Was mensch schon am ersten Tag erledigen sollte

Aus Gefangenenratgeber

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2.3. Was man schon am ersten Tag erledigen sollte

Wenn man die Nerven dazu hat, sollte man schon während der Aufnah­meprozedur so viel wie möglich ergründen. Wenn nicht, hat das auch Zeit bis zum ersten Hofgang am nächsten Tag.

Erste Informationen einholen

Wenn du aber isoliert bist, d.h. Einzelhofgang hast, solltest du gleich am Anfang jede Gelegenheit nutzen, etwas zu erfahren: Von den Hausarbeitern. Es sind die ersten Gefangenen, denen du begegnest, z.B. auf der Kammer. Aber Vorsicht! Nichts von dir selbst erzählen, sondern nur fragen (näheres im Kapitel 3. „Die Gefangenen unter sich"). Notfalls auch von dem einweisenden Beamten Informationen fordern: Einkaufsliste, Mitteilungsblatt, Hauszeitung oder ähnliches verlangen. Irgendwann zieht sich dann der einweisende Beamte zurück - nicht ohne von dir noch einmal nachdrücklich an Schreibpapier, Anliegenformulare, Umschläge und Kugelschreiber erinnert worden zu sein, falls du das bis dahin immer noch nicht bekommen hast - und lässt dich allein. Man hat wohl die ganze Zeit gehofft, dasss der Rummel endlich vorbei ist und die einen endlich allein lassen - aber wenn man dannalleinn ist, wird es oft noch unerträglicher, weil oft erst jetzt der betäubende Festnahme­schocknachlässtt - und dafür die Verzweiflung zunimmt. Erfahrene Gefangene gehen erst einmal ans Fenster und rufen „Eh, Nachbar, hast du Tabak?". Ein paar Worte zu wechseln, beruhigt vielleicht ein bisschen.

Dringende Anträge gleich stellen

Es ist — wenn man die Nerven dazu hat - sehr sinnvoll, schon an diesem ersten Tag Anträge an den Haftrichter zu schreiben und Anliegen an die Anstaltsleitung. Beides gibt man dann am nächsten Morgen bei der Frühstücksausgabe oder einer anderen vorgeschriebenen Gelegenheit an den dienst tuenden Beamten ab. Man verliert so am wenigsten Zeit. Die Erledigung mancher Anträge dauert Wochen, d.h. manchmal länger als die Haftzeit. Außerdem kann man sich damit auch ein bisschen ablenken.

Folgende Dinge musst du als Untersuchungsgefangener beim zuständigen Haft­richter beantragen (Aktenzeichen angeben!):

Antrag auf Gemeinschaftszelle; Schreibmaschine; eigenes Rundfunkgerät( in der Regel ohne UKW- Teil); eigenen Fernsehempfänger (Batterie); Teilnahme an Freizeit- und Gemeinschaftsveranstaltungen (falls Freizeit nicht automatisch gewährt); Umschluss mit einem bestimmten Mitgefangenen; Teilnahme an der gemeinschaftsarbeit; Sonderbesuche oder Überlange Besuche; Sonderpakete; Bezug von zeitungen und Zeitschriften, Büchern, Bastelmaterialien und ähnliches für Selbstbeschäftigung. In einem schriftlichen „Anliegen“ oder „Vormelder“ an die Anstaltsleitung kannst du die folgenden Dinge fordern:

ärztliche Behandlung: „Ich beantrage eine Vorführung zum Arzt, da ich in Freiheit in ständiger ärztlicher Behandlung war“;

Seelsorge: „Ich möchte den evangelische (katholischen) Pfarrer sprechen“;

Sozialarbeiter: „Ich beantrage ein gespräch mit dem Sozialarbeiter. Zweck: Sicherstellung der Habe“;

Herausgabe von Habe: „Ich beantrage, dass mir meine bei den Effekten befindliche Uhr ausgehändigt wird“;

Papier, Schreibmaterialien: „Ich beantrage 10 Bogen Schreibpapier, Umschläge und einen Kugelschreiber“ (hat auch meist der Stationsbeamte);

Seife, Schampoo, Klopapier etc. (wenn es mündlich nicht klappt)

Teilnahme an den bereits richterlich genehmigten Veranstaltungen, sowie an der Gemeinschaftsarbeit: „Ich beantrage, in die xy-Gruppe aufgenommen zu werden“.

In der Strafhaft musst du dich in allen Sachen gleich an die Anstalt selbst wenden. Näheres darüber, wie du dich verhalten musst, wenn dir bestimmte Sachen verweigert werden, findest du in den Kapiteln 20- 24 über „Rechtsmittel“.

Erste Kontakte nach draußen

Dazu nur einige kurze Anmerkungen: Hast du immer noch keinen Anwalt, so verlange bei den Knastbeamten eine Anwaltsliste und hör dich auf alle Fälle auch mal unter den Mitgefangenen nach Anwälten um, die was tun und nicht nur aufs Geld schauen. Wenn du dich für einen Anwalt entschieden hast, schreib an ihn und bitte um einen Besuch. Lies dazu das Kapitel 11. über Anwälte. Pass auch bei Briefen an Freunde und Verwandte und andere auf, dass du nichts über deinen „Fall" schreibst. Du musst dich darauf einstellen, dass alle deine Briefe gelesen werden und auch angehalten werden, einfach um dich immer hilfloser zu machen und damit du dich noch mehr allein fühlst, weil sie dann hoffen, dass du dann doch was erzählst. Schreib nicht an Leute, die durch deine Briefe und die Bekanntschaft mit dir gefährdet werden können. Falls du kein Geld hast, verlange, dass die Anstalt die Portokosten übernimmt.


2.3.Was man schon am ersten Tag erledigen sollte

Wenn man die Nerven dazu hat, sollte man schon während der Aufnah­meprozedur so viel wie möglich ergründen. Wenn nicht, hat das auch Zeit bis zum ersten Hofgang am nächsten Tag.

Erste Informationen einholen

Wenn du aber isoliert bist, d.h. Einzelhofgang hast, solltest du gleich am Anfang jede Gelegenheit nutzen, etwas zu erfahren: Von den Hausarbeitern. Es sind die ersten Gefangenen, denen du begegnest, z.B. auf der Kammer. Aber Vorsicht! Nichts von dir selbst erzählen, sondern nur fragen (näheres im Kapitel 3. „Die Gefangenen unter sich"). Notfalls auch von dem einweisenden Beamten Informationen fordern: Einkaufsliste, Mitteilungsblatt, Hauszeitung oder ähnliches verlangen. Irgendwann zieht sich dann der einweisende Beamte zurück - nicht ohne von dir noch einmal nachdrücklich an Schreibpapier, Anliegenformulare, Umschläge und Kugelschreiber erinnert worden zu sein, falls du das bis dahin immer noch nicht bekommen hast - und lässt dich allein. Man hat wohl die ganze Zeit gehofft, dasss der Rummel endlich vorbei ist und die einen endlich allein lassen - aber wenn man dannalleinn ist, wird es oft noch unerträglicher, weil oft erst jetzt der betäubende Festnahme­schocknachlässtt - und dafür die Verzweiflung zunimmt. Erfahrene Gefangene gehen erst einmal ans Fenster und rufen „Eh, Nachbar, hast du Tabak?". Ein paar Worte zu wechseln, beruhigt vielleicht ein bisschen.

Dringende Anträge gleich stellen

Es ist — wenn man die Nerven dazu hat - sehr sinnvoll, schon an diesem ersten Tag Anträge an den Haftrichter zu schreiben und Anliegen an die Anstaltsleitung. Beides gibt man dann am nächsten Morgen bei der Frühstücksausgabe oder einer anderen vorgeschriebenen Gelegenheit an den dienst tuenden Beamten ab. Man verliert so am wenigsten Zeit. Die Erledigung mancher Anträge dauert Wochen, d.h. manchmal länger als die Haftzeit. Außerdem kann man sich damit auch ein bisschen ablenken.Folgende Dinge musst du als Untersuchungsgefangener beim zuständigen Haft­richter beantragen (Aktenzeichen angeben!}: Antrag auf Gemeinschaftszelle; Schreibmaschine; eigenes Rundfunkgerät( in der Regel ohne UKW- Teil); eigenen Fernsehempfänger (Batterie); Teilnahme an Freizeit- und Gemeinschaftsveranstaltungen (falls Freizeit nicht automatisch gewährt); Umschluss mit einem bestimmten Mitgefangenen; Teilnahme an der gemeinschaftsarbeit; Sonderbesuche oder Überlange Besuche; Sonderpakete; Bezug von zeitungen und Zeitschriften, Büchern, Bastelmaterialien und ähnliches für Selbstbeschäftigung. In einem schriftlichen „Anliegen“ oder „Vormelder“ an die Anstaltsleitung kannst du die folgenden Dinge fordern:

ärztliche Behandlung: „Ich beantrage eine Vorführung zum Arzt, da ich in Freiheit in ständiger ärztlicher Behandlung war“;

Seelsorge: „Ich möchte den evangelische (katholischen) Pfarrer sprechen“;

Sozialarbeiter: „Ich beantrage ein gespräch mit dem Sozialarbeiter. Zweck: Sicherstellung der Habe“;

Herausgabe von Habe: „ Ich beantrage, dass mir meine bei den Effekten befindliche Uhr ausgehändigt wird“;

Papier, Schreibmaterialien: „Ich beantrage 10 Bogen Schreibpapier, Umschläge und einen Kugelschreiber“ (hat auch meist der Stationsbeamte);

Seife, Schampoo, Klopapier etc. (wenn es mündlich nicht klappt)

Teilnahme an den bereits richterlich genehmigten Veranstaltungen, sowie an der Gemeinschaftsarbeit: „Ich beantrage, in die xy-Gruppe aufgenommen zu werden“.

In der Strafhaft musst du dich in allen Sachen gleich an die Anstalt selbst wenden. Näheres darüber, wie du dich verhalten musst, wenn dir bestimmte Sachen verweigert werden, findest du in den Kapiteln 20- 24 über „Rechtsmittel“.


Erste Kontakte nach draußen

Dazu nur einige kurze Anmerkungen: Hast du immer noch keinen Anwalt, so verlange bei den Knastbeamten eine Anwaltsliste und hör dich auf alle Fälle auch mal unter den Mitgefangenen nach Anwälten um, die was tun und nicht nur aufs Geld schauen. Wenn du dich für einen Anwalt entschieden hast, schreib an ihn und bitte um einen Besuch. Lies dazu das Kapitel 11. über Anwälte. Pass auch bei Briefen an Freunde und Verwandte und andere auf, dass du nichts über deinen „Fall" schreibst. Du musst dich darauf einstellen, dass alle deine Briefe gelesen werden und auch angehalten werden, einfach um dich immer hilfloser zu machen und damit du dich noch mehr allein fühlst, weil sie dann hoffen, dass du dann doch was erzählst. Schreib nicht an Leute, die durch deine Briefe und die Bekanntschaft mit dir gefährdet werden können. Falls du kein Geld hast, verlange, dass die Anstalt die Portokosten übernimmt.


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