FBR Mathe/Info zur RSPO

Heute wurde im Fachbereichsrat (FBR) Mathematik Informatik ohne Gegenstimme mit einer Enthaltung folgender Beschluss gefasst:

Der FBR Math/Inf beantragt, RSPO §21(3) wie folgt zu ändern:
als Satz 2 wird eingefügt:
„Abweichend davon können Prüfungsordnungen für einzelne oder alle Module auch drei Wiederholungsversuche vorsehen.“
(und im Satz 3 das Wort „zweite, “ streichen)

Dieser Beschluss wird wie folgt begründet:

Der FBR ist der Ansicht, dass der Wunsch, sich bei der Zahl der Wiederholungsversuche den anderen Berliner Universitäten anzupassen abgewogen werden muss gegen die Gefahr, dass zumindest in manchen Fächern die (Zwangs)Studienabbruchquoten ansteigen könnten.
Diese Gefahr ist in stark von Klausuren als Prüfungsform bestimmten Fächern wie den unseren klar gegeben, denn die Prüfungen treten quasi paarweise (zwei nach jeder Durchführung der Veranstaltung) auf.

Die FSI Informatik sieht grundsätzlich keinen Bedarf die Anzahl von Prüfungswiederholungen zu beschränken, aber sieht in dem Beschluss ein Entgegenkommen.