Institutsrat
Der Institutsrat (IR) tagt relativ selten, etwa einmal pro Semester. Hauptaufgabe ist das verabschieden bzw. abnicken des Lehrplans. Im Berliner Hochschulgesetzt § 75 (5) steht:
Der Institutsrat beruft mindestens einmal im Semester eine Institutsversammlung aller Mitglieder der Einrichtung ein.
Auch im IR sollte es möglich sein ein Gruppenveto einzulegen.