Hinweise zur Schwangerschaft

Aus Gefangenenratgeber

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16.2. Hinweise zur Schwangerschaft


Verlauf und Veränderungen

Nach dem ersten Ausbleiben der Periode hat die Schwangerschaft schon zwei Wochen gedauert. 2 Wochen später kann die Schwangerschaft mit einem Schwangerschaftstest bestätigt werden. Die ersten Zeichen sind morgendliche Übelkeit und Erbrechen, Anschwellen der Brüste. Die Gebärmutter beginnt zu wachsen, bis zur 24. Woche reicht sie bis zum Nabel. Die ersten Bewegungen des Kindes sind in der 20. Woche zu spüren. Während der Schwangerschaft sollen Frauen besonders vorsichtig sein mit der Einnahme von Medikamenten. Vor allem am Anfang, bis zum Ende des dritten Monats, sollen alle Medikamente gemieden werden, da in dieser Zeit die Organe des Kindes ausgebildet werden. Ebenso sind während der ganzen Schwangerschaft Zigaretten schädlich für das Wachstum des Kindes, sowie Aspirin, Tetrazyklin, Clont, Antibiotika und Sulfonamide.

Nötige Vorsorgeuntersuchungen

Blutdruckmessung: Blutdruckanstieg kann gefährlich sein. Bestimmung des Farbstoffes der roten Blutkörperchen wegen Eisenmangel? Urinuntersuchung wegen Harnwegsentzündungen. Körpergewicht? Röteln, wenn noch nicht gehabt - Impfung erforderlich. Blutgruppenbestimmung bzw. Rhesusfaktorbestimmung. Blutungen während der Schwangerschaft dürfen nicht sein, wenn doch, er­fordern sie genaue Untersuchung und Behandlung. Ebenso ernstzunehmen sind fieberhafte Erkrankungen in der Schwangerschaft.

Schwangerschaftsabbruch und §218

Ein Schwangerschaftsabbruch ist innerhalb von 12 Wochen nach Empfängnis möglich, wenn der schwangeren Frau wegen einer Notlage, die nicht anders abgewendet werden kann, eine Schwangerschaft nicht zuzumuten ist. Das können gesundheitliche Gründe sein, wenn etwa die Fortsetzung der Schwangerschaft ein Gesundheitsrisiko oder eine schwere psychische Belastung bedeuten würde. Aber auch eine „soziale Indikation" berechtigt zur Abtreibung. Sie ist gegeben, wenn z.B. der drohende Abbruch einer Ausbildung, wirtschaftliche oder familiäre Probleme oder sonstige besondere Lebensumstände die Schwangerschaft unzumutbar machen. Für eine Gefangene ist die soziale Indikation allein schon durch den Knast gegeben. Eine Abtreibung ist außerdem dann erlaubt, wenn sie Folge einer Vergewaltigung ist. Über die Frist von 12 Wochen hinaus darf eine Schwangerschaft bis zum Ablauf von 22 Wochen abgebrochen werden, wenn dringende Gründe dafür sprechen, dass das Kind durch Vererbung oder durch äußere Einflüsse (Krankheit der Schwangeren, Einnahme schädigender Medikamente etc.) mit schweren Gesundheitsschäden zur Welt kommen würde. Innerhalb der Frist von 12 Wochen (bzw. 22 Wochen), auf jeden Fall aber spätestens 5 Tage vor dem Eingriff muss sich die schwangere Frau einer „Beratungs"-Prozedur unterziehen: Sie muss sich auf ein Gespräch bei einer Beratungsstelle (z.B. Pro Familia) und auf eine ärztliche Beratung einlassen. Von der Ärztin oder vom Arzt wird außerdem eine Indikationsfeststellung, also eine Art Attest benötigt. Dies darf nicht der Arzt oder die Ärztin schreiben, der oder die nachher den Eingriff vornehmen soll. Wenn es die Zeit zulässt, nimm Kontakt mit dem nächstgelegenen Frauenzentrum auf (siehe Kontaktadressen, im Anhang). Dort kann man dir sicher eine vertrauenswürdige Beratungsstelle und Ärzt_innen vermitteln.


16.2. Hinweise zur Schwangerschaft


Verlauf und Veränderungen

Nach dem ersten Ausbleiben der Periode hat die Schwangerschaft schon zwei Wochen gedauert. 2 Wochen später kann die Schwangerschaft mit einem Schwangerschaftstest bestätigt werden. Die ersten Zeichen sind morgendliche Übelkeit und Erbrechen, Anschwellen der Brüste. Die Gebärmutter beginnt zu wachsen, bis zur 24. Woche reicht sie bis zum Nabel. Die ersten Bewegungen des Kindes sind in der 20. Woche zu spüren. Während der Schwangerschaft sollen Frauen besonders vorsichtig sein mit der Einnahme von Medikamenten. Vor allem am Anfang, bis zum Ende des dritten Monats, sollen alle Medikamente gemieden werden, da in dieser Zeit die Organe des Kindes ausgebildet werden. Ebenso sind während der ganzen Schwangerschaft Zigaretten schädlich für das Wachstum des Kindes, sowie Aspirin, Tetrazyklin, Clont, Antibiotika und Sulfonamide.

Nötige Vorsorgeuntersuchungen

Blutdruckmessung: Blutdruckanstieg kann gefährlich sein. Bestimmung des Farbstoffes der roten Blutkörperchen wegen Eisenmangel? Urinuntersuchung wegen Harnwegsentzündungen. Körpergewicht? Röteln, wenn noch nicht gehabt - Impfung erforderlich. Blutgruppenbestimmung bzw. Rhesusfaktorbestimmung. Blutungen während der Schwangerschaft dürfen nicht sein, wenn doch, er­fordern sie genaue Untersuchung und Behandlung. Ebenso ernstzunehmen sind fieberhafte Erkrankungen in der Schwangerschaft.

Schwangerschaftsabbruch und §218

Ein Schwangerschaftsabbruch ist innerhalb von 12 Wochen nach Empfängnis möglich, wenn der schwangeren Frau wegen einer Notlage, die nicht anders abgewendet werden kann, eine Schwangerschaft nicht zuzumuten ist. Das können gesundheitliche Gründe sein, wenn etwa die Fortsetzung der Schwangerschaft ein Gesundheitsrisiko oder eine schwere psychische Belastung bedeuten würde. Aber auch eine „soziale Indikation" berechtigt zur Abtreibung. Sie ist gegeben, wenn z.B. der drohende Abbruch einer Ausbildung, wirtschaftliche oder familiäre Probleme oder sonstige besondere Lebensumstände die Schwangerschaft unzumutbar machen. Für eine Gefangene ist die soziale Indikation allein schon durch den Knast gegeben. Eine Abtreibung ist außerdem dann erlaubt, wenn sie Folge einer Vergewaltigung ist. Über die Frist von 12 Wochen hinaus darf eine Schwangerschaft bis zum Ablauf von 22 Wochen abgebrochen werden, wenn dringende Gründe dafür sprechen, dass das Kind durch Vererbung oder durch äußere Einflüsse (Krankheit der Schwangeren, Einnahme schädigender Medikamente etc.) mit schweren Gesundheitsschäden zur Welt kommen würde. Innerhalb der Frist von 12 Wochen (bzw. 22 Wochen), auf jeden Fall aber spätestens 5 Tage vor dem Eingriff muss sich die schwangere Frau einer „Beratungs"-Prozedur unterziehen: Sie muss sich auf ein Gespräch bei einer Beratungsstelle (z.B. Pro Familia) und auf eine ärztliche Beratung einlassen. Von der Ärztin oder vom Arzt wird außerdem eine Indikationsfeststellung, also eine Art Attest benötigt. Dies darf nicht der Arzt oder die Ärztin schreiben, der oder die nachher den Eingriff vornehmen soll. Wenn es die Zeit zulässt, nimm Kontakt mit dem nächstgelegenen Frauenzentrum auf (siehe Kontaktadressen, im Anhang). Dort kann man dir sicher eine vertrauenswürdige Beratungsstelle und Ärzt_innen vermitteln.


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