Rechtliche Fragen

Aus Gefangenenratgeber

Version vom 16. September 2011, 12:33 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
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12.4.Rechtliche Fragen

Im weiteren einige rechtliche Tipps u.a. zur Durchsetzung deiner wenigen „Rechte“ beim Sozialamt:

Wer unsicher im Hinblick auf rechtliche Fragen ist, kann zu verschiedenen kostenlosen Rechtsberatungsstellen gehen oder eine_n Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin (kostenpflichtig) aufsuchen. Wer einen Rechtsanwalt benötigt, jedoch über kein ausreichendes Einkommen verfügt, hat die Möglichkeit, entweder kostenlos oder bezuschusst vom zuständigen Amtsgericht/ Beratungsstelle und/ oder Prozesskostenhilfe zu erhalten.

Beratungshilfe

Von wem kann mensch sich beraten lassen?

Du gehst entweder zu nächst zum Amtsgericht, schilderst dein Problem und legst deine persönlichen und wirtschaftlichen Probleme dar. Wenn das Amtsgericht einem Hinweis auf sonstige Beratungsmöglichkeiten oder der Aufnahme eines Antrags entsprechen kann, gewährt es kostenlos diese Hilfe. Sonst stellt es einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem Berechtigungsschein kannst du eine_n Anwalt/ Anwältin eigener Wahl aufsuchen. Diese_r nimmt dann alles weitere in die Hand. Du kannst den/ die Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin auch unmittelbar aufsuchen. Dann musst du dem/ die Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin deine persönlichen und wirtschaftlichen verhältnisse glaubhaft machen und den/ die Anwalt/ Anwältin bitten, den Antrag auf Beratungshilfe durch das Amtsgericht nachträglich zu stellen. Dem/ der Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin, den/ der du mit dem Berechtigungsschein vom Amtsgericht unmittelbar aufgesucht hast, musst du eine Gebühr von DM 20,- zahlen. Die Gebühr kann erlassen werden, wenn du sie nur schwer aufbringen kannst. Der Rechtsanwalt ist zur Beratungshilfe verpflichtet. Er darf dich nur im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen. Muss mensch sich ein Armutszeugnis besorgen?

Nein, du brauchst nur deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft zu machen. Dazu reicht es z.B. aus, eine eidesstattliche Versicherung oder einen Lohnstreifen vorzulegen. Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten

-des Zivilrechts (z.B. Mietsachen, Schadensersatzansprüche bei Verkehrsunfällen, nachbarliche Streitigkeiten, Scheidungs- und Unterhaltsangelegenheiten, sonstige Familiensachen, Erbstreitigkeiten);

-des Verwaltungsrechts /z.B. Bausachen, Erschließungskostensache, Enteignungen, ordnungsbehördliche Verfahren);

-des Verfassungsrechts (z.B. Grundrechtsverletzungen)

Bist du in den Verdacht geraten, eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, so kannst du dich zwar beraten lassen, erhälst jedoch zunächst keine Vertretungshilfe. Auf anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem des Arbeits- und Sozialrechts, wird Beratungshilfe nicht gewährt. Es gibt genügend Institutionen, die auf diesen Gebieten kostenlos rechtliche Betreuung gewähren. Wird es aber in Zusammenhang mit einer anderen rechtlichen Angelegenheit, z.B. im Zusammenhang mit einer familienrechtlichen Unterhaltsangelegenheit, notwendig, auch auf arbeits- oder sozialrechtliche Fragen einzugehen, so wird auch hier Beratungshilfe erteilt. Du musst deswegen nicht extra noch zu einer anderen Stelle laufen.

Wer ist berechtigt, die Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen?

Alleinstehende, mit einem Nettoeinkommen bis zu DM 850,-. Mit einer gesetzlichen unterhaltsberechtigten Person darfst du bis zu DM 1300,- netto verdienen. Musst du für den Unterhalt von zwei Personen sorgen, liegt die Einkommensgrenze bei DM 1375,-; für weitere gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen erhöht sich das zur Inanspruchnahme von beratungshilfe berechtigende Einkommen um jeweils DM 275,-. (Stand Januar 1987)

Was heisst Nettoeinkommen?

Nettoeinkommen ist das Einkommen, das nach Abzug der Steuern, der Sozialabgaben, der Krankenversicherungsbeiträge und der mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben verbleibt. Auch Migrant_Innen haben Anspruch auf Beratungshilfe. Selbst dann, wenn es nicht um Rechtsfragen nach deutschem Recht geht, sondern um solche nach ausländischem Recht. In Angelegenheiten ausländischen Rechts gibt es Beratungshilfe aber nur dann, wenn der Sachverhalt eine Beziehung zum Inland hat.

Prozesskostenhilfe

Wer erhält Prozesskostenhilfe?

Jeder, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum teil oder nur in Raten aufbringen kann. Die Obergrenze ist aus einer im Gesetz enthaltenen Tabelle ersichtlich und nach der Zahl der Unterhaltsverpflichtungen gestaffelt; sie liegt zur Zeit für Alleinstehende bei einem Nettoeinkommen von DM 2400,- und für einen Familienvater mit Ehefrau und zwei Kindern bei einem Nettoeinkommen von DM 3400,-. Der Prozessführende hat allerdings sein Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Zum Vermögen gehören insbesondere ein zu erwartender Anspruch auf Prozesskostenvorschuss oder ein Anspruch auf Versicherungsschutz hinsichtlich der Prozesskosten (z.B. Rechtsschutzversicherung).

Welche sonstigen Voraussetzungen bestehen für die Prozesskostenhilfe?

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen.

Was tun, um Prozesskostenhilfe zu erreichen?

Du musst beim Prozessgericht einen Antrag stellen, in dem Streit unter Angabe der Beweismittel darzustellen ist. Dem Antrag ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen. (Hierzu gibt es beim Gericht entsprechende Vordrucke.) Ein Armutszeugnis vom Sozialamt ist nicht mehr erforderlich. Prozesskostenhilfe hat jedoch keinen Einfluss auf die Kosten, die gegebenenfalls- insbesondere im Fall des Unterliegens- dem Gegner zu erstatten sind.

Wann kann mensch sich einen Rechtsanwalt nehmen?

Ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt eigener Wahl wird beigeordnet, wenn eine Vertretung durch Anwälte vorgeschrieben ist, z.B. beim Familiengericht wenn die Vertretung durch einen Anwalt erforderlich erscheint oder der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist.


Was ist, wenn sich die massgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern?

Bei einer Verbesserung der Verhältnisse kann das Gericht die getroffenen Bestimmungen über die Zahlungspflicht nicht ändern, also weder die Raten erhöhen noch eine Nachzahlung anordnen. Bei einer Verschlechterung seiner finanziellen Verhältnisse kann mensch sich jedoch an das Gericht wenden, um eine Änderung der belastenden Bestimmungen zu erbitten. Das Gericht kann dann die Raten herabsetzen oder bestimmen, dass die Raten nicht zu zahlen sind.

Worin besteht die Prozesskostenhilfe?

Es ist nach Höhe des monatlichen Nettoeinkommens und der Zahl der Unterhaltsverpflichtungen zu unterscheiden. Rechtssuchende mit geringem Einkommen – z.Z. bei Alleinstehenden mit geringem Nettoeinkommen bis zu DM 850,- und einem Familienvater mit Ehefrau und zwei Kindern bis zu DM 1850,- - erhalten Kostenfreiheit. Rechtssuchenden, deren Einkommen diese Grenze überschreitet, wird das Recht eingeräumt, die Prozesskosten in monatlichen nach der Einkommenshöhe gestaffelten raten zu zahlen, wobei insgesamt höchstens 48 Monatsraten aufzubringen sind. Die Eckwerte, bis zu denen Kostenfreiheit besteht und die Höhe der jeweiligen Raten ergeben sich aus der im Gesetz enthaltenen Tabelle (zu erfragen bei Amtsgerichten und Rechtsanwälten).

Bearbeitungszeit von Sozialhilfeanträgen

Häufig dauert die Bearbeitung von Anträgen Wochen oder wird von der Erbringung einer Fülle von Nachweisen abhängig gemacht. Ist dein Antrag dringend und wird die Bearbeitung hinausgeschoben, kannst du dem Sozialamt eine Frist setzen. Ist nach Ablauf dieser Frist noch nicht über deinen Antrag entschieden worden, kannst du beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen. (Siehe Verwaltungsgericht)

Rechtsmittel

Lehnt ein Sachbearbeiter deinen Antrag ab, hast du die Möglichkeit zu dessen Vorgesetzten zu gehen und dein Anliegen dort vorzutragen. Lass dir bei einer Ablehnung deines Antrags durch den Sachbearbeiter den Namen des Vorgesetzten geben und wo du ihn finden kannst. Wenn du willst, kannst du bis zum Bezirksbürgermeister gehen. Rangfolge:

-Sachbearbeiter

-Gruppenleiter

-Amtsleiter

-Leitender Fachbeamter

-Sozialstadtrat

-Bezirksbürgermeister

Widerspruch

Du hast aber auch die Möglichkeit vom Sachbearbeiter einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid zu verlangen und innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch dagegen einzulegen.

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung/ Klage beim Verwaltungsgericht

Bringt der oben beschriebene Weg nichts oder ist die sofortige Hilfe notwendig, bleibt dir als letzte Möglichkeit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht. Wichtig ist, dass es sich um einen wirklich akuten Notstand handelt, der ein schnelles Verfahren erfordert. Im Gegensatz zu einer Klage beim Verwaltungsgericht, bis zu deren Entscheidung bis zu einem Jahr vergeht, liegt der Vorteil bei der einstweiligen Anordnung darin, dass du nicht erst Widerspruch gegen den Bescheid des Sozialamts einlegen musst und die Bearbeitung in der Regel sehr schnell geht. Du kannst dich je nach Dringlichkeit deiner Situation, schriftlich an das Verwaltungsgericht wenden oder direkt zu der Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts gehen.

Anschrift: Verwaltungsgericht Berlin; Hardenbergstr. 21; 1000 Berlin 12 Öffnungszeiten: 9.00 bis 13.00 Uhr

Wichtig: Personalausweis mitnehmen

In der Rechtsantragsstelle sitzen Rechtspfleger_Innen, die deinen mündlichen Antrag aufnehemn und eine Niederschrift anfertigen. Diese Niederschrift beinhaltet eine Erklärung an Eides Statt, in der du die Angaben als richtig beeiden musst. Gebe eine möglichst genaue Schilderung deiner Situation und lege falls vorhanden Belege vor. Häufig wird die Frage, ob dein Anspruch berechtigt ist, bereits durch telefonische Rücksprache mit dem Sozialamt geklärt. Bei Klagen und einstweiligen Anordnungen entstehen dir keine Kosten!

Führerschein

Bei straffällig gewordenen Personen kann die Polizeibehörde – unabhängig davon, ob dein Führerschein entzogen wurde oder ob du ihn erstmals beantragst – überprüfen und eine Entscheidung darüber treffen, ob und inwieweit du charakterlich dazu befähigt bist, ein Fahrzeug zu führen. Wir empfehlen daher, bevor du eine Fahrschule aufsuchst und Aufnahmegebühren zahlst, bei der Polizeibehörde deine Berechtigung für einen Führerschein zu klären.

Führerscheinantrag

Erforderliche Unterlagen:

-Personalausweis/ Pass

-1 Lichtbild

-Sehtestbescheinigung

-Erste- Hilfe- Kurs- Bescheinigung ( für Klasse 2)

-ärztliche Untersuchung (für Klasse 2)

-Verwaltungsgebühren DM 35,-

-Führungszeugnis (nicht in jedem Fall erforderlich)


Fahrerlaubnis nach Entzug des Führerscheins

Ein neuer Antrag muss gestellt werden, frühestens 8 Wochen vor Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist. Erforderliche Unterlagen:

-Personalausweis/ Pass

-1 Lichtbild

-Sehtestbescheinigung

-Erste- Hilfe- Kurs- Bescheinigung (nur erforderlich, wenn noch keine vorgelegen hat)

-Führungszeugnis (in jedem Fall erforderlich)

Anträge werden gestellt (dies gilt auch für Ersatzführerscheine) beim:

Polizeipräsident

Landeseinwohneramt

Fahrerlaubnis


12.4.Rechtliche Fragen

Im weiteren einige rechtliche Tipps u.a. zur Durchsetzung deiner wenigen „Rechte“ beim Sozialamt:

Wer unsicher im Hinblick auf rechtliche Fragen ist, kann zu verschiedenen kostenlosen Rechtsberatungsstellen gehen oder eine_n Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin (kostenpflichtig) aufsuchen. Wer einen Rechtsanwalt benötigt, jedoch über kein ausreichendes Einkommen verfügt, hat die Möglichkeit, entweder kostenlos oder bezuschusst vom zuständigen Amtsgericht/ Beratungsstelle und/ oder Prozesskostenhilfe zu erhalten.

Beratungshilfe

Von wem kann mensch sich beraten lassen?

Du gehst entweder zu nächst zum Amtsgericht, schilderst dein Problem und legst deine persönlichen und wirtschaftlichen Probleme dar. Wenn das Amtsgericht einem Hinweis auf sonstige Beratungsmöglichkeiten oder der Aufnahme eines Antrags entsprechen kann, gewährt es kostenlos diese Hilfe. Sonst stellt es einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem Berechtigungsschein kannst du eine_n Anwalt/ Anwältin eigener Wahl aufsuchen. Diese_r nimmt dann alles weitere in die Hand. Du kannst den/ die Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin auch unmittelbar aufsuchen. Dann musst du dem/ die Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin deine persönlichen und wirtschaftlichen verhältnisse glaubhaft machen und den/ die Anwalt/ Anwältin bitten, den Antrag auf Beratungshilfe durch das Amtsgericht nachträglich zu stellen. Dem/ der Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin, den/ der du mit dem Berechtigungsschein vom Amtsgericht unmittelbar aufgesucht hast, musst du eine Gebühr von DM 20,- zahlen. Die Gebühr kann erlassen werden, wenn du sie nur schwer aufbringen kannst. Der Rechtsanwalt ist zur Beratungshilfe verpflichtet. Er darf dich nur im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen. Muss mensch sich ein Armutszeugnis besorgen?

Nein, du brauchst nur deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft zu machen. Dazu reicht es z.B. aus, eine eidesstattliche Versicherung oder einen Lohnstreifen vorzulegen. Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten

-des Zivilrechts (z.B. Mietsachen, Schadensersatzansprüche bei Verkehrsunfällen, nachbarliche Streitigkeiten, Scheidungs- und Unterhaltsangelegenheiten, sonstige Familiensachen, Erbstreitigkeiten);

-des Verwaltungsrechts /z.B. Bausachen, Erschließungskostensache, Enteignungen, ordnungsbehördliche Verfahren);

-des Verfassungsrechts (z.B. Grundrechtsverletzungen)

Bist du in den Verdacht geraten, eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, so kannst du dich zwar beraten lassen, erhälst jedoch zunächst keine Vertretungshilfe. Auf anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem des Arbeits- und Sozialrechts, wird Beratungshilfe nicht gewährt. Es gibt genügend Institutionen, die auf diesen Gebieten kostenlos rechtliche Betreuung gewähren. Wird es aber in Zusammenhang mit einer anderen rechtlichen Angelegenheit, z.B. im Zusammenhang mit einer familienrechtlichen Unterhaltsangelegenheit, notwendig, auch auf arbeits- oder sozialrechtliche Fragen einzugehen, so wird auch hier Beratungshilfe erteilt. Du musst deswegen nicht extra noch zu einer anderen Stelle laufen.

Wer ist berechtigt, die Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen?

Alleinstehende, mit einem Nettoeinkommen bis zu DM 850,-. Mit einer gesetzlichen unterhaltsberechtigten Person darfst du bis zu DM 1300,- netto verdienen. Musst du für den Unterhalt von zwei Personen sorgen, liegt die Einkommensgrenze bei DM 1375,-; für weitere gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen erhöht sich das zur Inanspruchnahme von beratungshilfe berechtigende Einkommen um jeweils DM 275,-. (Stand Januar 1987)

Was heisst Nettoeinkommen?

Nettoeinkommen ist das Einkommen, das nach Abzug der Steuern, der Sozialabgaben, der Krankenversicherungsbeiträge und der mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben verbleibt. Auch Migrant_Innen haben Anspruch auf Beratungshilfe. Selbst dann, wenn es nicht um Rechtsfragen nach deutschem Recht geht, sondern um solche nach ausländischem Recht. In Angelegenheiten ausländischen Rechts gibt es Beratungshilfe aber nur dann, wenn der Sachverhalt eine Beziehung zum Inland hat.

Prozesskostenhilfe

Wer erhält Prozesskostenhilfe?

Jeder, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum teil oder nur in Raten aufbringen kann. Die Obergrenze ist aus einer im Gesetz enthaltenen Tabelle ersichtlich und nach der Zahl der Unterhaltsverpflichtungen gestaffelt; sie liegt zur Zeit für Alleinstehende bei einem Nettoeinkommen von DM 2400,- und für einen Familienvater mit Ehefrau und zwei Kindern bei einem Nettoeinkommen von DM 3400,-. Der Prozessführende hat allerdings sein Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Zum Vermögen gehören insbesondere ein zu erwartender Anspruch auf Prozesskostenvorschuss oder ein Anspruch auf Versicherungsschutz hinsichtlich der Prozesskosten (z.B. Rechtsschutzversicherung).

Welche sonstigen Voraussetzungen bestehen für die Prozesskostenhilfe?

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen.

Was tun, um Prozesskostenhilfe zu erreichen?

Du musst beim Prozessgericht einen Antrag stellen, in dem Streit unter Angabe der Beweismittel darzustellen ist. Dem Antrag ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen. (Hierzu gibt es beim Gericht entsprechende Vordrucke.) Ein Armutszeugnis vom Sozialamt ist nicht mehr erforderlich. Prozesskostenhilfe hat jedoch keinen Einfluss auf die Kosten, die gegebenenfalls- insbesondere im Fall des Unterliegens- dem Gegner zu erstatten sind.

Wann kann mensch sich einen Rechtsanwalt nehmen?

Ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt eigener Wahl wird beigeordnet, wenn eine Vertretung durch Anwälte vorgeschrieben ist, z.B. beim Familiengericht wenn die Vertretung durch einen Anwalt erforderlich erscheint oder der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist.


Was ist, wenn sich die massgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern?

Bei einer Verbesserung der Verhältnisse kann das Gericht die getroffenen Bestimmungen über die Zahlungspflicht nicht ändern, also weder die Raten erhöhen noch eine Nachzahlung anordnen. Bei einer Verschlechterung seiner finanziellen Verhältnisse kann mensch sich jedoch an das Gericht wenden, um eine Änderung der belastenden Bestimmungen zu erbitten. Das Gericht kann dann die Raten herabsetzen oder bestimmen, dass die Raten nicht zu zahlen sind.

Worin besteht die Prozesskostenhilfe?

Es ist nach Höhe des monatlichen Nettoeinkommens und der Zahl der Unterhaltsverpflichtungen zu unterscheiden. Rechtssuchende mit geringem Einkommen – z.Z. bei Alleinstehenden mit geringem Nettoeinkommen bis zu DM 850,- und einem Familienvater mit Ehefrau und zwei Kindern bis zu DM 1850,- - erhalten Kostenfreiheit. Rechtssuchenden, deren Einkommen diese Grenze überschreitet, wird das Recht eingeräumt, die Prozesskosten in monatlichen nach der Einkommenshöhe gestaffelten raten zu zahlen, wobei insgesamt höchstens 48 Monatsraten aufzubringen sind. Die Eckwerte, bis zu denen Kostenfreiheit besteht und die Höhe der jeweiligen Raten ergeben sich aus der im Gesetz enthaltenen Tabelle (zu erfragen bei Amtsgerichten und Rechtsanwälten).

Bearbeitungszeit von Sozialhilfeanträgen

Häufig dauert die Bearbeitung von Anträgen Wochen oder wird von der Erbringung einer Fülle von Nachweisen abhängig gemacht. Ist dein Antrag dringend und wird die Bearbeitung hinausgeschoben, kannst du dem Sozialamt eine Frist setzen. Ist nach Ablauf dieser Frist noch nicht über deinen Antrag entschieden worden, kannst du beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen. (Siehe Verwaltungsgericht)

Rechtsmittel

Lehnt ein Sachbearbeiter deinen Antrag ab, hast du die Möglichkeit zu dessen Vorgesetzten zu gehen und dein Anliegen dort vorzutragen. Lass dir bei einer Ablehnung deines Antrags durch den Sachbearbeiter den Namen des Vorgesetzten geben und wo du ihn finden kannst. Wenn du willst, kannst du bis zum Bezirksbürgermeister gehen. Rangfolge:

-Sachbearbeiter

-Gruppenleiter

-Amtsleiter

-Leitender Fachbeamter

-Sozialstadtrat

-Bezirksbürgermeister

Widerspruch

Du hast aber auch die Möglichkeit vom Sachbearbeiter einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid zu verlangen und innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch dagegen einzulegen.

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung/ Klage beim Verwaltungsgericht

Bringt der oben beschriebene Weg nichts oder ist die sofortige Hilfe notwendig, bleibt dir als letzte Möglichkeit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht. Wichtig ist, dass es sich um einen wirklich akuten Notstand handelt, der ein schnelles Verfahren erfordert. Im Gegensatz zu einer Klage beim Verwaltungsgericht, bis zu deren Entscheidung bis zu einem Jahr vergeht, liegt der Vorteil bei der einstweiligen Anordnung darin, dass du nicht erst Widerspruch gegen den Bescheid des Sozialamts einlegen musst und die Bearbeitung in der Regel sehr schnell geht. Du kannst dich je nach Dringlichkeit deiner Situation, schriftlich an das Verwaltungsgericht wenden oder direkt zu der Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts gehen.

Anschrift: Verwaltungsgericht Berlin; Hardenbergstr. 21; 1000 Berlin 12 Öffnungszeiten: 9.00 bis 13.00 Uhr

Wichtig: Personalausweis mitnehmen

In der Rechtsantragsstelle sitzen Rechtspfleger_Innen, die deinen mündlichen Antrag aufnehemn und eine Niederschrift anfertigen. Diese Niederschrift beinhaltet eine Erklärung an Eides Statt, in der du die Angaben als richtig beeiden musst. Gebe eine möglichst genaue Schilderung deiner Situation und lege falls vorhanden Belege vor. Häufig wird die Frage, ob dein Anspruch berechtigt ist, bereits durch telefonische Rücksprache mit dem Sozialamt geklärt. Bei Klagen und einstweiligen Anordnungen entstehen dir keine Kosten!

Führerschein

Bei straffällig gewordenen Personen kann die Polizeibehörde – unabhängig davon, ob dein Führerschein entzogen wurde oder ob du ihn erstmals beantragst – überprüfen und eine Entscheidung darüber treffen, ob und inwieweit du charakterlich dazu befähigt bist, ein Fahrzeug zu führen. Wir empfehlen daher, bevor du eine Fahrschule aufsuchst und Aufnahmegebühren zahlst, bei der Polizeibehörde deine Berechtigung für einen Führerschein zu klären.

Führerscheinantrag

Erforderliche Unterlagen:

-Personalausweis/ Pass

-1 Lichtbild

-Sehtestbescheinigung

-Erste- Hilfe- Kurs- Bescheinigung ( für Klasse 2)

-ärztliche Untersuchung (für Klasse 2)

-Verwaltungsgebühren DM 35,-

-Führungszeugnis (nicht in jedem Fall erforderlich)


Fahrerlaubnis nach Entzug des Führerscheins

Ein neuer Antrag muss gestellt werden, frühestens 8 Wochen vor Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist. Erforderliche Unterlagen:

-Personalausweis/ Pass

-1 Lichtbild

-Sehtestbescheinigung

-Erste- Hilfe- Kurs- Bescheinigung (nur erforderlich, wenn noch keine vorgelegen hat)

-Führungszeugnis (in jedem Fall erforderlich)

Anträge werden gestellt (dies gilt auch für Ersatzführerscheine) beim:

Polizeipräsident

Landeseinwohneramt

Fahrerlaubnis


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