Petition an den Landtag

Aus Gefangenenratgeber

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26.3. Petitionen an den Landtag gemäß Art. 17 des Grundgesetzes

Man versteht darunter Bitten und Beschwerden, die sich auf alles mögliche beziehen können — vom Verhalten eines einzelnen Beamten bis zur Aufforderung; mehr Mittel aus dem Landeshaushalt für den Vollzug zur Verfügung zu steilen. Du kannst Petitionen auch für einen anderen oder gemeinsam mit anderen abfassen. Es gibt keinerlei Vorschriften für die Form. Du kannst Petitionen schreiben, wann immer du willst. . Die Petition ist an das jeweilige Landesparlament „deines" Bundeslandes zu richten. Du kannst sie auch an einen Abgeordneten unter der Anschrift des Parlaments adressieren, der "sie dann an das Parlament weiterleiten kann (erst dann wird sie zur Petition).

Wozu sind Petitionen nützlich?

Sie können dabei helfen, Sauereien an die Öffentlichkeit zu bringen, die du wegen der Zensur auf anderem Wege niemandem mehr mitteilen kannst. Denn Schreiben an „die Volksvertretung" sind gemäß § 29 Abs. 2 des Strafvollzugsgesetzes von der.Zensur ausgeschlossen! Deswegen musst du als Adresse immer die Anschrift des Parlaments angeben, auch wenn du einen bestimmten Abgeordneten erreichen willst. Gib den Umschlag auf alle Fälle verschlossen ab! Gemäß § 3! Absatz1 4 StVollzG dürfen Petitionen auch nicht vom Anstaltsleiter angehalten werden. Falls sie doch zensiert, geöffnet oder angehalten werden, mußt du nach dem allgemeinen Beschwerdeverfahren vorgehen (siehe Kapitel 23. und 24.) oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben (Abschnitt 26.1.). Die Petition erscheint dann in der Landtags-Drucksache. Große Erfolge sollte man sich von der Tätigkeit der Petitionsausschüsse, die sich mit diesen Petitionen beschäftigen, nicht erwarten. Abgesehen davon, was von den Parlamenten zu halten ist, können diese weder die Justizverwaltung noch die Gerichte zu irgendetwas verpflichten. Allerdings machen Petitionen der Justizverwaltung Arbeit und sind ihr deshalb unangenehm. Der Petitionsausschuß muß nämlich über das Justizministerium und die Vollzugsbehörden Auskunft einholen, wird unter Umständen bitten, Abhilfe zu leisten und auffordern dem Petitionsausschuß die offizielle Auffassung über die Angelegenheit mitzuteilen. Oft wird dann der Anstaltsleiter zur Abgabe eines Petitionsberichts gezwungen. Die Justizbeamten müssen sich hinsetzen und Stellungnahmen – sogenannte dienstliche Äusserungen – schreiben. Möglichlicherweise werden sie nachträglich „korrekter“ mit dir umgehen, damit du ihnen nicht neue unangenehme Arbeit machst, Deswegen sollest du in der Petition möglichst genau und mit vielen Einzelheiten beschreiben, was passiert ist und worum es dir geht. Um so ernster wird die Petition genommen und sind um so grösser ist die Lawine der Schreibarbeiten, die sie ins Rollen bringt. Darüber hinaus ist die Petition fast immer erfolglos.


26.3. Petitionen an den Landtag gemäß Art. 17 des Grundgesetzes

Man versteht darunter Bitten und Beschwerden, die sich auf alles mögliche beziehen können — vom Verhalten eines einzelnen Beamten bis zur Aufforderung; mehr Mittel aus dem Landeshaushalt für den Vollzug zur Verfügung zu steilen. Du kannst Petitionen auch für einen anderen oder gemeinsam mit anderen abfassen. Es gibt keinerlei Vorschriften für die Form. Du kannst Petitionen schreiben, wann immer du willst. . Die Petition ist an das jeweilige Landesparlament „deines" Bundeslandes zu richten. Du kannst sie auch an einen Abgeordneten unter der Anschrift des Parlaments adressieren, der "sie dann an das Parlament weiterleiten kann (erst dann wird sie zur Petition).

Wozu sind Petitionen nützlich?

Sie können dabei helfen, Sauereien an die Öffentlichkeit zu bringen, die du wegen der Zensur auf anderem Wege niemandem mehr mitteilen kannst. Denn Schreiben an „die Volksvertretung" sind gemäß § 29 Abs. 2 des Strafvollzugsgesetzes von der.Zensur ausgeschlossen! Deswegen musst du als Adresse immer die Anschrift des Parlaments angeben, auch wenn du einen bestimmten Abgeordneten erreichen willst. Gib den Umschlag auf alle Fälle verschlossen ab! Gemäß § 3! Absatz1 4 StVollzG dürfen Petitionen auch nicht vom Anstaltsleiter angehalten werden. Falls sie doch zensiert, geöffnet oder angehalten werden, mußt du nach dem allgemeinen Beschwerdeverfahren vorgehen (siehe Kapitel 23. und 24.) oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben (Abschnitt 26.1.). Die Petition erscheint dann in der Landtags-Drucksache. Große Erfolge sollte man sich von der Tätigkeit der Petitionsausschüsse, die sich mit diesen Petitionen beschäftigen, nicht erwarten. Abgesehen davon, was von den Parlamenten zu halten ist, können diese weder die Justizverwaltung noch die Gerichte zu irgendetwas verpflichten. Allerdings machen Petitionen der Justizverwaltung Arbeit und sind ihr deshalb unangenehm. Der Petitionsausschuß muß nämlich über das Justizministerium und die Vollzugsbehörden Auskunft einholen, wird unter Umständen bitten, Abhilfe zu leisten und auffordern dem Petitionsausschuß die offizielle Auffassung über die Angelegenheit mitzuteilen. Oft wird dann der Anstaltsleiter zur Abgabe eines Petitionsberichts gezwungen. Die Justizbeamten müssen sich hinsetzen und Stellungnahmen – sogenannte dienstliche Äusserungen – schreiben. Möglichlicherweise werden sie nachträglich „korrekter“ mit dir umgehen, damit du ihnen nicht neue unangenehme Arbeit machst, Deswegen sollest du in der Petition möglichst genau und mit vielen Einzelheiten beschreiben, was passiert ist und worum es dir geht. Um so ernster wird die Petition genommen und sind um so grösser ist die Lawine der Schreibarbeiten, die sie ins Rollen bringt. Darüber hinaus ist die Petition fast immer erfolglos.


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