Die polizeiliche Vernehmung

Aus Gefangenenratgeber

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1.2. Die polizeiliche Vernehmung


Nach der Festnahme findet nun das polizeiliche Verhör auf dem Revier statt. Dabei musst du dir unbedingt klar darüber sein: Entweder man sagt gar nichts, was generell am besten ist, oder man nennt sein Alibi, wenn man ein sicheres hat und mit der eigenen Aussage niemand anderen in Gefahr bringt (ist vor allem wichtig, wenn du mit mehreren zusammen einfährst), Dies kannst du jedoch nie richtig überblicken. Deshalb immer erstmal: keine Aussagen. Wenn du Glück hast, erwischt du einen Beamten, der nicht sonderlich unglücklich darüber ist, weil du ihm damit die Arbeit ersparst, ein Vernehmungsprotokoll zu schreiben. Kurz nach der Festnahme bist du natürlich erstmal aufgeregt, sauer und vielleicht auch niedergeschlagen und erschöpft. Diesen Zustand versuchen die Vernehmungsbeamten erfahrungsgemäß für sich auszunutzen, d.h. sie setzen dich mal unter Stress, mal behandeln sie dich richtig freundlich mit Kaffee und Zigaretten und so, um dich „weichzukochen". Diese Art von nervlichen Wechselbädern soll dich mürbe und müde machen, damit du möglichst schnell möglichst viel' aussagst. Somit haben sie nicht allzuviel Arbeit mit dir (auch für Polizisten ein wichtiger Aspekt, denn auch die sind faul), und andererseits können sie Erfolge vorweisen, was wiederum gut für ihre eigene Psyche und Beförderung ist. Deine Situation und die der Vernehmer gegenübergestellt, sieht dann so aus:


du bist unvorbereitet sie arbeiten mit genauen Instruktionen, Taktiken und Erfahrung
du bist von Freunden abgeschnitten,die du fragen könntest, was du tun sollst die Polizisten können sich beraten und bei veränderter Lage neue Instruktionen einholen­
du kennst deine Rechte nicht genau sie wissen das und nutzen es aus
du bist nervös und aufgeregt sie sind cool und darauf gedrillt deine Nervosität und Unsicherheit

zu ihren Gunsten auszunutzen

du weißt nicht, was sie mit dir machen werden und wie lange das Verhör dauert sie haben davon eine genaue Vorstellung
du bist ihnen ausgeliefert und fühlst dich auch entsprechend schlecht sie rechnen damit und hoffen, dass sie dich weich kriegen


(angelehnt an Eschen/Sami, Wie man gegen Polizei und Justiz die Nerven behält, Rotbuch Verlag)


In dieser Situation sind dann viele bereit, auf das gesetzlich garantierte Recht der Aussageverweigerung zu verzichten. Du kannst jetzt aber gar nicht genau wissen, ob eine Aussage deine Situation letztlich bessert. Du solltest also deine Aussage auf jeden Fall später machen, d.h. beim Haftrichter., oder beim Haftprüfungstermin nach 14 Tagen, wenn du überhaupt vor der Gerichtsverhandlung was sagen willst.

Einen Anwalt verlangen

Gesetzlich hast du sofort nach deiner Festnahme ein Recht darauf, einen Anwalt zu sprechen. Allerdings wird es dir in der Regel nicht erlaubt. Trotzdem kannst.du ihn immer wieder fordern und auch klarmachen, dass du ohne Anwalt überhaupt nichts sagen wirst (was noch längst nicht heißt, dass du mit Anwalt etwas sagst). Du solltest dir allerdings überlegen, ob du bereits in dieser Situation einen Anwalt hinzuziehen willst, oder ob du nicht vielleicht besser in der ersten Zeit ohne Anwalt auskommst.. Mit einem Anwalt bist du, obwohl er dir möglicherweise die nötigen Informationen verschaffen kann, gleich an Ort und Stelle gezwungen, dir ein Verteidigungskonzept zu überlegen, im schlechtesten Fall wird dein Anwalt ohne.dich agieren und du wirst überrumpelt, überlege dir, ob es nicht zweckmäßiger wäre, erst.einmal abzuwarten. Du solltest es jeden­falls vermeiden, dich auf eine Verteidigungskonzeption festzulegen, die in der ersten Aufregung in einem kurzen Gespräch mit dem Anwalt (den du meistens nicht kennen wirst) entstanden ist und die dich hinterher in eine schwierige Situation.bringt, weil sie sich dann möglicherweise nicht durchhalten lässt. Wenn du keinen Anwalt kennst, legen dir die Beamten eine Liste vor, aus der du dir einen aussuchen sollst, öfters empfehlen sie dir sogar einen. Den solltest du auf keinen Fall nehmen, denn ein,von der Gegenseite empfohlener Typ kann wohl' kaum deine Interessen gut vertreten.

Staranwälte, die man aus der Zeitung kennt, sind in erster Linie enorm teuer und rühren erst einen Finger für dich, wenn du entsprechend viel zahlst. Also versteif dich nicht auf die „Stars", die sind auch keine Zauberer, die dich überall rausholen. Außerdem haben sie meistens einen Stall von angestellten Anwälten, die dann deinen Fall übernehmen und nicht der „Meister" selbst, außer du bist ein presseträchtiger Sonderfall (darauf sollte man nie bauen). Man kann sich einen Anwalt aus dem Branchenverzeichnis aussuchen, den man dann anruft und bittet, zu sich aufs Revier zu kommen. Sag am Telefon aber lediglich, weshalb sie dich festgenommen haben, also nur: Verdacht des Diebstahls, Raub, Totschlag usw., und liefere keine eigene Version dazu, denn dann würdest du ja doch hintenrum eine Aussage machen. Der Anruf bei einem Verteidiger hat auf jeden Fall den Vorteil, dass einer weiß, wo du bist und eventuell auch deine Familie benachrichtigen kann (was du ihm am Telefon am besten gleich sagst; allerdings keine Namen und Adressen von Leuten, die nicht absolut „sauber" sind, sonst werden die auch noch gleich in deine Sache mit reingezogen). Dieser Anwalt ist jedoch ein vollkommen Fremder für dich, dem du auch nicht sofort alles anvertrauen sollst; auf keinen Fall auf die Frage antworten, ,ob du es nun warst oder nicht". Vorsicht ist besser als Brummen.

Lass dich vor allem nicht vom Anwalt zu voreiligen Aussagen überreden, denn die „Mitarbeit" eines Beschuldigten durch sein Geständnis erspart Polizei und Verteidiger Arbeit, dich kann das allerdings einiges an Geld oder Jahren kosten. Wenn du mit anderen eingefahren bist, lass dich auch nicht vom Anwalt gegen die anderen ausspielen, so etwa wie: „Sie sind doch nur der kleine Mitläufer, die anderen sind doch diejenigen, die ..." Also nochmal, sei verdammt vorsichtig mit einem fremden Anwalt, und wenn er in der weiteren Zeit nichts für dich tut, sieh zu, dass du ihn wieder los wirst. Notfalls wartest du ab, bis du in den Knast kommst und lässt dir dort von Mitgefangenen einen empfehlen. Du findest weiter hinten noch ein spezielles Kapitel über Anwälte. Außerdem ist im Anhang eine Liste mit Adressen, von empfohlenen Anwälten.

Die Vernehmungstaktiken

Die Polizei hat nun einige Standard-Verhörmethoden, die natürlich hier und da auch verändert und kombiniert werden. Bei den Verhören stellen sich die Vernehmungsbeamten natürlich auch auf die Verfassung ihres Opfers ein, d.h. sie beobachten genau deine Reaktionen, Nervosität, Schwitzen, Angst usw., und versuchen dich da zu treffen, wo sie meinen, dass du schwach bist. Versuch also nach außen so ruhig wie es geht zu wirken, um so wenig Angriffsfläche wie möglich zu bieten. Die häufigsten Verhörmethoden wollen wir hier nun kurz darstellen:

„Harte Welle - weiche Welle"

Die bekannteste ist die Kombination „harte Welle.- weiche Weile". Ein paar Beamte setzen dir richtig zu, verhalten sich aggressiv und fies zu dir(Schlagen, Beleidigungen)', eben genauso, wie man es erwartet. Man hat also eine Mordswut und auch Angst im Bauch. Dann kommt einer, meist der Vorgesetzte, der die „Fiesen" zurück pfeift, dich also im Moment sozusagen vor denen beschützt. Der ordert dann meistens Kaffee für dich, gibt dir ne Zigarette und unterhält sich erstmal sehr locker mit dir, ohne direkt auf die anstehende Sache zu kommen. Manchmal erzählen so Leute, dass ihnen der Job ja auch stinkt und sie viel lieber aufhören würden, aber die Familie ..., und etliche anderen Geschichten in dieser Richtung. Mach dich also auf alles gefasst! Der versucht dann also langsam aber sicher, ein Vertrauensverhältnis zwischen dir und ihm herzustellen, so dass du ihn für die einzige Stütze in dem Moment hältst. Lass dich bloß nicht einlullen. Denk immer daran, der Polizist hat den Job, dich zu verfolgen, nicht, dir aus der Scheiße zu helfen. Er ist daher unmöglich dein Kumpel, dem du dich anvertrauen kannst.

Das,, Gegeneinander-Ausspielen"

Wirst du mit anderen zusammen in derselben Sache festgenommen, behaupten die Vernehmungsbeamten sehr oft im Laufe des Verhörs irgendwann, dasss die anderenschon alles gestanden hätten und du dich jetzt durch Schweigen nur noch mehr belasten würdest.. Oder als Steigerung davon wird behauptet, du seist von den anderen belastet worden, was die (dir natürlich wohigesonnenen) Herren Vernehmungsbeamten garnicht glauben können, du solltest jetzt also mal erzählen, wie es wirklich war ... / Ein Vernehmungsbeamter versucht - das ist sein Job - mit allen Mitteln ein Geständnis zu bekommen. Er nimmt es dabei mit der Wahrheit oft nicht so genau. Sei vorsichtig; glaub erst mal nichts

Das „belastende Material"

Nach dem gleichen Muster wird eventuell während der Vernehmung gesagt, man habe bei einer Hausdurchsuchung bei dir dies und jenes an belastendem Material gefunden, außerdem wisse man sowieso schon alles und du könntest ihnen also nichts mehr verschweigen, sondern nur das, was sie eh schon wüssten, bestätigen. Für diese Bestätigung versprechen sie dir, dass du sofort wieder nach Hause kannst, dir also eine längere Zeit Polizeigewahrsam und der Haftrichter erspart bleibt. Oftmals faseln sie auch von Strafmilderung oder gar, dass sie sich vor Gericht für dich einsetzen, Lass dich nicht bequatschen! Das ist alles Unsinn! Ob du dem Haftrichter vorgeführt wirst, entscheidet der Staatsanwalt. Weshalb und wie lange du in den Knast kommst, entscheidet immer noch der Richter. Beide scheren sich einen Dreck darum, was dir die Polizei versprochen hat. Die Vernehmungsbeamten können dir leicht etwas versprechen, was sie nicht halten müssen; du musst es allerdings ausbaden, wenn du auf ihre Versprechungen hereingefallen bist,

Deine Eltern gegen dich ausspielen

Bist du Jugendlicher und wohnst du noch zu Hause, so versuchen sie oft, dich über deine Eltern weichzukochen. Sie sprechen von den armen, leidgeprüften Eltern, für die eine Welt zusammenbräche, wenn sie erführen, dasss ihr Sohn mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Sie versuchen dir einzureden, dass deine Eltern über deine Dummheit, die Kumpanen zu decken, sicherlich schockiert sind, und wenn sie erstmal mit der Tour angefangen haben, lassen sie noch mehr Sprüche dieser Art los. Auch rufen sie des öfteren während der Vernehmung bei dir zu Hause an und übergeben dir dann das Telefon. Eine unerträgliche Situation - ganz besonders, wenn du ein gutes Verhältnis zu deinen Eltern hast. Dein Vater oder deine Mutter am andern Ende der Leitung können das Ganze nicht fassen, werden aufgeregt und besorgt fragen, wie das denn alles möglich sei. Um sich selbst zu beruhigen, werden sie versuchen, soviel wie möglich von dir zu erfahren. Sie wollen hören, wie es denn nur dazu kommen konnte und dass alles nur ein tragisches Missgeschick ist und und und ... Auch du spurst unter Umständen das große Verlangen, dich deinen Eltern mitzuteilen. Sind sie nicht seit langer Zeit die ersten, mit denen du wirklich reden möchtest, mit denen ein Gespräch möglicherweise nützlich wäre. Doch fang jetzt bloß nicht an, zu erzählen. Du bist nicht allein mit ihnen, vergiss das nicht! Mach das Gespräch kurz und sage ihnen, sie sollen sich mit deinem Vertrauensanwalt in Verbindung setzen - wenn du schon einen hast.

Nochmal generell zur Aussageverweigerung

Die totale Aussage Verweigerung darf bei einem Beschuldigten nicht zu seinem Nachteil gewertet werden. Sagst du jedoch auch nur ein Wort, so wird dies zu einem Beweismittel, das nach der Rechtsprechung der „freien richterlichen Beweiswürdigung" unterliegt. Schweigst du nur zu manchen Fragen, so können sie daraus natürlich auch ihre Schlüsse ziehen. Deshalb: Schweigen! Du kannst eine Aussage nicht mehr widerrufen! Du kannst zwar eine zweite Aussage machen, mit der du der ersten widersprichst. Welcher der beiden Aussagen aber letztendlich Glauben geschenkt wird, ist dann Sache des Gerichts. Von jeder Vernehmung wird ein Protokoll gemacht, egal, ob du was erzählst öder nicht. Das sollst du dann unterschreiben, damit es seine Gültigkeit hat. Verweigere die Unterschrift, denn bei der Polizei ist es mit Unterschriften genauso wie bei Handelsvertretern an der Haustür: die unangenehmen Folgen von Unterschriften kommen nicht sofort, sondern erst später. Schon viele haben sich in der Gerichtsverhandlung gewundert, was sie bei der Polizei nach dem unterschriebenen Protokoll alles ausgesagt haben sollen. Meistens lassen sie dir nicht genügend Zeit, das Protokoll durchzulesen und außerdem ist man nach so einem Verhör zu aufgeregt, um irgendetwas in Ruhe durchzulesen. Also Finger weg von der Unterschrift unter irgendetwas, was sowieso nicht deine Sache ist, denn es ist schließlich deren Protokoll und nicht deines! Wichtig ist bei der ganzen Zeremonie, dass du dich nicht provozieren lässt zu Beleidigungen oder gar zu tätlichen Angriffen. Aktiver Widerstand bringt dir neben Beulen auch noch sehr leicht eine Anzeige wegen Beleidigung oder Widerstand gegen die Staatsgewalt. Daher reagierst du auf deren Angriffe am besten mit Passivität, d.h. wenn sie dich schlagen, versuche die empfindlichsten Körperteile (Geschlechtsteile, Kopf, Nieren) so gut es geht abzudecken und schrei so laut du kannst, damit auch andere hören, was mit dir geschieht, denn das haben die Vernehmungsbeamten auch nicht so gern. Du bist nach der Festnahme in einer total beschissenen Situation, die du natürlich so schnell wie möglich beenden willst. Da du ja nicht von dir aus bestimmen kannst, warm du und wie du wieder wegkommen kannst, meinst du natürlich, irgendetwas für die Freiheit anbieten zu müssen. Eine Geschichte über dich, oder besser noch über jemand anders erscheint da leicht der schnellste und schmerzloseste Ausweg. Das ist allerdings genau falsch, denn wenn du erstmal am erzählen bist, lassen die nicht locker, bis sie haben was sie wollen. So beschissen das ist, aber sie sitzen nun mal in der Situation am längeren Hebel und haben jede Menge Zeit. Wenn die Polizisten das Gefühl haben, dich weichkochen zu können oder schon weich zu haben, fragen sie dich immer weiter, schließlich ist das für sie auch die einfachste Art, an Informationen zu kommen.Versuch also nicht, dem sehr verständlichen Drang nachzugeben, von dir aus etwas zu unternehmen, um die Gefangenensituation zu beenden, außer du kannst durch Wände laufen . . . Und denke immer daran: Die Vernehmungssituation beginnt nicht erst im Vernehmungszimmer vor der Schreibmaschine der Protokollantin -sie ist immer da, wenn dir ein Beamter gegenübersitzt: im Streifenwagen, im Flur des Polizeireviers, überall.


1.2. Die polizeiliche Vernehmung


Nach der Festnahme findet nun das polizeiliche Verhör auf dem Revier statt. Dabei musst du dir unbedingt klar darüber sein: Entweder man sagt gar nichts, was generell am besten ist, oder man nennt sein Alibi, wenn man ein sicheres hat und mit der eigenen Aussage niemand anderen in Gefahr bringt (ist vor allem wichtig, wenn du mit mehreren zusammen einfährst), Dies kannst du jedoch nie richtig überblicken. Deshalb immer erstmal: keine Aussagen. Wenn du Glück hast, erwischt du einen Beamten, der nicht sonderlich unglücklich darüber ist, weil du ihm damit die Arbeit ersparst, ein Vernehmungsprotokoll zu schreiben. Kurz nach der Festnahme bist du natürlich erstmal aufgeregt, sauer und vielleicht auch niedergeschlagen und erschöpft. Diesen Zustand versuchen die Vernehmungsbeamten erfahrungsgemäß für sich auszunutzen, d.h. sie setzen dich mal unter Stress, mal behandeln sie dich richtig freundlich mit Kaffee und Zigaretten und so, um dich „weichzukochen". Diese Art von nervlichen Wechselbädern soll dich mürbe und müde machen, damit du möglichst schnell möglichst viel' aussagst. Somit haben sie nicht allzuviel Arbeit mit dir (auch für Polizisten ein wichtiger Aspekt, denn auch die sind faul), und andererseits können sie Erfolge vorweisen, was wiederum gut für ihre eigene Psyche und Beförderung ist. Deine Situation und die der Vernehmer gegenübergestellt, sieht dann so aus:


du bist unvorbereitet sie arbeiten mit genauen Instruktionen, Taktiken und Erfahrung
du bist von Freunden abgeschnitten,die du fragen könntest, was du tun sollst die Polizisten können sich beraten und bei veränderter Lage neue Instruktionen einholen­
du kennst deine Rechte nicht genau sie wissen das und nutzen es aus
du bist nervös und aufgeregt sie sind cool und darauf gedrillt deine Nervosität und Unsicherheit

zu ihren Gunsten auszunutzen

du weißt nicht, was sie mit dir machen werden und wie lange das Verhör dauert sie haben davon eine genaue Vorstellung
du bist ihnen ausgeliefert und fühlst dich auch entsprechend schlecht sie rechnen damit und hoffen, dass sie dich weich kriegen


(angelehnt an Eschen/Sami, Wie man gegen Polizei und Justiz die Nerven behält, Rotbuch Verlag)


In dieser Situation sind dann viele bereit, auf das gesetzlich garantierte Recht der Aussageverweigerung zu verzichten. Du kannst jetzt aber gar nicht genau wissen, ob eine Aussage deine Situation letztlich bessert. Du solltest also deine Aussage auf jeden Fall später machen, d.h. beim Haftrichter., oder beim Haftprüfungstermin nach 14 Tagen, wenn du überhaupt vor der Gerichtsverhandlung was sagen willst.

Einen Anwalt verlangen

Gesetzlich hast du sofort nach deiner Festnahme ein Recht darauf, einen Anwalt zu sprechen. Allerdings wird es dir in der Regel nicht erlaubt. Trotzdem kannst.du ihn immer wieder fordern und auch klarmachen, dass du ohne Anwalt überhaupt nichts sagen wirst (was noch längst nicht heißt, dass du mit Anwalt etwas sagst). Du solltest dir allerdings überlegen, ob du bereits in dieser Situation einen Anwalt hinzuziehen willst, oder ob du nicht vielleicht besser in der ersten Zeit ohne Anwalt auskommst.. Mit einem Anwalt bist du, obwohl er dir möglicherweise die nötigen Informationen verschaffen kann, gleich an Ort und Stelle gezwungen, dir ein Verteidigungskonzept zu überlegen, im schlechtesten Fall wird dein Anwalt ohne.dich agieren und du wirst überrumpelt, überlege dir, ob es nicht zweckmäßiger wäre, erst.einmal abzuwarten. Du solltest es jeden­falls vermeiden, dich auf eine Verteidigungskonzeption festzulegen, die in der ersten Aufregung in einem kurzen Gespräch mit dem Anwalt (den du meistens nicht kennen wirst) entstanden ist und die dich hinterher in eine schwierige Situation.bringt, weil sie sich dann möglicherweise nicht durchhalten lässt. Wenn du keinen Anwalt kennst, legen dir die Beamten eine Liste vor, aus der du dir einen aussuchen sollst, öfters empfehlen sie dir sogar einen. Den solltest du auf keinen Fall nehmen, denn ein,von der Gegenseite empfohlener Typ kann wohl' kaum deine Interessen gut vertreten.

Staranwälte, die man aus der Zeitung kennt, sind in erster Linie enorm teuer und rühren erst einen Finger für dich, wenn du entsprechend viel zahlst. Also versteif dich nicht auf die „Stars", die sind auch keine Zauberer, die dich überall rausholen. Außerdem haben sie meistens einen Stall von angestellten Anwälten, die dann deinen Fall übernehmen und nicht der „Meister" selbst, außer du bist ein presseträchtiger Sonderfall (darauf sollte man nie bauen). Man kann sich einen Anwalt aus dem Branchenverzeichnis aussuchen, den man dann anruft und bittet, zu sich aufs Revier zu kommen. Sag am Telefon aber lediglich, weshalb sie dich festgenommen haben, also nur: Verdacht des Diebstahls, Raub, Totschlag usw., und liefere keine eigene Version dazu, denn dann würdest du ja doch hintenrum eine Aussage machen. Der Anruf bei einem Verteidiger hat auf jeden Fall den Vorteil, dass einer weiß, wo du bist und eventuell auch deine Familie benachrichtigen kann (was du ihm am Telefon am besten gleich sagst; allerdings keine Namen und Adressen von Leuten, die nicht absolut „sauber" sind, sonst werden die auch noch gleich in deine Sache mit reingezogen). Dieser Anwalt ist jedoch ein vollkommen Fremder für dich, dem du auch nicht sofort alles anvertrauen sollst; auf keinen Fall auf die Frage antworten, ,ob du es nun warst oder nicht". Vorsicht ist besser als Brummen.

Lass dich vor allem nicht vom Anwalt zu voreiligen Aussagen überreden, denn die „Mitarbeit" eines Beschuldigten durch sein Geständnis erspart Polizei und Verteidiger Arbeit, dich kann das allerdings einiges an Geld oder Jahren kosten. Wenn du mit anderen eingefahren bist, lass dich auch nicht vom Anwalt gegen die anderen ausspielen, so etwa wie: „Sie sind doch nur der kleine Mitläufer, die anderen sind doch diejenigen, die ..." Also nochmal, sei verdammt vorsichtig mit einem fremden Anwalt, und wenn er in der weiteren Zeit nichts für dich tut, sieh zu, dass du ihn wieder los wirst. Notfalls wartest du ab, bis du in den Knast kommst und lässt dir dort von Mitgefangenen einen empfehlen. Du findest weiter hinten noch ein spezielles Kapitel über Anwälte. Außerdem ist im Anhang eine Liste mit Adressen, von empfohlenen Anwälten.

Die Vernehmungstaktiken

Die Polizei hat nun einige Standard-Verhörmethoden, die natürlich hier und da auch verändert und kombiniert werden. Bei den Verhören stellen sich die Vernehmungsbeamten natürlich auch auf die Verfassung ihres Opfers ein, d.h. sie beobachten genau deine Reaktionen, Nervosität, Schwitzen, Angst usw., und versuchen dich da zu treffen, wo sie meinen, dass du schwach bist. Versuch also nach außen so ruhig wie es geht zu wirken, um so wenig Angriffsfläche wie möglich zu bieten. Die häufigsten Verhörmethoden wollen wir hier nun kurz darstellen:

„Harte Welle - weiche Welle"

Die bekannteste ist die Kombination „harte Welle.- weiche Weile". Ein paar Beamte setzen dir richtig zu, verhalten sich aggressiv und fies zu dir(Schlagen, Beleidigungen)', eben genauso, wie man es erwartet. Man hat also eine Mordswut und auch Angst im Bauch. Dann kommt einer, meist der Vorgesetzte, der die „Fiesen" zurück pfeift, dich also im Moment sozusagen vor denen beschützt. Der ordert dann meistens Kaffee für dich, gibt dir ne Zigarette und unterhält sich erstmal sehr locker mit dir, ohne direkt auf die anstehende Sache zu kommen. Manchmal erzählen so Leute, dass ihnen der Job ja auch stinkt und sie viel lieber aufhören würden, aber die Familie ..., und etliche anderen Geschichten in dieser Richtung. Mach dich also auf alles gefasst! Der versucht dann also langsam aber sicher, ein Vertrauensverhältnis zwischen dir und ihm herzustellen, so dass du ihn für die einzige Stütze in dem Moment hältst. Lass dich bloß nicht einlullen. Denk immer daran, der Polizist hat den Job, dich zu verfolgen, nicht, dir aus der Scheiße zu helfen. Er ist daher unmöglich dein Kumpel, dem du dich anvertrauen kannst.

Das,, Gegeneinander-Ausspielen"

Wirst du mit anderen zusammen in derselben Sache festgenommen, behaupten die Vernehmungsbeamten sehr oft im Laufe des Verhörs irgendwann, dasss die anderenschon alles gestanden hätten und du dich jetzt durch Schweigen nur noch mehr belasten würdest.. Oder als Steigerung davon wird behauptet, du seist von den anderen belastet worden, was die (dir natürlich wohigesonnenen) Herren Vernehmungsbeamten garnicht glauben können, du solltest jetzt also mal erzählen, wie es wirklich war ... / Ein Vernehmungsbeamter versucht - das ist sein Job - mit allen Mitteln ein Geständnis zu bekommen. Er nimmt es dabei mit der Wahrheit oft nicht so genau. Sei vorsichtig; glaub erst mal nichts

Das „belastende Material"

Nach dem gleichen Muster wird eventuell während der Vernehmung gesagt, man habe bei einer Hausdurchsuchung bei dir dies und jenes an belastendem Material gefunden, außerdem wisse man sowieso schon alles und du könntest ihnen also nichts mehr verschweigen, sondern nur das, was sie eh schon wüssten, bestätigen. Für diese Bestätigung versprechen sie dir, dass du sofort wieder nach Hause kannst, dir also eine längere Zeit Polizeigewahrsam und der Haftrichter erspart bleibt. Oftmals faseln sie auch von Strafmilderung oder gar, dass sie sich vor Gericht für dich einsetzen, Lass dich nicht bequatschen! Das ist alles Unsinn! Ob du dem Haftrichter vorgeführt wirst, entscheidet der Staatsanwalt. Weshalb und wie lange du in den Knast kommst, entscheidet immer noch der Richter. Beide scheren sich einen Dreck darum, was dir die Polizei versprochen hat. Die Vernehmungsbeamten können dir leicht etwas versprechen, was sie nicht halten müssen; du musst es allerdings ausbaden, wenn du auf ihre Versprechungen hereingefallen bist,

Deine Eltern gegen dich ausspielen

Bist du Jugendlicher und wohnst du noch zu Hause, so versuchen sie oft, dich über deine Eltern weichzukochen. Sie sprechen von den armen, leidgeprüften Eltern, für die eine Welt zusammenbräche, wenn sie erführen, dasss ihr Sohn mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Sie versuchen dir einzureden, dass deine Eltern über deine Dummheit, die Kumpanen zu decken, sicherlich schockiert sind, und wenn sie erstmal mit der Tour angefangen haben, lassen sie noch mehr Sprüche dieser Art los. Auch rufen sie des öfteren während der Vernehmung bei dir zu Hause an und übergeben dir dann das Telefon. Eine unerträgliche Situation - ganz besonders, wenn du ein gutes Verhältnis zu deinen Eltern hast. Dein Vater oder deine Mutter am andern Ende der Leitung können das Ganze nicht fassen, werden aufgeregt und besorgt fragen, wie das denn alles möglich sei. Um sich selbst zu beruhigen, werden sie versuchen, soviel wie möglich von dir zu erfahren. Sie wollen hören, wie es denn nur dazu kommen konnte und dass alles nur ein tragisches Missgeschick ist und und und ... Auch du spurst unter Umständen das große Verlangen, dich deinen Eltern mitzuteilen. Sind sie nicht seit langer Zeit die ersten, mit denen du wirklich reden möchtest, mit denen ein Gespräch möglicherweise nützlich wäre. Doch fang jetzt bloß nicht an, zu erzählen. Du bist nicht allein mit ihnen, vergiss das nicht! Mach das Gespräch kurz und sage ihnen, sie sollen sich mit deinem Vertrauensanwalt in Verbindung setzen - wenn du schon einen hast.

Nochmal generell zur Aussageverweigerung

Die totale Aussage Verweigerung darf bei einem Beschuldigten nicht zu seinem Nachteil gewertet werden. Sagst du jedoch auch nur ein Wort, so wird dies zu einem Beweismittel, das nach der Rechtsprechung der „freien richterlichen Beweiswürdigung" unterliegt. Schweigst du nur zu manchen Fragen, so können sie daraus natürlich auch ihre Schlüsse ziehen. Deshalb: Schweigen! Du kannst eine Aussage nicht mehr widerrufen! Du kannst zwar eine zweite Aussage machen, mit der du der ersten widersprichst. Welcher der beiden Aussagen aber letztendlich Glauben geschenkt wird, ist dann Sache des Gerichts. Von jeder Vernehmung wird ein Protokoll gemacht, egal, ob du was erzählst öder nicht. Das sollst du dann unterschreiben, damit es seine Gültigkeit hat. Verweigere die Unterschrift, denn bei der Polizei ist es mit Unterschriften genauso wie bei Handelsvertretern an der Haustür: die unangenehmen Folgen von Unterschriften kommen nicht sofort, sondern erst später. Schon viele haben sich in der Gerichtsverhandlung gewundert, was sie bei der Polizei nach dem unterschriebenen Protokoll alles ausgesagt haben sollen. Meistens lassen sie dir nicht genügend Zeit, das Protokoll durchzulesen und außerdem ist man nach so einem Verhör zu aufgeregt, um irgendetwas in Ruhe durchzulesen. Also Finger weg von der Unterschrift unter irgendetwas, was sowieso nicht deine Sache ist, denn es ist schließlich deren Protokoll und nicht deines! Wichtig ist bei der ganzen Zeremonie, dass du dich nicht provozieren lässt zu Beleidigungen oder gar zu tätlichen Angriffen. Aktiver Widerstand bringt dir neben Beulen auch noch sehr leicht eine Anzeige wegen Beleidigung oder Widerstand gegen die Staatsgewalt. Daher reagierst du auf deren Angriffe am besten mit Passivität, d.h. wenn sie dich schlagen, versuche die empfindlichsten Körperteile (Geschlechtsteile, Kopf, Nieren) so gut es geht abzudecken und schrei so laut du kannst, damit auch andere hören, was mit dir geschieht, denn das haben die Vernehmungsbeamten auch nicht so gern. Du bist nach der Festnahme in einer total beschissenen Situation, die du natürlich so schnell wie möglich beenden willst. Da du ja nicht von dir aus bestimmen kannst, warm du und wie du wieder wegkommen kannst, meinst du natürlich, irgendetwas für die Freiheit anbieten zu müssen. Eine Geschichte über dich, oder besser noch über jemand anders erscheint da leicht der schnellste und schmerzloseste Ausweg. Das ist allerdings genau falsch, denn wenn du erstmal am erzählen bist, lassen die nicht locker, bis sie haben was sie wollen. So beschissen das ist, aber sie sitzen nun mal in der Situation am längeren Hebel und haben jede Menge Zeit. Wenn die Polizisten das Gefühl haben, dich weichkochen zu können oder schon weich zu haben, fragen sie dich immer weiter, schließlich ist das für sie auch die einfachste Art, an Informationen zu kommen.Versuch also nicht, dem sehr verständlichen Drang nachzugeben, von dir aus etwas zu unternehmen, um die Gefangenensituation zu beenden, außer du kannst durch Wände laufen . . . Und denke immer daran: Die Vernehmungssituation beginnt nicht erst im Vernehmungszimmer vor der Schreibmaschine der Protokollantin -sie ist immer da, wenn dir ein Beamter gegenübersitzt: im Streifenwagen, im Flur des Polizeireviers, überall.


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