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Hallo und lieben gruß.. ich sitze in bützow und strebe ein vorzeitige entlassung mit therapie an.hatte versäumt mir nen 35btmg in mein letztes urteil geben zu lassen.habe es nachträglich versucht was vor dem olg rostock negativ beschieden worde.ich denke es kommt dann für mich nur eine vorzeitige mit therapieauflage in frage!ich habe mich zwecks kostenübernahme an den für mich zuständigen rententräger gewandt aber die meinten seit letzten jahr keine kostenzusage mehr,wenn man sich in haft befindet?ist das rechtens?habe mich deswegen schon an einrichtungen gewandt für welche man keine kostenzusage brauch,sprich synanon ect. aber die sollen ganz schön hart sein!sozialbericht habe ich mit zustimmung der hiesigen drogenberatungsstelle fehlt nur die kostenübernahme und ein mit gefangener meinte es gibt ein paragraphen wo man das mit besonderer schnelligkeit beantragen kann irgendwas mit 111 oder 113 helft mir leute ich werde hier sonst noch wahnsinnig!