Migrantische Gefangene im bundesdeutschen Gefängnis

Aus Gefangenenratgeber

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7. Ausländische Gefangene im bundesdeutschen Gefängnis


Die Benachteiligungen, denen Ausländer in diesem Staat in fast allen Bereichen ausgesetzt sind, treffen sie im Knast noch viel härter. Das beginnt schon damit, daß erfahrungsgemäß die Richter bei Ausländern viel schneller mit dem Haftbefehl bei der Hand sind. Die U-Haft dauert bei Ausländem in der Regel länger, denn die Justiz verzögert das Ermittlungs- und Strafverfahren durch langatmige Über­setzungsarbeiten an den Akten, durch Einschalten der Ausländerbe­hörde und andere bürokratische Maßnahmen. Ausländische Gefangene können sich oft nur über einen Dolmetscher verständlich machen. Sie haben kaum Möglichkeiten der Kommunika­tion, kaum Gruppenveranstaltungen, Fortbildungskurse etc. Sie bekom­men in den seltensten Fällen Sonderurlaub, Strafunterbrechung oder offenen Vollzug. Sie haben unter härteren Hausstrafen und Sicherheits­maßnahme (Beruhigungszelle, Fesselung etc.) zu leiden. Sie haben selten überhaupt einen Anwalt, und wenn, dann kann er meistens nur deutsch. Sie haben kaum Kontakte nach draußen. Ihnen droht nach der Entlas­sung die Abschiebung. Und sie leiden unter der Diskriminierung durch die Beamten - und auch durch Mitgefangene. . Die Tatsache, daß diese Buch - und auch dieses Kapitel - in deutscher Sprache verfaßt ist, weist auf eine weitere Benachteiligung hin: es ist im Knast kaum an ausländische Lektüre heranzukommen. Wir müssen uns zunächst darauf verlassen, daß deutsche oder deutschkundige Gefangene die verwertbaren Informationen aus diesem Buch an diejenigen Mitge­fangenen weitergeben, die dieses Buch aus sprachlichen Gründen nicht lesen und verstehen können. Vielleicht wird es ja langfristig möglich sein, dieses Buch auch in andere Sprachen zu übersetzen.




Die Benachteiligungen, denen Ausländer in diesem Staat in fast allen Bereichen ausgesetzt sind, treffen sie im Knast noch viel härter. Das beginnt schon damit, daß erfahrungsgemäß die Richter bei Ausländern viel schneller mit dem Haftbefehl bei der Hand sind. Die U-Haft dauert bei Ausländem in der Regel länger, denn die Justiz verzögert das Ermittlungs- und Strafverfahren durch langatmige Über­setzungsarbeiten an den Akten, durch Einschalten der Ausländerbe­hörde und andere bürokratische Maßnahmen. Ausländische Gefangene können sich oft nur über einen Dolmetscher verständlich machen. Sie haben kaum Möglichkeiten der Kommunika­tion, kaum Gruppenveranstaltungen, Fortbildungskurse etc. Sie bekom­men in den seltensten Fällen Sonderurlaub, Strafunterbrechung oder offenen Vollzug. Sie haben unter härteren Hausstrafen und Sicherheits­maßnahme (Beruhigungszelle, Fesselung etc.) zu leiden. Sie haben selten überhaupt einen Anwalt, und wenn, dann kann er meistens nur deutsch. Sie haben kaum Kontakte nach draußen. Ihnen droht nach der Entlas­sung die Abschiebung. Und sie leiden unter der Diskriminierung durch die Beamten - und auch durch Mitgefangene. . Die Tatsache, daß diese Buch - und auch dieses Kapitel - in deutscher Sprache verfaßt ist, weist auf eine weitere Benachteiligung hin: es ist im Knast kaum an ausländische Lektüre heranzukommen. Wir müssen uns zunächst darauf verlassen, daß deutsche oder deutschkundige Gefangene die verwertbaren Informationen aus diesem Buch an diejenigen Mitge­fangenen weitergeben, die dieses Buch aus sprachlichen Gründen nicht lesen und verstehen können. Vielleicht wird es ja langfristig möglich sein, dieses Buch auch in andere Sprachen zu übersetzen.