BAFöG

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Formblatt 5[Bearbeiten]

Das Formblatt 5 ist eine Leistungsbescheinigung, die dem BAFöG-Amt nach einer bestimmten Anzahl von Semestern (bei mir war es gegen Ende des 4.) vorgelegt werden muss. Üblicherweise werden die BAFöG-Empfänger/-innen vom BAFöG benachrichtigt, sobald dies erforderlich ist. Die Entscheidung, ob der/die jeweilige Studi die benötigten Leistungen erbracht hat obliegt dem Fachbereich.

Das Formblatt kann hier heruntergeladen werden: http://www.xn--bafg-7qa.de/de/alle-formblaetter-433.php

Informatik-Studis gehen bei der Leistungsbescheinigung wie folgt vor (Stand: 7. Aug. 2015):

  • Das Prüfungsbüro verständigen. Dieses stempelt dann das Formblatt und leitet dann an eine andere Person (Frau Fehr) weiter, die das Blatt noch unterschreiben muss. Am Besten wird das Prüfungsbüro zu den Sprechzeiten besucht, sonst kann das unnötig lange gehen bis alles bearbeitet wird (per Post).
  • Zur Person gehen, die das Blatt unterschreiben muss.