Informationelle Fremdbestimmung durch Polizeidatenbanken

Am Donnerstag, den 14.11.2013 um 18:00 Uhr veranstalten wir gemeinsam mit den kritischen Jurist_innen den Vortrag
„Informationelle Fremdbestimmung durch Polizeidatenbanken“. Im Seminarraum SR005 im Informatikinstitut der FU Berlin (Takustr. 9).
 
Der Veranstaltungstext folgt:
 
Informationelle Fremdbestimmung durch Polizeidatenbanken
Wie aus einzelnen Datenspuren absurde Verdachtskonstruktionen werden
 
Schon vor den Enthüllungen zu NSA, PRISM, Tempora und co wurden in Europa fleißig Daten gesammelt und ausgewertet. Wie europäische Polizeizusammenhänge ihre absurden Verdachtsmomente anhand von ausgetauschten Datenspuren konstruieren und welche konkreten Auswirkungen dies auf Betroffene haben kann, wird in diesem Vortrag anhand eines Fallbeispiels illustiert. Außerdem soll ein kurzer Überblick zu den datenschutzrechtlichen Instrumenten gegeben werden, um hierzulande das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen und gegen willkürliche Speicherung in Polizeidatenbanken vorzugehen.
Die Erfassung personenbezogener Daten und ihr Austausch zwischen europäischen Polizeibehörden, Geheimdiensten und anderen Stellen nimmt ständig zu. So pflegt zum Beispiel das Bundeskriminalamt umfangreiche Datensammlungen und Analysewerkzeuge, um politische Aktivist_innen ausfindig zu machen und einzuschüchtern. Eines dieser digitalen Hilfsmittel ist die Zentraldatei “PMK-links-Z”, mit der laut Errichtungsanordnung “das Erkennen von relevanten Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Objekten und Sachen” sowie “das Erkennen krimineller Organisationen” verfolgt wird. Die darin gespeicherten Informationen stammen überwiegend aus Ermittlungsverfahren der Bundesländer, aber auch aus anderen Quellen: So ist kürzlich durch den Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten bekannt geworden, dass Anmelder_innen linker Versammlungen und Demonstrationen pauschal und ohne jeglichen Verdacht auf Straftaten rechtswidrig in dieser Datei gespeichert worden sind.
Aus derart manipulierten Datensammlungen reimen sich die Behörden dann Konstrukte von “kriminellen Vereinigungen” zusammen, um die Verfolgung emanzipatorischer Bewegungen oder einzelner Aktivist_innen zu begründen: Wer sich zum Beispiel in Bürgerrechtsgruppen gegen Überwachung engagiert oder auf europaweiten Grenzcamps gegen die rassistische Politik der EU demonstriert gilt als verdächtig und wird entsprechend gespeichert. Wenn Betroffene dann ihr Recht wahrnehmen und Auskunft über gespeicherte Daten verlangen, wird dies mit dem Vorwurf verweigert, “Dienstgeheimnisse des BKA” offenlegen zu wollen.