Institutsrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Februar 2012, 18:28 Uhr
Der Institutsrat (IR) tagt relativ selten, etwa einmal pro Semester. Hauptaufgabe ist das verabschieden bzw. abnicken des Lehrplans. Im Berliner Hochschulgesetzt § 75 (5) steht:
Der Institutsrat beruft mindestens einmal im Semester eine Institutsversammlung aller Mitglieder der Einrichtung ein.
Auch im IR sollte es möglich sein ein Gruppenveto einzulegen.