Schuldenregulierung

Aus Gefangenenratgeber

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12.5.Schuldenregulierung

Wer Schulden hat, auch rechtskräftige Mahnbescheide und diese abzahlen möchte, sollte sich mit seinen verschiedenen Gläubigern in Verbindung setzen, um sich auf eine angemessene Ratenzahlung bzw. befristete Stundung zu einigen. Zeige auf jeden Fall durch regelmässige Überweisung kleiner Summen deine Zahlungsbereitschaft. Hierdurch kannst du eventuell einen Zahlungsbefehl oder eine Lohnpfändung verhindern. Solltest du vorübergehend Sozialhilfeempfänger oder aus anderen Gründen nicht zahlungsfähig sein, teile dies auf jeden Fall dem Gläubiger schriftlich mit. Wenn du dich nicht oder nur unregelmässig meldest, vermutet der Gläubiger Desinteresse und wird dir nirgendwo entgegenkommen. Wer Hilfe bei der sachlichen Regelung dieser Angelegenheit braucht, kann sich an folgende Stellen wenden:

a) Rechtsberatungsstellen beim Amtsgericht und Sozialamt

b) freie Rechtsanwälte (das kostet Geld)

c)Bewährungshilfe/ Anlaufstellen

Wichtig: Wer nicht mehr genau weiss, bei wem und wie hohe Schulden er hat, kann sich an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) wenden. Dort sind aber nur die Schulden bei Banken und von Teilzahlungskäufen erfasst. Nicht erfasst sind staatliche Schulden (z.B. Gerichtskosten, Steuerschulden, Post). Auskünfte müssen schriftlich angefordert werden. Während der Haftzeit sind sie gebührenfrei. Du kannst auch persönlich zur Schufa gehen.

Unterhaltsschulden

Musst du für ein oder mehrere nichteheliche Kinder an das Jugendamt Unterhalt zahlen, so kannst du auf Antrag bei diesem Jugendamt ein Anwachsen der Unterhaltsschulden während der Inhaftierung verhindern (Antrag auf Herabsetzung des monatlichen Unterhaltsbetrages auf DM 00,00 wegen Zahlungsunfähigkeit). Dieser Antrag kann nicht rückwirkend gestellt werden! Die vor der Inhaftierung bestehenden Schulden bleiben. Nach der Entlassung musst du wieder bezahlen. Wer wegen Verletzung der Unterhaltspflicht inhaftiert ist, kann von der Unterhaltszahlung für diese Zeit nicht befreit werden. Musst du den Unterhalt für eheliche Kinder direkt an die Mutter zahlen, richtest du deinen Antrag nicht an das Jugendamt, sondern direkt an die Mutter der Kinder. Wichtig ist, dass du von ihr eine schriftliche Verzichtserklärung für die Zeit deiner Zahlungsunfähigkeit erhälst.

Wichtig: Das Jugendamt kann deinem Antrag stattgeben, muss aber nicht (Ermessensentscheidung). Lehnt das Jugendamt deinen Antrag ab oder ist nur zur Stundung bereit, kannst du beim zuständigen Amtsgericht klagen (kostenpflichtig). Dies gilt auch bei ehelichen Kindern.

Mahnbescheide

Wenn du unbegründete bzw. zu hohe Mahnbescheide bekommst, kannst du dich folgendermassen verhalten: Widerspruch kann innerhalb von 14 Tagen eingelegt werden. Wenn die Frist verstrichen ist, liegt kein rechtskräftiger Zahlungsbefehl vor, sondern nur ein Mahnbescheid. Aus diesem kann auch nicht vollstreckt werden. Es muss dann erst ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden. Gegen diesen Vollstreckungsbescheid kann auch noch einmal Einspruch eingelegt werden.


Wichtig: Widerspruch gegen den Mahnbescheid und Einspruch gegen den Vollstreckungsbefehl solltest du nur einlegen, wenn die Forderungen nicht stimmen (z.B. falsche Zinsen, Summe ist nicht richtig). Sind die Forderungen richtig und du legst trotzdem Widerspruch bzw. Einspruch ein, so erhöhen sich dadurch für dich nur unnötigerweise die Kosten. Damit die Widerspruchs- bzw. Einspruchsfristen eingehalten werden können, ist eventuell ein Postnachsendeantrag an die Anstaltsadresse zu stellen. Amtsgerichte haben Briefkästen, in die du bis kurz vor 24.00 Uhr dein Schreiben einwerfen kannst. Wenn ein Vollstreckungsbefehl vorliegt, du kannst aber nicht bezahlen, so solltest du dich mit deinem zuständigen Gerichtsvollzieher oder dem Gläubiger in Verbindung setzen. Dadurch kann die Pfändung und die darauf folgende Versteigerung verzögert werden.

Pfändungsschutz

Einen generellen Pfändungsschutz nach der Haftentlassung gibt es nicht. Gepfändet werden können:

a) Die in deiner Wohnung befindlichen Wertsachen und Möbel, bis auf die lebensnotwendigen Gegenstände. Radio und Fernseher werden in der Regel nicht gepfändet.

b) Wertpapiere und Vermögen

c)Lohn und Gehalt

Der verbleibende Restlohn nach der Pfändung darf auf keinen Fall niedriger sein als die geltenden Regelsätze der Sozialhilfe. Dieses Existenzminimum nennt man Pfändungsfreigrenze. In besonderen Fällen kann auf Antrag in der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts die Pfändungsfreigrenze heraufgesetzt werden. Dazu musst du die notwendigen Belege mitbringen (z.B. bei hoher Miete, Diät usw.). Diese Heraufsetzung der Pfändungsfreigrenze gilt nur für eine bestimmte Zeit, nicht auf Dauer.

Eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid)

Wurde durch Zwangsvollstreckung die Schuld nicht oder nur teilweise beglichen, so kann der Schuldner von seinem Gläubiger über das Amtsgericht zum Leisten einer eidesstattlichen Versicherung gezwungen werden. Durch die eidesstattliche Versicherung muss der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit erklären (Darlegen seiner finanziellen Lage; Vermögensverzeichnis). Wer sich weigert, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben oder den angesetzten Termin nicht wahrnimmst, kann dazu durch Haftbefehl gezwungen werden (Erzwingungshaft). Die eidesstattliche Erklärung wird ins amtliche Schuldnerverzeichnis eingetragen. Bei Schuldentilgung kann die Eintragung auf Antrag sofort gelöscht werden. Die Schuldentilgung muss dafür nachgewiesen werden.

Verjährung von Schuldenregulierung

Alle Schulden beim Staat verjähren nicht. Dazu zählen z.B. Gerichtsschulden, Steuerschulden, Unterhaltsschulden gegenüber dem Jugendamt usw. Schulden ohne rechtskräftigen Zahlungsbefehl verjähren nach unterschiedlicher Dauer und richten sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches §191/172. Wir empfehlen dafür eine Rechtsberatung einzuholen. Schulden mit rechtskräftigen Zahlungsbefehl verjähren nach 30 Jahren.

Kontoeröffnung bei Schulden

Wer bei Banken, Sparkassen oder Kreditinstituten Schulden nicht regelmässig abzahlt, bzw. abgezahlt hat, dem kann eventuell die Eröffnung eines Kontos verweigert werden. Sämtliche Kreditschulden werden zentral registriert. Dies gilt nicht für die Eröffnung eines Kontos bei der Post.


12.5.Schuldenregulierung

Wer Schulden hat, auch rechtskräftige Mahnbescheide und diese abzahlen möchte, sollte sich mit seinen verschiedenen Gläubigern in Verbindung setzen, um sich auf eine angemessene Ratenzahlung bzw. befristete Stundung zu einigen. Zeige auf jeden Fall durch regelmässige Überweisung kleiner Summen deine Zahlungsbereitschaft. Hierdurch kannst du eventuell einen Zahlungsbefehl oder eine Lohnpfändung verhindern. Solltest du vorübergehend Sozialhilfeempfänger oder aus anderen Gründen nicht zahlungsfähig sein, teile dies auf jeden Fall dem Gläubiger schriftlich mit. Wenn du dich nicht oder nur unregelmässig meldest, vermutet der Gläubiger Desinteresse und wird dir nirgendwo entgegenkommen. Wer Hilfe bei der sachlichen Regelung dieser Angelegenheit braucht, kann sich an folgende Stellen wenden:

a) Rechtsberatungsstellen beim Amtsgericht und Sozialamt

b) freie Rechtsanwälte (das kostet Geld)

c)Bewährungshilfe/ Anlaufstellen

Wichtig: Wer nicht mehr genau weiss, bei wem und wie hohe Schulden er hat, kann sich an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) wenden. Dort sind aber nur die Schulden bei Banken und von Teilzahlungskäufen erfasst. Nicht erfasst sind staatliche Schulden (z.B. Gerichtskosten, Steuerschulden, Post). Auskünfte müssen schriftlich angefordert werden. Während der Haftzeit sind sie gebührenfrei. Du kannst auch persönlich zur Schufa gehen.

Unterhaltsschulden

Musst du für ein oder mehrere nichteheliche Kinder an das Jugendamt Unterhalt zahlen, so kannst du auf Antrag bei diesem Jugendamt ein Anwachsen der Unterhaltsschulden während der Inhaftierung verhindern (Antrag auf Herabsetzung des monatlichen Unterhaltsbetrages auf DM 00,00 wegen Zahlungsunfähigkeit). Dieser Antrag kann nicht rückwirkend gestellt werden! Die vor der Inhaftierung bestehenden Schulden bleiben. Nach der Entlassung musst du wieder bezahlen. Wer wegen Verletzung der Unterhaltspflicht inhaftiert ist, kann von der Unterhaltszahlung für diese Zeit nicht befreit werden. Musst du den Unterhalt für eheliche Kinder direkt an die Mutter zahlen, richtest du deinen Antrag nicht an das Jugendamt, sondern direkt an die Mutter der Kinder. Wichtig ist, dass du von ihr eine schriftliche Verzichtserklärung für die Zeit deiner Zahlungsunfähigkeit erhälst.

Wichtig: Das Jugendamt kann deinem Antrag stattgeben, muss aber nicht (Ermessensentscheidung). Lehnt das Jugendamt deinen Antrag ab oder ist nur zur Stundung bereit, kannst du beim zuständigen Amtsgericht klagen (kostenpflichtig). Dies gilt auch bei ehelichen Kindern.

Mahnbescheide

Wenn du unbegründete bzw. zu hohe Mahnbescheide bekommst, kannst du dich folgendermassen verhalten: Widerspruch kann innerhalb von 14 Tagen eingelegt werden. Wenn die Frist verstrichen ist, liegt kein rechtskräftiger Zahlungsbefehl vor, sondern nur ein Mahnbescheid. Aus diesem kann auch nicht vollstreckt werden. Es muss dann erst ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden. Gegen diesen Vollstreckungsbescheid kann auch noch einmal Einspruch eingelegt werden.


Wichtig: Widerspruch gegen den Mahnbescheid und Einspruch gegen den Vollstreckungsbefehl solltest du nur einlegen, wenn die Forderungen nicht stimmen (z.B. falsche Zinsen, Summe ist nicht richtig). Sind die Forderungen richtig und du legst trotzdem Widerspruch bzw. Einspruch ein, so erhöhen sich dadurch für dich nur unnötigerweise die Kosten. Damit die Widerspruchs- bzw. Einspruchsfristen eingehalten werden können, ist eventuell ein Postnachsendeantrag an die Anstaltsadresse zu stellen. Amtsgerichte haben Briefkästen, in die du bis kurz vor 24.00 Uhr dein Schreiben einwerfen kannst. Wenn ein Vollstreckungsbefehl vorliegt, du kannst aber nicht bezahlen, so solltest du dich mit deinem zuständigen Gerichtsvollzieher oder dem Gläubiger in Verbindung setzen. Dadurch kann die Pfändung und die darauf folgende Versteigerung verzögert werden.

Pfändungsschutz

Einen generellen Pfändungsschutz nach der Haftentlassung gibt es nicht. Gepfändet werden können:

a) Die in deiner Wohnung befindlichen Wertsachen und Möbel, bis auf die lebensnotwendigen Gegenstände. Radio und Fernseher werden in der Regel nicht gepfändet.

b) Wertpapiere und Vermögen

c)Lohn und Gehalt

Der verbleibende Restlohn nach der Pfändung darf auf keinen Fall niedriger sein als die geltenden Regelsätze der Sozialhilfe. Dieses Existenzminimum nennt man Pfändungsfreigrenze. In besonderen Fällen kann auf Antrag in der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts die Pfändungsfreigrenze heraufgesetzt werden. Dazu musst du die notwendigen Belege mitbringen (z.B. bei hoher Miete, Diät usw.). Diese Heraufsetzung der Pfändungsfreigrenze gilt nur für eine bestimmte Zeit, nicht auf Dauer.

Eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid)

Wurde durch Zwangsvollstreckung die Schuld nicht oder nur teilweise beglichen, so kann der Schuldner von seinem Gläubiger über das Amtsgericht zum Leisten einer eidesstattlichen Versicherung gezwungen werden. Durch die eidesstattliche Versicherung muss der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit erklären (Darlegen seiner finanziellen Lage; Vermögensverzeichnis). Wer sich weigert, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben oder den angesetzten Termin nicht wahrnimmst, kann dazu durch Haftbefehl gezwungen werden (Erzwingungshaft). Die eidesstattliche Erklärung wird ins amtliche Schuldnerverzeichnis eingetragen. Bei Schuldentilgung kann die Eintragung auf Antrag sofort gelöscht werden. Die Schuldentilgung muss dafür nachgewiesen werden.

Verjährung von Schuldenregulierung

Alle Schulden beim Staat verjähren nicht. Dazu zählen z.B. Gerichtsschulden, Steuerschulden, Unterhaltsschulden gegenüber dem Jugendamt usw. Schulden ohne rechtskräftigen Zahlungsbefehl verjähren nach unterschiedlicher Dauer und richten sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches §191/172. Wir empfehlen dafür eine Rechtsberatung einzuholen. Schulden mit rechtskräftigen Zahlungsbefehl verjähren nach 30 Jahren.

Kontoeröffnung bei Schulden

Wer bei Banken, Sparkassen oder Kreditinstituten Schulden nicht regelmässig abzahlt, bzw. abgezahlt hat, dem kann eventuell die Eröffnung eines Kontos verweigert werden. Sämtliche Kreditschulden werden zentral registriert. Dies gilt nicht für die Eröffnung eines Kontos bei der Post.


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