Akademische Senat: Unterschied zwischen den Versionen
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− | * | + | * die Beschlussfassung über Hochschulentwicklungspläne und Ausstattungspläne sowie Vorschläge für die Zweckbestimmung von Stellen für Hochschullehrer oder Hochschullehrerinnen, |
− | * | + | * Entscheidungen, die Abweichungen vom [[Berliner Hochschulgesetz]] gemäss der sog. Erprobungsklausel betreffen. |
− | * | + | * Festlegung von Vorlesungszeiten, akademische Ferien und Hochschultagen in Abstimmung mit der zuständigen Berliner Senatsverwaltung. |
+ | * Beschlussfassung über die Frauenförderrichtlinien und die Frauenförderpläne | ||
+ | * Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen der Fachbereiche, | ||
+ | * Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen und des künstlerischen Nachwuchses, | ||
+ | * Anträge auf Einrichtung, Ausstattung, Entwicklung und Zuordnung von Sonderforschungsbereichen, | ||
+ | * Regelungen über die Benutzung der Hochschuleinrichtungen, | ||
+ | * Festsetzung von Zulassungszahlen, | ||
+ | * Koordinierung der Tätigkeit von Fachbereichen und sonstigen Einrichtungen der Hochschule, | ||
+ | * Beschlussfassung über den Vorschlag zur Wahl des Leiters oder der Leiterin der Hochschule sowie der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen, des Prorektors oder der Prorektorin, | ||
+ | * sonstige akademische Angelegenheiten, die die Hochschule als Ganzes betreffen, soweit keine andere Zuständigkeit besteht. | ||
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Aktuelle Version vom 27. Juni 2017, 21:49 Uhr
Der Akademische Senat ist das höchste Gremium der Freien Universität
Infos[Bearbeiten]
- offizielle Website
- offizielle Protokolle (nur aus dem FU-Netz einsehbar)
- studentische AS Protokolle
Aufgaben[Bearbeiten]
- Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans
- Vorschläge für die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Organisationseinheiten,
- Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
- Erlass von Satzungen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist,
- Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen, den Beschluss fachübergreifender Verfahrensregelungen für Hochschulprüfungen sowie die Stellungnahme zu Studien- und Prüfungsordnungen der Fachbereiche,
- die Beschlussfassung über Hochschulentwicklungspläne und Ausstattungspläne sowie Vorschläge für die Zweckbestimmung von Stellen für Hochschullehrer oder Hochschullehrerinnen,
- Entscheidungen, die Abweichungen vom Berliner Hochschulgesetz gemäss der sog. Erprobungsklausel betreffen.
- Festlegung von Vorlesungszeiten, akademische Ferien und Hochschultagen in Abstimmung mit der zuständigen Berliner Senatsverwaltung.
- Beschlussfassung über die Frauenförderrichtlinien und die Frauenförderpläne
- Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen der Fachbereiche,
- Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen und des künstlerischen Nachwuchses,
- Anträge auf Einrichtung, Ausstattung, Entwicklung und Zuordnung von Sonderforschungsbereichen,
- Regelungen über die Benutzung der Hochschuleinrichtungen,
- Festsetzung von Zulassungszahlen,
- Koordinierung der Tätigkeit von Fachbereichen und sonstigen Einrichtungen der Hochschule,
- Beschlussfassung über den Vorschlag zur Wahl des Leiters oder der Leiterin der Hochschule sowie der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen, des Prorektors oder der Prorektorin,
- sonstige akademische Angelegenheiten, die die Hochschule als Ganzes betreffen, soweit keine andere Zuständigkeit besteht.
Mitglieder[Bearbeiten]
http://www.fu-berlin.de/einrichtungen/organe/gremien-kommissionen/senat/index.html#mit