Was mensch schon am ersten Tag erledigen sollte

Aus Gefangenenratgeber

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2.3. Was man schon am ersten Tag erledigen sollte

Wenn man die Nerven dazu hat, sollte man schon während der Aufnah­meprozedur so viel wie möglich ergründen. Wenn nicht, hat das auch Zeit bis zum ersten Hofgang am nächsten Tag. Erste Informationen einholen Wenn du aber isoliert bist, d.h. Einzelhofgang hast, solltest du gleich am Anfang jede Gelegenheit nutzen, etwas zu erfahren: Von den Hausarbeitern. Es sind die ersten Gefangenen, denen du begegnest, z.B. auf der Kammer. Aber Vorsicht! Nichts von dir selbst erzählen, sondern nur fragen (näheres im Kapitel 3. „Die Gefangenen unter sich"). Notfalls auch von dem einweisenden Beamten Informationen fordern: Einkaufsliste, Mitteilungsblatt, Hauszeitung oder ähnliches verlangen. Irgendwann zieht sich dann der einweisende Beamte zurück - nicht ohne von dir noch einmal nachdrücklich an Schreibpapier, Anliegenformulare, Umschläge und Kugelschreiber erinnert worden zu sein, falls du das bis dahin immer noch nicht bekommen hast - und lässt dich allein. Man hat wohl die ganze Zeit gehofft, dasss der Rummel endlich vorbei ist und die einen endlich allein lassen - aber wenn man dannalleinn ist, wird es oft noch unerträglicher, weil oft erst jetzt der betäubende Festnahme­schocknachlässtt - und dafür die Verzweiflung zunimmt. Erfahrene Gefangene gehen erst einmal ans Fenster und rufen „Eh, Nachbar, hast du Tabak?". Ein paar Worte zu wechseln, beruhigt vielleicht ein bisschen. Dringende Anträge gleich stellen Es ist — wenn man die Nerven dazu hat - sehr sinnvoll, schon an diesem ersten Tag Anträge an den Haftrichter zu schreiben und Anliegen an die Anstaltsleitung. Beides gibt man dann am nächsten Morgen bei der Frühstücksausgabe oder einer anderen vorgeschriebenen Gelegenheit an den dienst tuenden Beamten ab. Man verliert so am wenigsten Zeit. Die Erledigung mancher Anträge dauert Wochen, d.h. manchmal länger als die Haftzeit. Außerdem kann man sich damit auch ein bisschen ablenken.Folgende Dinge musst du als Untersuchungsgefangener beim zuständigen Haft­richter beantragen (Aktenzeichen angeben!}: