Psychatrisierung, Behandlungsvollzug und Drogenknast

Aus Gefangenenratgeber

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(Da der folgende Themenkomplex unabhängig von dem in diesem Kapitel vorab beschriebenen bearbeitet wurde und eine in sich geschlossene Abhandlung darstellt, wird sich die ein oder andere Information wiederholen.)

Einleitung

Das Kapitel " Psychiatrisierung über den Krankheitsbegriff beschäftigt sich mit der Bedeutung der Klapse in dieser Gesellschaft und der sog "Behandlung" der dort internierten Menschen. Wie Justiz und Psychiatrie zusammenwirken, dem gleichen Ziel dienen sollen, versuchen wir im 2. Kapitel darzustellen. Unterpunkte sind das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie der Ausbau von Drogenknästen und sogenannten Drogenkliniken. Ob du im Knast oder in der Klapse landest, hängt oft von einer Person ab: dem/der Gutachter_in. Deshalb haben wir im 3. Kapitel alles zusammengestellt, was du wissen solltest, wenn du mit ihm/ihr zu tun hast. Im 4. Kapitel versuchen wir noch einmal detailliert zu schildern, was es heißt, als Drogenabhängige_r im Knast zu sein und dort auch noch "Therapie" zu machen; und im 5. Kapitel geht es darum darzustellen, welche Möglichkeiten der Verweigerung von Zwangstherapien es gibt, sowie Strategien bzw. Techniken ohne § 35 BtMG aus dem Knast zu kommen bzw. in zu überstehen.

19.1.1. Zur Psychatriesierung über den Krankheitsbegriff


Dass Menschen, die ein Gesellschaftssystem in verschiedenster Art und Weise "stören", als "krank" bezeichnet werden, ist sicher kein neues Phänomen. Auch nicht, dass Zwangsmedikamentierung, sofern sie aus Gefängnissen und Psychatrien anderer Staaten bekannt wird, durchaus als Folter bekannt und angeklagt wird, im eigenen Land aber als eine von vielen Behandlungsmethoden gilt, um den kranken Menschen, spric: Störfaktor, zu heilen (z.B. mit Haldol). Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erlangt der psychatrische Sektor kaum

Auffallend ist die Tendenz, den Krankheitsbegriff, der sich im psychatrischen Bereich gerade im Zusammenhang mit Entmündigung und Hospitalisierung sehr bewährt hat, auf andere Bereiche, also z.B. Knast (Behandlungsvollzug!) zu übertragen.
Worin aber liegen Sinn und Erfolg dieser Methode, alle Formen des Unangepasstseins - von Verweigerung bis Widerstand gegen Funktionieren im Sinne dieses Staates - als krank zu bezeichnen?

Zunächst enmal schränkt sie ganz klar die Solidarisierungsmöglichkeiten ein. Basierend auf der These, die "Krankeit" sei Resultat der ganz persönlichen Geschichte des_der Einzelnen, also nur Ergebnis individueller Sozialisationsverläufe oder gar "vererbt" (mit der Erbtheorie haben wir ja speziell in Deutschland eigene Erfahrung), wird jeglicher gesellschaftlicher Zusammenhang geleugnet. So kommt wohl Mitleid/Verständnis mit diesen ach so armen Menschen auf, denen das Schicksal so hart mitgespielt hat - aber ganz entscheidend: jeder Mensch wird nur in seiner ganz individuellen Geschichte gesehen, die er mit keinem anderen teilt. "Behandelt" wird also immer das Resultat (das Symptom) der individuellen Geschichte - hier fühlen sich sodann Laienhelfer_innenkreise und Patient_innenklubs gefordert, die beim gemütlichen Kaffeetrinken beisammen sitzen, ehrenamtliche Betreuer spielen und sich bemühen, die individuelen Folgen des Lebens in diesem Staat beseitigen zu helfen. Unbeachtet bleibt, das gerade dieses System die Ursache für die verschiedenen Formen der Verweigerung und des Widerstand ist, also nicht Mitleid und Verständnis sondern eine grundsätzliche Solidarisierung mit denen angesagt ist, die so oder so durch das "soziale Netz" gefallen sind, eine Unterstützung ihrer Gegenwehr gegen das, was sie kaputt macht.

Wie oben bereits angedeutet, dient die Diagnose "individuelle Krankheit" auch dazu, von der grundsätzlichen Krankheit des Systems abzulenken, die Aufmerksamkeit soll von der Ursache auf die Wirkung gelenkt werden.
Ein weiterer und nicht zu unterschätzender Sinn dieser MEthode liegt darin, die Betroffenen dazu zu bringen, sich selbst als "krank" zu begreifen. So wird ihnen dies über lange Zeit hinweg mit Hilfe verschiedener subtiler "Behandlungsmethoden" eingeredet. Hierzu dienen einschlägige sanfte Maßnahmen: keine offene Gewalt, d.h. jedenfalls keine sichtbare, direkt spürbare, sofort offensichtliche Gewalt; also: Medikamente, Gespräche, Zuwendungen und kleine Sanktionen, alles freundlich und therapeutisch begründet. So wird der_die Einzelne abgelenkt von den gesellschaftlichen Ursachen seines Schicksals (also auch des "Psychatrisiert-Seins"), bis er_sie nur noch das eigene persönliche "Unglück" oder gar "Versagen" sehen. Wer dadurch noch nicht das gewünschte "bewusstlose" Objekt wird, das die führende Hand des Psychiaters braucht, wer noch sein Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl gewahrt hat (sich einfach nicht für dumm verkaufen lassen will), in dessen Fall wird zu den gewaltsamen Disziplinarmaßnahmen, wie Isozellen, Bunker, Fixiergurten, körperliche Misshandlung, Betonspritzen etc. gegriffen.
Zwar sollen die Behandlungsmethoden sauber und undurchsichtig sein - für drinnen und draußen -, doch selbst die offenen Gewaltmaßnahmen sind über den Krankheitsbegriff noch zu rechtfertigen; Schlagworte wie Krankheitsuneinsichtigkeit, Schutz des Patienten vor sich selbst, usw. sind ja hinlänglich bekannt.
Wichtig ist auch der Aspekt, dass es in der Psychatrie keine offiziele "Versagensquote" gibt. D.h. z.B., dass Selbstmord in der Psychatrie eben auf die beim "Patienten" bereits vorhandene "Krankheit" zurückgeführt wird; deren angebliches Vorhandensein verdeckt den Blick auf die tatsächlichen Ursachen des Selbstmords, nämlich sowohl die zerstörerischen "Lebensbedingungen" sowohl n der Psychatrie als auch draußen.
Im offizielen Jargon wird ein solcher Selbstmord als "bedauerlich" bezeichnet und zynisch darauf zurückgeführt, dass der_die Betroffene eben noch nicht lange genug in "Behandlung" war. Um derartigen "selbstzerstörerischen" Handlungen laso "vorzubeugen", werden die Menschen in der Psychatrie oft rund um die Uhr "ruhiggestellt" d.h. mit Psychopillen und Nerengiften (von den Mediziner_innnen beschönigend Psychofarmaka und Neuroleptika genannt) vollgeknallt (diese Form der Zwangsbehandlung ist seit 1985 auch legal). Voll zugedröhnt sind die so Behandleten gefühls- und willenlose Wesen, deren einziges Interesse es - dank der suchterzeugenden Komponente der "kleinen bunten Helfer" - nach einiger Zeit ist, ausreichende Mengen der Psychodrogen zu ergattern. So wird es vielen immer gleichgültiger, ob sie in der Klapse sind oder nicht.

Ein wieterer "Vorteil" der Psychatrie liegt in der Möglichkeit, Menschen dort auf unbegrenzte Zeit zu internieren - der richtige Entlassungszeitpunkt ist gekommen, wenn "Heilung" festgestellt wird. Und da sind die Psycho-Schließer sehr erfinderisch und phantasievoll...
Nach Psychatrieregeln einzufahren ist sogar noch einfacher als nach dem Strafvollzugsgesetz, da diese schwammig genug definiert sind, um den Handlangern der Herrschenden zu ermöglichen, sie auf fast jeden anzuwenden. Tatsächlich gerät jeder dritte Bundesbürger im Laufe seines Lebens in den Machtbereich der Psychatrie - ambulent oder stationär, freiwillig oder zwangsweise.

Je stärker nun die Definition des Andersseins als Kranksein auch in den Knast übertragen wird, desto mehr setzt sich die Strategie des "Behandlungsvollzugs" durch. Die Gewalt wird subtiler, das Feindbild verwischt sich - statt des Rollkomandos steht ein_e sanft lächelnde_r Pchologe_in in deiner Zelle, der_die sich deine Problem anhört, deine Kindheit analysiert und dir genau erklären kan, warum es gut für dich ist, hier zu sein, eine Chance zur Veränderung eben.
Arbeitest du brav und illig am Therapieprogramm mit, winken dir vorzeitige Entlassung und die anderen Bonbons, die die Justiz an angepasste so verteil - lehnst du es ab, dich dieser Zwangstherapie zu unterwerfen, bist du eben "krankheitsuneinsichtig" und begreifst nicht, dass alle schließlich nur dein bestes wollen. Diese Einsicht muss dir dann eben mit Gewalt vermittelt werden.
Schon jetzt ist es ja neben den altbekannten Disziplinierungsmaßnahmen üblich, sogenannte "Störer" vom Knast in die Klapse zu verlegen, in Berlin-Tegel gibt's der Einfachheit halber schon 'ne eigene psychatrisch/neurologische Abteilung.

Nun noch einiges zur medikamentösen Behandlung, der du mit einiger Sicherheit in der Psychatrie oder auf psychatrisch/neurologischen Abteilung (PN-Station) eines Knastes ausgesetzt bist. Die am häufigsten verwendeten Mittel wie Haldol, Glianimon, Lyogen, Neurocil, Dapotum, Akineton, Melleril, Fluanxol, Taxilan, Atosil, Imap, Apponal usw. - es kommen übrigens auch immer neue Pillen mit anderen Namen aber gleichen Wirkstoffen auf den Markt - haben eines gemeinsam: Sie sind absolut ungesund, krankmachend, schädlich. Psychopharmaka greifen die hirnorganischen Stoffwechselvorgänge an und führen zu körperlichen, psychischen, unter Umständen auch hirnorganischen Schäden. Die dadurch hervorgerufenen Veränderungen deines Verhaltens gelten dann aber ferade als Beweis für deine Geisteskrankheit. Von einem bekannten Psychatrieprof (Helmchen, FU Berlin) wurde die Belastung des Organismus durch eine Dauertherapie mit Psychopharmaka den Auswikungen des chronischen Alkoholismus gleichgestellt (was noch untertrieben sein dürfte). Konkret tauchen folgende körperliche Schäden als "Nebenwirkungen" der MEdikamente auf: Zerstörung der weißen lutkörperchen, Leber- und Gallenschäden, Hautkrankheiten, Krampfanfälle, Krebs, Lähmunserscheinungen, optische und akkustische Verzerrungen, Menstruationsbeschwerden, erhöhte Missbildungsgefahr bei Schwangerschaften, Impotenz, Beeinflussung des Stammhirns in Fom von Parkinsonismus (mimische Starre, Krampf der Rückenmuskulatur, Vorstrecken der Zunge, Schmatzen, Speichelfluss, Sprachstörungen, Streckkrämpfe, unwillkürliche Bewegungen, Zittern der Hände und Füße, Sitzunruhe) - diese Symptome treten besonders nach Haldoleinnahme bzw. -verabreichung auf. Als Gegenmittel wird dann Akineton gegeben, wodurch wieder neue Nebenwirkungen wie Verstopfung, Harnverhaltung, Verwirrtheitszustände, Schlafstörungen, Unruhe, Kreislauf- und Herzrhytmusstörungen dazukommen. Zu den körperlichen Schädigungen kommen dann noch die psychischen, als da sind Verwirrtheit, Benommenheit, Bewusstseinsstörungen, vegetative Krisen, Delirien, Depressionen, Selbsttötung, Entzugserscheinungen.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass Psychopharmaka nur ein Symptom "heilen", an die Ursache der sogenannten Krankheit natürlich nicht herankomen, sondern vielmehr verhindern, dass du dich mit deinem Ausflippen, deiner Traurigkeit oder was auch immer auseinandersetzt - und dass sie außerdem echte Krankeiten erzeugen.

Gilt die Behandlung als abgeschlossen, setzen oft die alten "Krankheitssymptome" wieder ein und du wirst aufs neue behandelt. So kommt es zur sogenannten "Drehtürpsychatrie".
Das ganze lässt nur einen Schluss zu: Lass dich nicht "ruhigstellen"!
Das ist nicht immer so einfach, da, wie erwähnt, die Zwangsbehandlung nach § 30 Abs. 2 PsychKG (unaufschiebare Behandlungen hat der KRanke zu dulden) 1985 legalisiert wurde.

Wenn du in der Klapse landest, gib vor allem keine Unterschriften bei der Einlieferung ab. Du sollst da oft pauschal unterschreiben, dass du dich dem Behandlungsprogramm unterwirfst und am Therapieprogramm, dazu gehört auch die medikamentöse Therapie, mitarbeitest. Statt dessen solltes du gleich einleitend schriftlich und im Beisein eine_s_r Zeuge_in deine Zustimmung zur Behandlung mit Psychopharmaka und Neuroleptika verweigern. Eine Kopie davon schickst du deine_m_r Anwält_in. Wirst du trotzdem abgefüllt, ist das Körperverletzung; wirst du durch Drohungen oder ähnliches dazu gezwungen, ist das Nötigung, wogegen du Strafantragstellen kannst. Der_die Psychater_in muss dann erstmal beweisen, dass es sich um eine "unaufschiebbare Maßnahme handelte. Trotzdem wird er in der Regel vor Gericht recht kriegen, denn du bist ja verrückt und wohl krankheitsuneinsichtig. Wenn dein_e behandelnde_r Ärzt_in von vornherein völlig ablehnend deiner Medikamentenverweigerung gegenüber steht ("aber Sie müssen das nehmen, sonst müssen wir Sie auf die Geschlossene verlegen, sonst wird die Krankheit schlimmer, Sie werden sich danach besser fühlen"), wenn er_sie solche und ähnliche Äußerungen ablässt und du dich einer Zwangsbehandlung, die meist mit Gewalt (Fixierung) einhergeht, nicht aussetzten willst, kannst du dich auch nach außen hin bereit erklären, ein paar der Mediakamente zu nehmen. Versuche, die Dosis mit dem_der Ärzt_in so gering wie möglich auszuhandeln, und bestehe auf Tablettenform, weil du Saft oder Spritzen nicht verträgst oder sowas. Die Tabletten kannst du dan nunter der Zunge behalten und in einem unbeobachteten Moment wegschmeißen. Dreh sie nicht anderen Leidensgenoss_innen an. Es gibt Leute in der Klapse, besonders ältere, schon länger drinsitzende, die ganz wild auf die Dinger sind.

Eine andere Möglichkeit, gegen die Medikamenteneinnahme zu argumentieren, ist die Bestellung eines Gegengutachtens, was allerdings einiges kostet. Die einzelnen Anti.Psyhatriegruppen haben oft eine Liste von Gutachtern, die dich unterstützen können.

Driter und ganz wichtiger Punkt: Nichts ohne Anwält_in oder Absprache mit diese_r_m unternehmen, da dir alles und jedes als krankheitsbedingt ausgelegt werden kann. Unter Umständen kriegst du dann ganz schnelll eine Pflegschaft oder Vormundschaft angehängt und hast überhaupt keine Selbstbestimmungsmöglichkeit mehr. In der Drogenklinik Frohnau (Berlin) wurde ein Typ als "pathologischer Schreiberling" bezeichnet, weil er versuchte, durch Briefe an Knastgruppen, Psychatriegruppen, Radio und Zeitungen die Öffentlichkeit auf die üblen Geschichten, die dort ablaufen, aufmerksam zu machen.

Sogenannte Psychatrie-Anwät_innen, die die Tricks, Sprache und Methoden der Psychiater_innen kennen, werden ebenso wie Gegengutachter von Anti-Psychatriegruppen vermittelt. Da es von drinnen schwer ist, da ran zu kommen, bevollmächtige am besten eine Vertrauensperson damit, dir eine_n gute_n Anwält_in zu besorgen. Du musst davon ausgehen, dass dort, wo Psychatrieregeln herrschen, deine Grundrechte erheblich eingeschränkter sind, als im Knast.

Einige Beispiele dazu:
§ 33 - das Besuchsrecht darf eingeschränkt werden, wenn gesundheitliche Nachteile für dich entstehen können oder die Sicherheit der Einrichtung erheblich gefährdet wird. Mit der gleichen Begründung kann eingeschränkt werden: dein Recht auf persönliche Gegenstände (PsychKG § 31), dein Recht auf Schriftwechsel und Telefonieren (§§ 34 und 35). Das Ganze liegt in den Händen der Ärzt_innen und Psychater_innen.
Wenn du im Maßregelvollzug (nach §§ 63 oder 64 StGB) drinhängst, gibt es eine Möglickeit, früher wieder rauszukommen, nämlich die Aussetzung der Maßregel zur Bewährung und Führungsaufsicht. Du beantragst mit deine_m_r Anwält_in beim Amtsgericht die Einrichtung einer Pflegschaft und schlägst als Pfleger_in eine Person deines Vertrauens vor. Pfleger_in kann jede_r sein. Das Gericht wird eher zur Aussetzung der Maßregel bereit sein, wenn jemand da ist, der_die sich um dich "kümmert". Selbst wenn du die Auflage bekommst noch eine Weile in der Klapse zu bleiben, regelt dein_e Pfleger_in für dich Ausgang, Urlaub oder z.B. die Behandlungsform. Ist der_die Pfleger_in also jemand, der_die sich nach deinen Wünschen richtet, kannst du dir einige Erleichterungen verschaffen. Bist du dann draußen, kannst du nach einer Weile (ca. ein Jahr) beim Amtsgericht beantragen, dass die Pflegschaft abgesetzt wird, weil sie überflüssig geworden ist und du inzwischen alleine klar kommst. Gut sind dafür irgendwelche Beweismittel, Gegengutachten oder Zeugen. Das ganze ist nicht ohne Risiko, denn du kannst auch gleich eine_n Amtspfleger_in vorgesetzt kriegen oder "dein_e" Pfleger_in wird spätestens dann von dem_der Amtspfleger_in abgelöst, wenn die Ärtzt_innen meinen, es würde nun wirklich zu weit gehen. Amtspfleger_innen kannst du in der Regel vergessen. Sie haben etwa 300 "Fälle" wie dich und regeln dein Leben vom Schreibtisch aus. Der Einfachheit halber geben sie fast immer den Ärzten recht. Beschwerden über den_die Pfleger_in oder ein Pfleger_innenwechsel sind üer das Amtsgericht möglich, aber selten erfolgreich.

Noch einmal zurück zu den Medikamenten: Bist du erst einmal längere Zeit damit "behandelt" worden, ergibt sich das Problem der Absetzung, sobald du dem psychatrischen Machtbereich entkommen bist, denn einige dieser Mittel machen durchaus abhängig. Ein Absetzten kann Entzugserscheinungen (Schlafstörungen, Herzjagen, Übelkeit, Erbrechen, Schweißausbrüche etc.) und ein Wieder-Hochkommen deiner "Verücktheit" hervorbringen. Die unangenehmen auswirkungen dieser beiden Faktoren können dazu führen, dass dein_e Psychater_in und auch du glauben, dass du ohne diese Psychomittel nicht mehr gesund/normal existieren kannst und eine "Dauertherapie" benötigst. Das ist den Firmen Sandoz, janssen, Bayer, Schering usw. natürlich nur recht. Du verdienst allerdings nicht daran.

Die Entzugserscheinungen treten natürlich nicht immer sofort nach dem Absetzen auf, sondern je nach vorausgegangener Dosis und Dauer oft auch erst ein bis zwei Wochen später, wenn das Medikamenten-Depot im Körper abgebaut ist. Die Schwierigkeit des Medikamentenentzugs ist von mehreren Faktoren abhängig: Art, Dosis und Einnahmedauer des Medikaments, deine allgemeine Gesundheit und deine Einstellung zum Entzug, die Qualität der Unterstützung, die du während des Entzugs erhälst, deine Keinntnis des Entzugsprozesses. Das Ganze ist zu überstehen und wahrscheinlich geht es dir anschließend besser als mit den Medikamenten.
In der Klapse stellt sich das Problem des Entzugs meist nich, da du entweder vor der Entlassung langsam runterdosiert wirst oder draußen ambulant weiterbehandelt werden sollst und auf voller Dosis entlassen wirst. Allerdings hast du wie bei der heimlichen Medikamentenverweigerung auch die Möglichkeit, in der Klapse heimlich die Pillen abzusetzen. Bei Depot-Verabreichungen und Spritzen hast du diese Möglichkeit nicht. Versuche also am besten von vornherein zu verweigern, denn du brauchst einen klaren Kopf, um die vielen psychatrischen Üerwachungs- und Steuerungsmechanismen zu durchschauen, ihnen zu widerstehen, bzw. dich dagegen zu wehren.

Abschließend noch kurz zur Zuständigkeit Klapse/Knast:
Unter das Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) fällst du in jedem Fall, wenn du im Maßregelvollzug (nach § 63 oder 64 StGB und § 126 a StPO) untergebracht bist. Ebenso, wenn du, ohne eine Straftat begangen zu haben, in die Klapse einfährst. Auf der PN-Abteilung und wenn du während deiner Haftstrafe in die Klapse kommst, weil du vielleicht in deiner Zelle ausgetickt bist, unterliegst du dem Strafvollzugsgesetz, wobei die Behandlungsaspekte, d.h. die Meinung der Ärzt_innenn mitunter Vorrang haben. Entscheidend, z.B. über deine Aufenthaltsdauer in der Klapse, bleibt aber der Justizsenator.


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(Da der folgende Themenkomplex unabhängig von dem in diesem Kapitel vorab beschriebenen bearbeitet wurde und eine in sich geschlossene Abhandlung darstellt, wird sich die ein oder andere Information wiederholen.)

Einleitung

Das Kapitel " Psychiatrisierung über den Krankheitsbegriff beschäftigt sich mit der Bedeutung der Klapse in dieser Gesellschaft und der sog "Behandlung" der dort internierten Menschen. Wie Justiz und Psychiatrie zusammenwirken, dem gleichen Ziel dienen sollen, versuchen wir im 2. Kapitel darzustellen. Unterpunkte sind das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie der Ausbau von Drogenknästen und sogenannten Drogenkliniken. Ob du im Knast oder in der Klapse landest, hängt oft von einer Person ab: dem/der Gutachter_in. Deshalb haben wir im 3. Kapitel alles zusammengestellt, was du wissen solltest, wenn du mit ihm/ihr zu tun hast. Im 4. Kapitel versuchen wir noch einmal detailliert zu schildern, was es heißt, als Drogenabhängige_r im Knast zu sein und dort auch noch "Therapie" zu machen; und im 5. Kapitel geht es darum darzustellen, welche Möglichkeiten der Verweigerung von Zwangstherapien es gibt, sowie Strategien bzw. Techniken ohne § 35 BtMG aus dem Knast zu kommen bzw. in zu überstehen.

19.1.1. Zur Psychatriesierung über den Krankheitsbegriff


Dass Menschen, die ein Gesellschaftssystem in verschiedenster Art und Weise "stören", als "krank" bezeichnet werden, ist sicher kein neues Phänomen. Auch nicht, dass Zwangsmedikamentierung, sofern sie aus Gefängnissen und Psychatrien anderer Staaten bekannt wird, durchaus als Folter bekannt und angeklagt wird, im eigenen Land aber als eine von vielen Behandlungsmethoden gilt, um den kranken Menschen, spric: Störfaktor, zu heilen (z.B. mit Haldol). Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erlangt der psychatrische Sektor kaum

Auffallend ist die Tendenz, den Krankheitsbegriff, der sich im psychatrischen Bereich gerade im Zusammenhang mit Entmündigung und Hospitalisierung sehr bewährt hat, auf andere Bereiche, also z.B. Knast (Behandlungsvollzug!) zu übertragen.
Worin aber liegen Sinn und Erfolg dieser Methode, alle Formen des Unangepasstseins - von Verweigerung bis Widerstand gegen Funktionieren im Sinne dieses Staates - als krank zu bezeichnen?

Zunächst enmal schränkt sie ganz klar die Solidarisierungsmöglichkeiten ein. Basierend auf der These, die "Krankeit" sei Resultat der ganz persönlichen Geschichte des_der Einzelnen, also nur Ergebnis individueller Sozialisationsverläufe oder gar "vererbt" (mit der Erbtheorie haben wir ja speziell in Deutschland eigene Erfahrung), wird jeglicher gesellschaftlicher Zusammenhang geleugnet. So kommt wohl Mitleid/Verständnis mit diesen ach so armen Menschen auf, denen das Schicksal so hart mitgespielt hat - aber ganz entscheidend: jeder Mensch wird nur in seiner ganz individuellen Geschichte gesehen, die er mit keinem anderen teilt. "Behandelt" wird also immer das Resultat (das Symptom) der individuellen Geschichte - hier fühlen sich sodann Laienhelfer_innenkreise und Patient_innenklubs gefordert, die beim gemütlichen Kaffeetrinken beisammen sitzen, ehrenamtliche Betreuer spielen und sich bemühen, die individuelen Folgen des Lebens in diesem Staat beseitigen zu helfen. Unbeachtet bleibt, das gerade dieses System die Ursache für die verschiedenen Formen der Verweigerung und des Widerstand ist, also nicht Mitleid und Verständnis sondern eine grundsätzliche Solidarisierung mit denen angesagt ist, die so oder so durch das "soziale Netz" gefallen sind, eine Unterstützung ihrer Gegenwehr gegen das, was sie kaputt macht.

Wie oben bereits angedeutet, dient die Diagnose "individuelle Krankheit" auch dazu, von der grundsätzlichen Krankheit des Systems abzulenken, die Aufmerksamkeit soll von der Ursache auf die Wirkung gelenkt werden.
Ein weiterer und nicht zu unterschätzender Sinn dieser MEthode liegt darin, die Betroffenen dazu zu bringen, sich selbst als "krank" zu begreifen. So wird ihnen dies über lange Zeit hinweg mit Hilfe verschiedener subtiler "Behandlungsmethoden" eingeredet. Hierzu dienen einschlägige sanfte Maßnahmen: keine offene Gewalt, d.h. jedenfalls keine sichtbare, direkt spürbare, sofort offensichtliche Gewalt; also: Medikamente, Gespräche, Zuwendungen und kleine Sanktionen, alles freundlich und therapeutisch begründet. So wird der_die Einzelne abgelenkt von den gesellschaftlichen Ursachen seines Schicksals (also auch des "Psychatrisiert-Seins"), bis er_sie nur noch das eigene persönliche "Unglück" oder gar "Versagen" sehen. Wer dadurch noch nicht das gewünschte "bewusstlose" Objekt wird, das die führende Hand des Psychiaters braucht, wer noch sein Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl gewahrt hat (sich einfach nicht für dumm verkaufen lassen will), in dessen Fall wird zu den gewaltsamen Disziplinarmaßnahmen, wie Isozellen, Bunker, Fixiergurten, körperliche Misshandlung, Betonspritzen etc. gegriffen.
Zwar sollen die Behandlungsmethoden sauber und undurchsichtig sein - für drinnen und draußen -, doch selbst die offenen Gewaltmaßnahmen sind über den Krankheitsbegriff noch zu rechtfertigen; Schlagworte wie Krankheitsuneinsichtigkeit, Schutz des Patienten vor sich selbst, usw. sind ja hinlänglich bekannt.
Wichtig ist auch der Aspekt, dass es in der Psychatrie keine offiziele "Versagensquote" gibt. D.h. z.B., dass Selbstmord in der Psychatrie eben auf die beim "Patienten" bereits vorhandene "Krankheit" zurückgeführt wird; deren angebliches Vorhandensein verdeckt den Blick auf die tatsächlichen Ursachen des Selbstmords, nämlich sowohl die zerstörerischen "Lebensbedingungen" sowohl n der Psychatrie als auch draußen.
Im offizielen Jargon wird ein solcher Selbstmord als "bedauerlich" bezeichnet und zynisch darauf zurückgeführt, dass der_die Betroffene eben noch nicht lange genug in "Behandlung" war. Um derartigen "selbstzerstörerischen" Handlungen laso "vorzubeugen", werden die Menschen in der Psychatrie oft rund um die Uhr "ruhiggestellt" d.h. mit Psychopillen und Nerengiften (von den Mediziner_innnen beschönigend Psychofarmaka und Neuroleptika genannt) vollgeknallt (diese Form der Zwangsbehandlung ist seit 1985 auch legal). Voll zugedröhnt sind die so Behandleten gefühls- und willenlose Wesen, deren einziges Interesse es - dank der suchterzeugenden Komponente der "kleinen bunten Helfer" - nach einiger Zeit ist, ausreichende Mengen der Psychodrogen zu ergattern. So wird es vielen immer gleichgültiger, ob sie in der Klapse sind oder nicht.

Ein wieterer "Vorteil" der Psychatrie liegt in der Möglichkeit, Menschen dort auf unbegrenzte Zeit zu internieren - der richtige Entlassungszeitpunkt ist gekommen, wenn "Heilung" festgestellt wird. Und da sind die Psycho-Schließer sehr erfinderisch und phantasievoll...
Nach Psychatrieregeln einzufahren ist sogar noch einfacher als nach dem Strafvollzugsgesetz, da diese schwammig genug definiert sind, um den Handlangern der Herrschenden zu ermöglichen, sie auf fast jeden anzuwenden. Tatsächlich gerät jeder dritte Bundesbürger im Laufe seines Lebens in den Machtbereich der Psychatrie - ambulent oder stationär, freiwillig oder zwangsweise.

Je stärker nun die Definition des Andersseins als Kranksein auch in den Knast übertragen wird, desto mehr setzt sich die Strategie des "Behandlungsvollzugs" durch. Die Gewalt wird subtiler, das Feindbild verwischt sich - statt des Rollkomandos steht ein_e sanft lächelnde_r Pchologe_in in deiner Zelle, der_die sich deine Problem anhört, deine Kindheit analysiert und dir genau erklären kan, warum es gut für dich ist, hier zu sein, eine Chance zur Veränderung eben.
Arbeitest du brav und illig am Therapieprogramm mit, winken dir vorzeitige Entlassung und die anderen Bonbons, die die Justiz an angepasste so verteil - lehnst du es ab, dich dieser Zwangstherapie zu unterwerfen, bist du eben "krankheitsuneinsichtig" und begreifst nicht, dass alle schließlich nur dein bestes wollen. Diese Einsicht muss dir dann eben mit Gewalt vermittelt werden.
Schon jetzt ist es ja neben den altbekannten Disziplinierungsmaßnahmen üblich, sogenannte "Störer" vom Knast in die Klapse zu verlegen, in Berlin-Tegel gibt's der Einfachheit halber schon 'ne eigene psychatrisch/neurologische Abteilung.

Nun noch einiges zur medikamentösen Behandlung, der du mit einiger Sicherheit in der Psychatrie oder auf psychatrisch/neurologischen Abteilung (PN-Station) eines Knastes ausgesetzt bist. Die am häufigsten verwendeten Mittel wie Haldol, Glianimon, Lyogen, Neurocil, Dapotum, Akineton, Melleril, Fluanxol, Taxilan, Atosil, Imap, Apponal usw. - es kommen übrigens auch immer neue Pillen mit anderen Namen aber gleichen Wirkstoffen auf den Markt - haben eines gemeinsam: Sie sind absolut ungesund, krankmachend, schädlich. Psychopharmaka greifen die hirnorganischen Stoffwechselvorgänge an und führen zu körperlichen, psychischen, unter Umständen auch hirnorganischen Schäden. Die dadurch hervorgerufenen Veränderungen deines Verhaltens gelten dann aber ferade als Beweis für deine Geisteskrankheit. Von einem bekannten Psychatrieprof (Helmchen, FU Berlin) wurde die Belastung des Organismus durch eine Dauertherapie mit Psychopharmaka den Auswikungen des chronischen Alkoholismus gleichgestellt (was noch untertrieben sein dürfte). Konkret tauchen folgende körperliche Schäden als "Nebenwirkungen" der MEdikamente auf: Zerstörung der weißen lutkörperchen, Leber- und Gallenschäden, Hautkrankheiten, Krampfanfälle, Krebs, Lähmunserscheinungen, optische und akkustische Verzerrungen, Menstruationsbeschwerden, erhöhte Missbildungsgefahr bei Schwangerschaften, Impotenz, Beeinflussung des Stammhirns in Fom von Parkinsonismus (mimische Starre, Krampf der Rückenmuskulatur, Vorstrecken der Zunge, Schmatzen, Speichelfluss, Sprachstörungen, Streckkrämpfe, unwillkürliche Bewegungen, Zittern der Hände und Füße, Sitzunruhe) - diese Symptome treten besonders nach Haldoleinnahme bzw. -verabreichung auf. Als Gegenmittel wird dann Akineton gegeben, wodurch wieder neue Nebenwirkungen wie Verstopfung, Harnverhaltung, Verwirrtheitszustände, Schlafstörungen, Unruhe, Kreislauf- und Herzrhytmusstörungen dazukommen. Zu den körperlichen Schädigungen kommen dann noch die psychischen, als da sind Verwirrtheit, Benommenheit, Bewusstseinsstörungen, vegetative Krisen, Delirien, Depressionen, Selbsttötung, Entzugserscheinungen.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass Psychopharmaka nur ein Symptom "heilen", an die Ursache der sogenannten Krankheit natürlich nicht herankomen, sondern vielmehr verhindern, dass du dich mit deinem Ausflippen, deiner Traurigkeit oder was auch immer auseinandersetzt - und dass sie außerdem echte Krankeiten erzeugen.

Gilt die Behandlung als abgeschlossen, setzen oft die alten "Krankheitssymptome" wieder ein und du wirst aufs neue behandelt. So kommt es zur sogenannten "Drehtürpsychatrie".
Das ganze lässt nur einen Schluss zu: Lass dich nicht "ruhigstellen"!
Das ist nicht immer so einfach, da, wie erwähnt, die Zwangsbehandlung nach § 30 Abs. 2 PsychKG (unaufschiebare Behandlungen hat der KRanke zu dulden) 1985 legalisiert wurde.

Wenn du in der Klapse landest, gib vor allem keine Unterschriften bei der Einlieferung ab. Du sollst da oft pauschal unterschreiben, dass du dich dem Behandlungsprogramm unterwirfst und am Therapieprogramm, dazu gehört auch die medikamentöse Therapie, mitarbeitest. Statt dessen solltes du gleich einleitend schriftlich und im Beisein eine_s_r Zeuge_in deine Zustimmung zur Behandlung mit Psychopharmaka und Neuroleptika verweigern. Eine Kopie davon schickst du deine_m_r Anwält_in. Wirst du trotzdem abgefüllt, ist das Körperverletzung; wirst du durch Drohungen oder ähnliches dazu gezwungen, ist das Nötigung, wogegen du Strafantragstellen kannst. Der_die Psychater_in muss dann erstmal beweisen, dass es sich um eine "unaufschiebbare Maßnahme handelte. Trotzdem wird er in der Regel vor Gericht recht kriegen, denn du bist ja verrückt und wohl krankheitsuneinsichtig. Wenn dein_e behandelnde_r Ärzt_in von vornherein völlig ablehnend deiner Medikamentenverweigerung gegenüber steht ("aber Sie müssen das nehmen, sonst müssen wir Sie auf die Geschlossene verlegen, sonst wird die Krankheit schlimmer, Sie werden sich danach besser fühlen"), wenn er_sie solche und ähnliche Äußerungen ablässt und du dich einer Zwangsbehandlung, die meist mit Gewalt (Fixierung) einhergeht, nicht aussetzten willst, kannst du dich auch nach außen hin bereit erklären, ein paar der Mediakamente zu nehmen. Versuche, die Dosis mit dem_der Ärzt_in so gering wie möglich auszuhandeln, und bestehe auf Tablettenform, weil du Saft oder Spritzen nicht verträgst oder sowas. Die Tabletten kannst du dan nunter der Zunge behalten und in einem unbeobachteten Moment wegschmeißen. Dreh sie nicht anderen Leidensgenoss_innen an. Es gibt Leute in der Klapse, besonders ältere, schon länger drinsitzende, die ganz wild auf die Dinger sind.

Eine andere Möglichkeit, gegen die Medikamenteneinnahme zu argumentieren, ist die Bestellung eines Gegengutachtens, was allerdings einiges kostet. Die einzelnen Anti.Psyhatriegruppen haben oft eine Liste von Gutachtern, die dich unterstützen können.

Driter und ganz wichtiger Punkt: Nichts ohne Anwält_in oder Absprache mit diese_r_m unternehmen, da dir alles und jedes als krankheitsbedingt ausgelegt werden kann. Unter Umständen kriegst du dann ganz schnelll eine Pflegschaft oder Vormundschaft angehängt und hast überhaupt keine Selbstbestimmungsmöglichkeit mehr. In der Drogenklinik Frohnau (Berlin) wurde ein Typ als "pathologischer Schreiberling" bezeichnet, weil er versuchte, durch Briefe an Knastgruppen, Psychatriegruppen, Radio und Zeitungen die Öffentlichkeit auf die üblen Geschichten, die dort ablaufen, aufmerksam zu machen.

Sogenannte Psychatrie-Anwät_innen, die die Tricks, Sprache und Methoden der Psychiater_innen kennen, werden ebenso wie Gegengutachter von Anti-Psychatriegruppen vermittelt. Da es von drinnen schwer ist, da ran zu kommen, bevollmächtige am besten eine Vertrauensperson damit, dir eine_n gute_n Anwält_in zu besorgen. Du musst davon ausgehen, dass dort, wo Psychatrieregeln herrschen, deine Grundrechte erheblich eingeschränkter sind, als im Knast.

Einige Beispiele dazu:
§ 33 - das Besuchsrecht darf eingeschränkt werden, wenn gesundheitliche Nachteile für dich entstehen können oder die Sicherheit der Einrichtung erheblich gefährdet wird. Mit der gleichen Begründung kann eingeschränkt werden: dein Recht auf persönliche Gegenstände (PsychKG § 31), dein Recht auf Schriftwechsel und Telefonieren (§§ 34 und 35). Das Ganze liegt in den Händen der Ärzt_innen und Psychater_innen.
Wenn du im Maßregelvollzug (nach §§ 63 oder 64 StGB) drinhängst, gibt es eine Möglickeit, früher wieder rauszukommen, nämlich die Aussetzung der Maßregel zur Bewährung und Führungsaufsicht. Du beantragst mit deine_m_r Anwält_in beim Amtsgericht die Einrichtung einer Pflegschaft und schlägst als Pfleger_in eine Person deines Vertrauens vor. Pfleger_in kann jede_r sein. Das Gericht wird eher zur Aussetzung der Maßregel bereit sein, wenn jemand da ist, der_die sich um dich "kümmert". Selbst wenn du die Auflage bekommst noch eine Weile in der Klapse zu bleiben, regelt dein_e Pfleger_in für dich Ausgang, Urlaub oder z.B. die Behandlungsform. Ist der_die Pfleger_in also jemand, der_die sich nach deinen Wünschen richtet, kannst du dir einige Erleichterungen verschaffen. Bist du dann draußen, kannst du nach einer Weile (ca. ein Jahr) beim Amtsgericht beantragen, dass die Pflegschaft abgesetzt wird, weil sie überflüssig geworden ist und du inzwischen alleine klar kommst. Gut sind dafür irgendwelche Beweismittel, Gegengutachten oder Zeugen. Das ganze ist nicht ohne Risiko, denn du kannst auch gleich eine_n Amtspfleger_in vorgesetzt kriegen oder "dein_e" Pfleger_in wird spätestens dann von dem_der Amtspfleger_in abgelöst, wenn die Ärtzt_innen meinen, es würde nun wirklich zu weit gehen. Amtspfleger_innen kannst du in der Regel vergessen. Sie haben etwa 300 "Fälle" wie dich und regeln dein Leben vom Schreibtisch aus. Der Einfachheit halber geben sie fast immer den Ärzten recht. Beschwerden über den_die Pfleger_in oder ein Pfleger_innenwechsel sind üer das Amtsgericht möglich, aber selten erfolgreich.

Noch einmal zurück zu den Medikamenten: Bist du erst einmal längere Zeit damit "behandelt" worden, ergibt sich das Problem der Absetzung, sobald du dem psychatrischen Machtbereich entkommen bist, denn einige dieser Mittel machen durchaus abhängig. Ein Absetzten kann Entzugserscheinungen (Schlafstörungen, Herzjagen, Übelkeit, Erbrechen, Schweißausbrüche etc.) und ein Wieder-Hochkommen deiner "Verücktheit" hervorbringen. Die unangenehmen auswirkungen dieser beiden Faktoren können dazu führen, dass dein_e Psychater_in und auch du glauben, dass du ohne diese Psychomittel nicht mehr gesund/normal existieren kannst und eine "Dauertherapie" benötigst. Das ist den Firmen Sandoz, janssen, Bayer, Schering usw. natürlich nur recht. Du verdienst allerdings nicht daran.

Die Entzugserscheinungen treten natürlich nicht immer sofort nach dem Absetzen auf, sondern je nach vorausgegangener Dosis und Dauer oft auch erst ein bis zwei Wochen später, wenn das Medikamenten-Depot im Körper abgebaut ist. Die Schwierigkeit des Medikamentenentzugs ist von mehreren Faktoren abhängig: Art, Dosis und Einnahmedauer des Medikaments, deine allgemeine Gesundheit und deine Einstellung zum Entzug, die Qualität der Unterstützung, die du während des Entzugs erhälst, deine Keinntnis des Entzugsprozesses. Das Ganze ist zu überstehen und wahrscheinlich geht es dir anschließend besser als mit den Medikamenten.
In der Klapse stellt sich das Problem des Entzugs meist nich, da du entweder vor der Entlassung langsam runterdosiert wirst oder draußen ambulant weiterbehandelt werden sollst und auf voller Dosis entlassen wirst. Allerdings hast du wie bei der heimlichen Medikamentenverweigerung auch die Möglichkeit, in der Klapse heimlich die Pillen abzusetzen. Bei Depot-Verabreichungen und Spritzen hast du diese Möglichkeit nicht. Versuche also am besten von vornherein zu verweigern, denn du brauchst einen klaren Kopf, um die vielen psychatrischen Üerwachungs- und Steuerungsmechanismen zu durchschauen, ihnen zu widerstehen, bzw. dich dagegen zu wehren.

Abschließend noch kurz zur Zuständigkeit Klapse/Knast:
Unter das Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) fällst du in jedem Fall, wenn du im Maßregelvollzug (nach § 63 oder 64 StGB und § 126 a StPO) untergebracht bist. Ebenso, wenn du, ohne eine Straftat begangen zu haben, in die Klapse einfährst. Auf der PN-Abteilung und wenn du während deiner Haftstrafe in die Klapse kommst, weil du vielleicht in deiner Zelle ausgetickt bist, unterliegst du dem Strafvollzugsgesetz, wobei die Behandlungsaspekte, d.h. die Meinung der Ärzt_innenn mitunter Vorrang haben. Entscheidend, z.B. über deine Aufenthaltsdauer in der Klapse, bleibt aber der Justizsenator.


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