Drogenabhängige im Knast

Aus Gefangenenratgeber

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'''1. Umkehrung der Beweislast'''
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Du sitzt in Strafhaft, bist schon rechtskräftig verurteilt und trotzdem wirst du behandelt, als ob du noch immer ständig Straftaten begehst, sprich: mit Drogen handelst
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Du sitzt in Strafhaft, bist schon rechtskräftig verurteilt und trotzdem wirst du behandelt, als ob du noch immer ständig Straftaten begehst, sprich: mit Drogen handelst und/oder welche zu dir nimmst.
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Diese pauschale

Version vom 19. Juli 2011, 15:44 Uhr

19.1.4. Drogenabhängige im Knast

Wenn du als BtMer_In im Knast registriet bist, d.h. deine Gefangenenakte einen BtM-Stempel hat, solltest du dich auf Folgendes vorbereiten:

1. Umkehrung der Beweislast

Du sitzt in Strafhaft, bist schon rechtskräftig verurteilt und trotzdem wirst du behandelt, als ob du noch immer ständig Straftaten begehst, sprich: mit Drogen handelst und/oder welche zu dir nimmst. Diese pauschale