Zeitungen, Zeitschriften und Bücher von draussen

Aus Gefangenenratgeber

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10.3. Zeitungen, Zeitschriften, Bücher von draußen

Die Gefängnisbibliothek bzw. deren Katalog sollte man sich ruhig mal anschauen, sie wird jedoch kaum geeignet sein, dich über das, was draußen geschieht, diskutiert wird, geschrieben wird, auf dem Laufenden zu halten. Wir wollen daher einige Möglichkeiten zeigen, Lesestoff von draußen zu beziehen. Es sollte dabei selbstverständlich sein, daß man seine Lektüre nicht alleine liest. Meist ist der Zeitungstausch auch dann möglich und geduldet, wenn er von der Hausordnung offiziell-verboten ist. Das Kursierenlassen von Zeitschriften etc. ist dann besonders inter­essant, wenn jeder Leser Kommentare und Randbemerkungen rein­schreibt. Es empfiehlt sich, die Weitergabe zu organisieren d.h. genau festzulegen, wer in welcher Reihenfolge dran ist, sonst passiert es immer wieder, daß eine Sache steckenbleibt, verschwindet oder Wochen bis Monate braucht, bis es der letzte in die Finger bekommt.

Tageszeitungen und Zeitschriften

Am günstigsten ist es natürlich, wenn euch Freunde, draußen ein Abonnement besorgen und bezahlen. Nur wenige Zeitungsverlage gewähren Freiabonnements für Gefangene - und dann auch nur ausnahmsweise. Der Verein „Brücke e.V." stellt jährlich eine Anzahl von Zeitungsabos Gefange­nen kostenlos zur Verfügung - allerdings nur begrenzt. Die Anschrift findest du Man muß hier ein wenig herumexperimentieren: Man kann einfach einen Zei­tungsverlag anschreiben und um ein Freiabo bitten; man kann aber auch einfach einige Probenummern anfordern. Eventuell bekommst du dann für eine Woche oder länger kostenlos eine Tageszeitung zugeschickt, wenn sich der Verlag davon verspricht, langfristig einen zahlenden Kunden zu gewinnen. Wenn es verschie­den^ Leute bei mehreren Zeitungen versuchen, dann hat man für einige Zeit was zu lesen. Mit Zeitschriften könnte es ähnlich klappen - manche Verlage schicken allerdings veraltete Nummern als Probeexemplare. Wir haben im Adressenteil im Anhang dieses Buches eine Anzahl von Zeitungen und Zeitschriften zusammengestellt, bei denen man es mal versuchen kann.

„Alternativpresse", linke Presse

Es gibt inzwischen ein großes Spektrum von kleinen Zeitungen, die dem Öffent­lichkeitsmonopol der großen staatskonformen Zeitungen trotzen. Es gibt dabei die verschiedensten Konzeptionen: Informationsdienste, Stadtteilzeitungen, „Scene"-Blät!er, Literaturzeitschriften u.s.w. Kostenlose Probenummern wird man von diesen Verlagen bestimmt bekommen. Wenn du dir ein Abo einer Zeitung, die dich interessiert, nicht leisten kannst und auch niemanden hast, der die Kosten für dich übernimmt: Viele der Alternativzei­tungen geben kostenlose Knastabos- natürlich nicht in unbegrenzter Zahl. Du mußt gerade bei diesen Zeitungen immer damit rechnen, daß sie angehalten werden. Schaue dir deshalb mal den Rechtsmittelteil an. Im Kontaktadressenteil findest du die Bestelladressen der meisten Alternativzei­tungen.

Parteipresse

Man sollte nicht alles glauben, was drin steht, vor allem was dort an „politischer Ideologie" verbraten wird, wonach jede Partei für sich in Anspruch nimmt die Wahrheit, die Zukunft und die Arbeiterklasse für sich gepachtet zu haben. Da manche Parteizeitung an Gefangene kostenlos geliefert wird und weil sich zwi­schen der Parteipropaganda hin und wieder auch interessante Informationen finden lassen, haben wir auch hierzu einige Bezugsadressen im Anhang zusam­mengestellt.

Bücher

Bücher sind sehr teuer. Auch hier kann man einzelne Verlage anschreiben und um kostenlose Exemplare bitten. Viele der linken Verlage und Buchläden stellen einen bestimmten Etat für die Versorgung von Gefangenen mit Büchern bereit - natürlich hat auch das seine Grenzen. Du solltest es wirklich nur in Anspruch nehmen, wenn es nicht anders geht. In jedem Faii kannst du dir die Verlagsprospekte schicken lassen, um zu erfahren, was es an Neuerscheinungen gibt'. Willst du dich an einen der im Adressentei! genannten Buchläden wenden, so schreibe an denjenigen, der in deiner Region liegt (du kannst ihn notfalls an der Postleitzahl erkennen). Bücher und natürlich auch Zeitschriften sollten mit einem schriftlichen Eigentumsvorbe­halt für den Fall versehen sein, daß sie dem Gefangenen nicht persönlich ausge­händigt, sondern wegen ihres nicht genehmen Inhalts zurückgehalten werden. Damit soll verhindert werden, daß ein Buch nutzlos bei der „Habe" des Gefange­nen liegt, ohne daß er drankommt. Ob die Anstalt das Buch in einem solchen Fall tatsächlich an den Absender zurückgeschickt, ist eine andere Sache. Eine Möglichkeit ist auch, das Buch offiziell als Leihgabe zuzusenden. Eine kaum bekannte und deshalb auch kaum genutzte Möglichkeit, an Lesestoff heranzukommen, sind die öffentlichen Bibliotheken. Wende dich an die nächstgelegene Universitätsbibliothek (siehe Adressenteil) mit genauer Angabe von Titel, Verfasser etc. des gewünschten Buches. Von der Universitätsbibliothek kannst du praktisch jedes Buch erhalten: Ist ein bestimm­tes Buch nicht vorhanden, so kann es dir deine Bibliothek über „Fernleihe" von einer anderen besorgen. Die Portokosten wirst dabei du oder jemand von draußen übernehmen müssen; du kannst aber auch versuchen, eine andere Regelung zu vereinbaren. In den Setzten Jahren sind einige „Büchertauschzentralen" in verschiedenen Städten entstanden. Das sind Initiativen von Gefangenen und Leuten draußen, die Bücher sammeln und an Gefangene ausleihen.

Rechtliches zum Bezug von Lesestoff

Die Formalien, die man beim Bezug von Lesestoff beachten muß, sind von Knast zu Knast und von Haftrichter zu Haftrichter verschieden: U-Haft: In manchen Knasten müssen die Sachen von der Anstalt vermittelt und direkt vom Verlag oder Buchhandel bezogen werden. In anderen Fällen wiederum klappt es auch, wenn Freunde die Sachen kaufen und schicken. Zensiert wird normalerweise vom Haftrichter; oft überläßt er dies jedoch der Anstalt, wenn die Bücher etc. direkt vom Verlag, Buchladen oder Bibliothek kommen. Bürgerliche Tageszeitungen und Zeitschriften werden meist direkt von der Anstalt und oft auch unzensiert ausgehändigt. Manche Haftrichter wollen, daß man den Bezug extra vorher bei ihnen beantragt. Erkundige dich also wie es in deinem Fall geregelt ist und laß dir nicht alles gefallen (siehe Rechtsmittelteil). Erkundige dich auch, ob du nur eine bestimmte Anzahl von Büchern auf der Zelle haben darfst und ob dir die alten Zeitungen wieder weggenommen werden. In diesem Fall wichtige Artikel rechtzeitig ausschneiden. Strafhaft: Hier sieht es ganz ähnlich aus, meist jedoch noch etwas strenger. Es wird selten erlaubt, daß Freunde von draußen Bücher und andere Schriften schicken; es muß dann direkt von Verlag, Buchladen oder Bibliothek kommen. Oft muß jedes einzelne Buch extra bei der Anstalt beantragt werden, bevor es (u.U. mit Paketmarke) geschickt werden darf.


10.3. Zeitungen, Zeitschriften, Bücher von draußen

Die Gefängnisbibliothek bzw. deren Katalog sollte man sich ruhig mal anschauen, sie wird jedoch kaum geeignet sein, dich über das, was draußen geschieht, diskutiert wird, geschrieben wird, auf dem Laufenden zu halten. Wir wollen daher einige Möglichkeiten zeigen, Lesestoff von draußen zu beziehen. Es sollte dabei selbstverständlich sein, daß man seine Lektüre nicht alleine liest. Meist ist der Zeitungstausch auch dann möglich und geduldet, wenn er von der Hausordnung offiziell-verboten ist. Das Kursierenlassen von Zeitschriften etc. ist dann besonders inter­essant, wenn jeder Leser Kommentare und Randbemerkungen rein­schreibt. Es empfiehlt sich, die Weitergabe zu organisieren d.h. genau festzulegen, wer in welcher Reihenfolge dran ist, sonst passiert es immer wieder, daß eine Sache steckenbleibt, verschwindet oder Wochen bis Monate braucht, bis es der letzte in die Finger bekommt.

Tageszeitungen und Zeitschriften

Am günstigsten ist es natürlich, wenn euch Freunde, draußen ein Abonnement besorgen und bezahlen. Nur wenige Zeitungsverlage gewähren Freiabonnements für Gefangene - und dann auch nur ausnahmsweise. Der Verein „Brücke e.V." stellt jährlich eine Anzahl von Zeitungsabos Gefange­nen kostenlos zur Verfügung - allerdings nur begrenzt. Die Anschrift findest du Man muß hier ein wenig herumexperimentieren: Man kann einfach einen Zei­tungsverlag anschreiben und um ein Freiabo bitten; man kann aber auch einfach einige Probenummern anfordern. Eventuell bekommst du dann für eine Woche oder länger kostenlos eine Tageszeitung zugeschickt, wenn sich der Verlag davon verspricht, langfristig einen zahlenden Kunden zu gewinnen. Wenn es verschie­den^ Leute bei mehreren Zeitungen versuchen, dann hat man für einige Zeit was zu lesen. Mit Zeitschriften könnte es ähnlich klappen - manche Verlage schicken allerdings veraltete Nummern als Probeexemplare. Wir haben im Adressenteil im Anhang dieses Buches eine Anzahl von Zeitungen und Zeitschriften zusammengestellt, bei denen man es mal versuchen kann.

„Alternativpresse", linke Presse

Es gibt inzwischen ein großes Spektrum von kleinen Zeitungen, die dem Öffent­lichkeitsmonopol der großen staatskonformen Zeitungen trotzen. Es gibt dabei die verschiedensten Konzeptionen: Informationsdienste, Stadtteilzeitungen, „Scene"-Blät!er, Literaturzeitschriften u.s.w. Kostenlose Probenummern wird man von diesen Verlagen bestimmt bekommen. Wenn du dir ein Abo einer Zeitung, die dich interessiert, nicht leisten kannst und auch niemanden hast, der die Kosten für dich übernimmt: Viele der Alternativzei­tungen geben kostenlose Knastabos- natürlich nicht in unbegrenzter Zahl. Du mußt gerade bei diesen Zeitungen immer damit rechnen, daß sie angehalten werden. Schaue dir deshalb mal den Rechtsmittelteil an. Im Kontaktadressenteil findest du die Bestelladressen der meisten Alternativzei­tungen.

Parteipresse

Man sollte nicht alles glauben, was drin steht, vor allem was dort an „politischer Ideologie" verbraten wird, wonach jede Partei für sich in Anspruch nimmt die Wahrheit, die Zukunft und die Arbeiterklasse für sich gepachtet zu haben. Da manche Parteizeitung an Gefangene kostenlos geliefert wird und weil sich zwi­schen der Parteipropaganda hin und wieder auch interessante Informationen finden lassen, haben wir auch hierzu einige Bezugsadressen im Anhang zusam­mengestellt.

Bücher

Bücher sind sehr teuer. Auch hier kann man einzelne Verlage anschreiben und um kostenlose Exemplare bitten. Viele der linken Verlage und Buchläden stellen einen bestimmten Etat für die Versorgung von Gefangenen mit Büchern bereit - natürlich hat auch das seine Grenzen. Du solltest es wirklich nur in Anspruch nehmen, wenn es nicht anders geht. In jedem Faii kannst du dir die Verlagsprospekte schicken lassen, um zu erfahren, was es an Neuerscheinungen gibt'. Willst du dich an einen der im Adressentei! genannten Buchläden wenden, so schreibe an denjenigen, der in deiner Region liegt (du kannst ihn notfalls an der Postleitzahl erkennen). Bücher und natürlich auch Zeitschriften sollten mit einem schriftlichen Eigentumsvorbe­halt für den Fall versehen sein, daß sie dem Gefangenen nicht persönlich ausge­händigt, sondern wegen ihres nicht genehmen Inhalts zurückgehalten werden. Damit soll verhindert werden, daß ein Buch nutzlos bei der „Habe" des Gefange­nen liegt, ohne daß er drankommt. Ob die Anstalt das Buch in einem solchen Fall tatsächlich an den Absender zurückgeschickt, ist eine andere Sache. Eine Möglichkeit ist auch, das Buch offiziell als Leihgabe zuzusenden. Eine kaum bekannte und deshalb auch kaum genutzte Möglichkeit, an Lesestoff heranzukommen, sind die öffentlichen Bibliotheken. Wende dich an die nächstgelegene Universitätsbibliothek (siehe Adressenteil) mit genauer Angabe von Titel, Verfasser etc. des gewünschten Buches. Von der Universitätsbibliothek kannst du praktisch jedes Buch erhalten: Ist ein bestimm­tes Buch nicht vorhanden, so kann es dir deine Bibliothek über „Fernleihe" von einer anderen besorgen. Die Portokosten wirst dabei du oder jemand von draußen übernehmen müssen; du kannst aber auch versuchen, eine andere Regelung zu vereinbaren. In den Setzten Jahren sind einige „Büchertauschzentralen" in verschiedenen Städten entstanden. Das sind Initiativen von Gefangenen und Leuten draußen, die Bücher sammeln und an Gefangene ausleihen.

Rechtliches zum Bezug von Lesestoff

Die Formalien, die man beim Bezug von Lesestoff beachten muß, sind von Knast zu Knast und von Haftrichter zu Haftrichter verschieden: U-Haft: In manchen Knasten müssen die Sachen von der Anstalt vermittelt und direkt vom Verlag oder Buchhandel bezogen werden. In anderen Fällen wiederum klappt es auch, wenn Freunde die Sachen kaufen und schicken. Zensiert wird normalerweise vom Haftrichter; oft überläßt er dies jedoch der Anstalt, wenn die Bücher etc. direkt vom Verlag, Buchladen oder Bibliothek kommen. Bürgerliche Tageszeitungen und Zeitschriften werden meist direkt von der Anstalt und oft auch unzensiert ausgehändigt. Manche Haftrichter wollen, daß man den Bezug extra vorher bei ihnen beantragt. Erkundige dich also wie es in deinem Fall geregelt ist und laß dir nicht alles gefallen (siehe Rechtsmittelteil). Erkundige dich auch, ob du nur eine bestimmte Anzahl von Büchern auf der Zelle haben darfst und ob dir die alten Zeitungen wieder weggenommen werden. In diesem Fall wichtige Artikel rechtzeitig ausschneiden. Strafhaft: Hier sieht es ganz ähnlich aus, meist jedoch noch etwas strenger. Es wird selten erlaubt, daß Freunde von draußen Bücher und andere Schriften schicken; es muß dann direkt von Verlag, Buchladen oder Bibliothek kommen. Oft muß jedes einzelne Buch extra bei der Anstalt beantragt werden, bevor es (u.U. mit Paketmarke) geschickt werden darf.

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