KANS 20. Dezember 2012

Aus Wiki - FSI Mathe/Info
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Protokoll KANS Sitzung Anwesende:

  • Ehrhard Behrends
  • Elfriede Fehr
  • Klaus Kriegel
  • Titus Laska (ab hier alle FSI Mathe)
  • Max Krause
  • Jonas Krone
  • Valeria Zahoransky
  • Lukas Wolff
  • Christina Bracht

Behrends leitet ein: Hat gedauert, wegen Modulbeschreibung Visualisierung. Dann Rausgegangen und bekannte Mail kam zurück. Schlägt vor, nur nicht redaktionelle Sachen zu besprechen heute. Vorschlag: Nach seiner Liste vorgehen. Christina fragt: Sind die Hinweise von Frau Luther bindend. Behrends: Nicht wirklich, aber ihre Anmerkungen basieren jeweils auf Regelungen in Ordnungen und Gesetzen.

Studienordnung

Qualifikationsziele

Müssen geändert werden, weil Nebenfachcredits jetzt variabel. Ihre Vorschläge umformuliert. Stichwörter unterschiedlich, kritische Urteilskraft ...

Studieninhalte

ok

§7 (5) Benotung ABV

Frau Luther schreibt, Benotung ginge nicht. Fachbereich favorisiert Benotung (vgl. FBR-Sitzung im November). Außer Praktikum. Diskussion darüber. Es steht zentrale Neuregelung im Januar an.

Vorschlag Christina: Möglichst viel Freiraum lassen, bis zentral die Neuregelung kommt. Doppellung der Module möglicher Ausweg. Gibt die gewünschte Flexibilität. ist aber etwas gemauschelt.

Findet Frau Fehr wohl ok. Herr Behrends hat Bedenken.

Auch ein Nachteil: schwer verständlich für Studis. Heikel ist auch: Man muss die beiden Module jeweils unterschiedliche Formulierungen von Lernzielen etc., das kann zu spezifischen Forderungen führen seitens der Studis, die den Wortlaut sehr ernst nehmen.

Herr Behrends befürchtet Rechtfertigungsproblem. Aber: Wir sind ja (wohl) im Rahmen des Gesetzes.

Christina würde das übernehmen. Vorschlag Frau Fehr: Jeweils die "differenzierte Bewertung" unterbringen. Vorschlag Christina: "Inhalte unter anderem: ...".

"Wir verbleiben so." (Behrends) Bitte mit betroffenen Dozent_innen rücksprechen. Der Versuch sei es wert.

Aber wie wohl umsetzen? Wo hinschreiben? Irndwo hinschreiben: "Folgende Module werden nicht differenziert bewertet:" (Unter Erläuterungen im Anhang einfügen, wo schon jetzt der fragliche Satz steht).

Empfohlene Voraussetzungen

Geht als Formulierung nicht. Laut Frau Luther kann man auch nicht gar nichts schreiben, wenn Teil II und Teil I. Frau Fehr: Teile I, II heißt bei uns "empfohlene Reihenfolge".

Generische Module erfinden

Muss unbedingt gemacht werden unter Wahlmodule UND unter ABV in unterschiedliechem Credit-Umfang in hinreichender Anzahl! Geht nicht anders. Die Modulliste ist nach Verabschiedung nicht variabel.

  • 10 LP vorlesung, 2*5 lp vorlesung, 5* lp seminar, 5 lp abv modul

Macht Frau Fehr.

Prüfungordnung

Praktikum

Wollen wir fachbereichsintern machen, wird an Frau Luther geschrieben.

Programmierkurs

Java wird gestrichen im Modulnamen.

Noten für Zusatzleistungen auf Transcript

Satz wird umformuliert, bleibt inhaltsgleich.

Kommentar Anhang Prüfungsordnung

Unverständlich.

Modulkakalog

  • Algebra I - verweis auf Masterordnung
  • Ana II drin lassen

Zusätzliches

Freiversuche

Wieder einführen, aber mit Koppelung an Regelstudienzeit. Textbaustein (Ergänzung und innerhalb der Regelstudienzeit) siehe unten. Darüber hinaus die andere Regelung bestehen lassen für nach der Regelstudienzeit.

Neuer Paragraph: § 6

Wiederholung von Prüfungsleistungen (1) Im Fall des Nichtbestehens dürfen die Bachelorarbeit mit Präsentation der einmal wiederholt werden. (2) Der erste Prüfungsversuch eines Moduls, dessen Prüfungsform als Klausur festgelegt ist, wird als Freiversuch gewertet, wenn der erste Prüfungstermin unmittelbar nach Abschluss der zugehörigen Lehrveranstaltungen und innerhalb der Regelstudienzeit wahrgenommen wird. (3) Eine im Rahmen des Freiversuchs mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen in Form einer Klausur dürfen einmalig zur Notenverbesserung in einer Nachklausur, die spätestens in der ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. (4) Eine im Rahmen eines Freiversuchs nicht bestandene Prüfung gilt als nicht unternommen.