschulen
- Nebenberufliches Personal der Hochschulen
- Laufbahnstudiengänge
- Staatliche Anerkennung von Hochschulen
- Übergangs- und Schlussbestimmungen