Bearbeiten von „Fachbereichsrat“
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== Aufgaben == | == Aufgaben == | ||
Laut | Laut §71 des [[BerlHG]] fällt u.a. in die Zuständigkeit des Fachbereichsrat | ||
#den Erlass von Satzungen des Fachbereichs, | #den Erlass von Satzungen des Fachbereichs, | ||
# die geordnete Durchführung der Lehre und der Prüfungen sowie die Koordinierung von Lehre und Forschung im Fachbereich, | # die geordnete Durchführung der Lehre und der Prüfungen sowie die Koordinierung von Lehre und Forschung im Fachbereich, |