Die offiziellen Gemeinschaftsveranstaltungen

Aus Gefangenenratgeber

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3.5. Die offiziellen Gemeinschaftsveranstaltungen

Die Teilnahme an Sport-, Bastel- und anderen Gruppen wird meist von deiner „Führung" abhängig gemacht. Sie wird somit wie jede „Vergünstigung" als Disziplinierungsmittel verwendet. Dennoch sollte man ruhig versuchen, in möglichst viele Gemeinschafts­veranstaltungen hineinzukommen, denn sie bieten neben dem kurzen Hofgang eine weitere Möglichkeit zusammen zukommen, miteinander zu reden, Informationen auszutauschen, Probleme gemeinsam anzugehen — auch wenn das nicht das Thema der Freizeitgruppe ist. Welche Gruppe sinnvollerweise besucht werden sollte, hängt von den speziellen Bedingungen in der jeweiligen Gruppe ab — und natürlich auch von deinen Interessen. Informiere dich deshalb bei deinen Mitgefangenen darüber, wie die verschiedenen Gruppen ablaufen. Wichtig zu erfahren ist: Wer die einzelnen Gruppen leitet, ob es ein Vollzugsbeamter ist oder z.B. ein ehrenamtlicher Mitarbeiter von draußen, was in der Regel günstiger ist; wie sehr man dort beobachtet und kontrolliert wird, ob ein zusätzlicher Aufpasser dabei ist; wie stur der Gruppenleiter ist usw. Wenn sich nachher mehrere in der Gruppe dafür einsetzen, dass z.B. die erste halbe Stunde für Gespräche untereinander freigegeben wird, so gelingt es manchmal, dies durchzusetzen. Es gibt in den Gruppen eine begrenzte Teilnehmerzahl und natürlich viel zu wenig derartige Gruppen. Das hat zur Folge, dass man sich oft in eine Warteliste eintragen muss und unter Umständen insgesamt nur an zwei Gruppen nebeneinander teilnehmen darf. Es ist deshalb sinnvoll, die Teilnahme so schnell wie möglich zu beantragen, sonst kann es dir passieren, dass du den Knast verlässt, bevor du überhaupt an der Reihe warst.

Wie man in der U-Haft in Gruppen kommt

Besonders schwierig ist es in der U-Haft, in eine solche Gruppe zu kom­men. Hier gibt es viel weniger Angebote; zudem ist man der Ansicht, der U-Gefangene habe keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme. Wie schon oben gesagt wurde, haben manche U-Haft-Anstalten für neu eingelieferte Gefangene eine generelle Gemeinschaftssperre eingeführt. Versuche es trotzdem. In der U-Haft musst du zunächst einen Antrag zur generellen Genehmi­gung der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen an den für dich zuständigen Haftrichter stellen. Wird der Antrag abgelehnt, dann versuche, wenn du die Ausdauer dazu hast, dich mit rechtlichen Mitteln dagegen zu wehren. Wie du dabei vorgehen musst, kannst du dem „Rechtsmittelteil“ entnehmen. Hast du die Genehmigung erhalten, so musst du noch ein „Anliegen" oder „Vormelder" an die Anstalt richten, mit der genauen Angabe der ge­wünschten Veranstaltung. Für den Fall der Überfüllung kann es auch sinn­voll sein, Ausweichmöglichkeiten anzugeben wenn es solche gibt.

Wie man in Strafhaft in Gruppen kommt

Hier musst du dich gleich an die Anstalt wenden. Oft werden bereits während der Aufnahmeuntersuchung die „geeigneten" Gemeinschaftsver­anstaltungen für dich ausgesucht. Das Dumme daran ist, dass du zu diesem Zeitpunkt ja noch keine Gelegenheit hattest, dich über die verschiedenen Gruppen bei kompetenten Leuten — also bei deinen Mitgefangenen — zu informieren. Deshalb, wenn die Vorabentscheidungen Missgriffe waren, dann solltest du nicht zögern, neue Anträge zu steilen. Versuche sie notfalls mit weiteren Rechtsmitteln durchzusetzen (siehe hierzu den Rechtsmittelteil).

Veranstaltungen

Neben den typischen, meist wöchentlich stattfindenden Gruppen, gibt es hin und wieder einmalige Veranstaltungen wie Filme, Theaterstücke, Musikauftritte etc., die es ermöglichen auch mal mit Gefangenen zusammen zukommen, die man sonst nicht treffen kann, weil sie auf einer anderen Station untergebracht sind.

Kurse

Von Bedeutung für dich können auch die verschiedenen Kurse sein, die neben der Möglichkeit der Kommunikation auch von ihrem Inhalt her ganz brauchbar sein können: Erste Hilfe, Schreibmaschine, Sprachen etc. Es gibt auch hier viel zu wenig Angebote. Versuche daher zusammen mit anderen Gefangenen, die die gleichen Interessen haben, durchzusetzen, dass neue Kurse eingerichtet werden. Rücke dem Sozialarbeiter, der meistens dafür zuständig ist, auf den Pelz. Suche ihn, wenn es möglich ist mit mehreren zusammen auf, oder, wenn das nicht geht, hintereinander. Nimm Kontakt mit kompetenten und vertrauenswürdigen Leuten draußen auf (z.B. einem Arzt), die sich bereit erklären würden, „ehrenamt­lich" einen solchen Kurs (z.B. Erste Hilfe) durchzuführen. Kündige an, dass du dich an die Öffentlichkeit wenden wirst, wenn eure Forderung ignoriert wird. Vieles kannst du dir natürlich auch allein aneignen: mit Hilfe von Sprachlehr­büchern und anderen Fachbüchern, die du vielleicht sogar in der Anstaltsbibliothek findest.Aber du wirst oft das Bedürfnis haben, mit anderen über das Gelernte zu dis­kutieren und gemeinsam zu arbeiten. Du kannst aber auch versuchen Kurse selbst zu organisieren: Beantrage einen regelmäßigen Sonderumschluß z.B. zum Sprachen lernen mit anderen Gefangenen zu diesem Zweck. Versuche das gegebenenfalls auch rechtlich durchzusetzen. Wie groß die Chancen sind, wissen wir allerdings nicht. Eine andere Möglichkeit ist, mit interessierten Mitgefangenen die Zusammenlegung auf eine Gemeinschaftszelle zu beantragen. Du wirst feststellen, es geht notfalls auch ohne „Fachmann", wenn man gemeinsam ein Buch durcharbeitet und die unklaren Dinge diskutiert. Wie man dabei am besten vorgeht, hängt von dem Fachgebiet, den zur Verfügung stehenden Lernmaterialien und den eigenen Absichten ab. Z.B. kann einer laut vor­lesen und anschließend wird der Stoff abschnitt- oder kapitelweise besprochen. Das ist insbesondere bei schweren Texten sinnvoll. Oder aber es bereitet sich jedes mal ein anderer besonders gründlich vor und referiert dann den anderen. Man muss eben ausprobieren, welche Arbeitsmethode sich am besten eignet.

Berufsausbildung

Neben dem Aneignen von Wissen und Fertigkeiten, die dich interessieren oder die dir nützlich erscheinen, besteht noch die Möglichkeit, eine Berufs­ausbildung oder einen bestimmten Schulabschluss zu machen. Darauf soll in den Abschnitten 9.1 und 9.2. über „Arbeit im Knast" eingegangen werden — insbesondere auf das Verhältnis von Arbeit und Ausbildung im Knast (Befreiung vom Arbeitszwang bei einer Ausbildung und finanzielle Vorteile).


3.5. Die offiziellen Gemeinschaftsveranstaltungen

Die Teilnahme an Sport-, Bastel- und anderen Gruppen wird meist von deiner „Führung" abhängig gemacht. Sie wird somit wie jede „Vergünstigung" als Disziplinierungsmittel verwendet. Dennoch sollte man ruhig versuchen, in möglichst viele Gemeinschafts­veranstaltungen hineinzukommen, denn sie bieten neben dem kurzen Hofgang eine weitere Möglichkeit zusammen zukommen, miteinander zu reden, Informationen auszutauschen, Probleme gemeinsam anzugehen — auch wenn das nicht das Thema der Freizeitgruppe ist. Welche Gruppe sinnvollerweise besucht werden sollte, hängt von den speziellen Bedingungen in der jeweiligen Gruppe ab — und natürlich auch von deinen Interessen. Informiere dich deshalb bei deinen Mitgefangenen darüber, wie die verschiedenen Gruppen ablaufen. Wichtig zu erfahren ist: Wer die einzelnen Gruppen leitet, ob es ein Vollzugsbeamter ist oder z.B. ein ehrenamtlicher Mitarbeiter von draußen, was in der Regel günstiger ist; wie sehr man dort beobachtet und kontrolliert wird, ob ein zusätzlicher Aufpasser dabei ist; wie stur der Gruppenleiter ist usw. Wenn sich nachher mehrere in der Gruppe dafür einsetzen, dass z.B. die erste halbe Stunde für Gespräche untereinander freigegeben wird, so gelingt es manchmal, dies durchzusetzen. Es gibt in den Gruppen eine begrenzte Teilnehmerzahl und natürlich viel zu wenig derartige Gruppen. Das hat zur Folge, dass man sich oft in eine Warteliste eintragen muss und unter Umständen insgesamt nur an zwei Gruppen nebeneinander teilnehmen darf. Es ist deshalb sinnvoll, die Teilnahme so schnell wie möglich zu beantragen, sonst kann es dir passieren, dass du den Knast verlässt, bevor du überhaupt an der Reihe warst.

Wie man in der U-Haft in Gruppen kommt

Besonders schwierig ist es in der U-Haft, in eine solche Gruppe zu kom­men. Hier gibt es viel weniger Angebote; zudem ist man der Ansicht, der U-Gefangene habe keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme. Wie schon oben gesagt wurde, haben manche U-Haft-Anstalten für neu eingelieferte Gefangene eine generelle Gemeinschaftssperre eingeführt. Versuche es trotzdem. In der U-Haft musst du zunächst einen Antrag zur generellen Genehmi­gung der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen an den für dich zuständigen Haftrichter stellen. Wird der Antrag abgelehnt, dann versuche, wenn du die Ausdauer dazu hast, dich mit rechtlichen Mitteln dagegen zu wehren. Wie du dabei vorgehen musst, kannst du dem „Rechtsmittelteil“ entnehmen. Hast du die Genehmigung erhalten, so musst du noch ein „Anliegen" oder „Vormelder" an die Anstalt richten, mit der genauen Angabe der ge­wünschten Veranstaltung. Für den Fall der Überfüllung kann es auch sinn­voll sein, Ausweichmöglichkeiten anzugeben wenn es solche gibt.

Wie man in Strafhaft in Gruppen kommt

Hier musst du dich gleich an die Anstalt wenden. Oft werden bereits während der Aufnahmeuntersuchung die „geeigneten" Gemeinschaftsver­anstaltungen für dich ausgesucht. Das Dumme daran ist, dass du zu diesem Zeitpunkt ja noch keine Gelegenheit hattest, dich über die verschiedenen Gruppen bei kompetenten Leuten — also bei deinen Mitgefangenen — zu informieren. Deshalb, wenn die Vorabentscheidungen Missgriffe waren, dann solltest du nicht zögern, neue Anträge zu steilen. Versuche sie notfalls mit weiteren Rechtsmitteln durchzusetzen (siehe hierzu den Rechtsmittelteil).

Veranstaltungen

Neben den typischen, meist wöchentlich stattfindenden Gruppen, gibt es hin und wieder einmalige Veranstaltungen wie Filme, Theaterstücke, Musikauftritte etc., die es ermöglichen auch mal mit Gefangenen zusammen zukommen, die man sonst nicht treffen kann, weil sie auf einer anderen Station untergebracht sind.

Kurse

Von Bedeutung für dich können auch die verschiedenen Kurse sein, die neben der Möglichkeit der Kommunikation auch von ihrem Inhalt her ganz brauchbar sein können: Erste Hilfe, Schreibmaschine, Sprachen etc. Es gibt auch hier viel zu wenig Angebote. Versuche daher zusammen mit anderen Gefangenen, die die gleichen Interessen haben, durchzusetzen, dass neue Kurse eingerichtet werden. Rücke dem Sozialarbeiter, der meistens dafür zuständig ist, auf den Pelz. Suche ihn, wenn es möglich ist mit mehreren zusammen auf, oder, wenn das nicht geht, hintereinander. Nimm Kontakt mit kompetenten und vertrauenswürdigen Leuten draußen auf (z.B. einem Arzt), die sich bereit erklären würden, „ehrenamt­lich" einen solchen Kurs (z.B. Erste Hilfe) durchzuführen. Kündige an, dass du dich an die Öffentlichkeit wenden wirst, wenn eure Forderung ignoriert wird. Vieles kannst du dir natürlich auch allein aneignen: mit Hilfe von Sprachlehr­büchern und anderen Fachbüchern, die du vielleicht sogar in der Anstaltsbibliothek findest.Aber du wirst oft das Bedürfnis haben, mit anderen über das Gelernte zu dis­kutieren und gemeinsam zu arbeiten. Du kannst aber auch versuchen Kurse selbst zu organisieren: Beantrage einen regelmäßigen Sonderumschluß z.B. zum Sprachen lernen mit anderen Gefangenen zu diesem Zweck. Versuche das gegebenenfalls auch rechtlich durchzusetzen. Wie groß die Chancen sind, wissen wir allerdings nicht. Eine andere Möglichkeit ist, mit interessierten Mitgefangenen die Zusammenlegung auf eine Gemeinschaftszelle zu beantragen. Du wirst feststellen, es geht notfalls auch ohne „Fachmann", wenn man gemeinsam ein Buch durcharbeitet und die unklaren Dinge diskutiert. Wie man dabei am besten vorgeht, hängt von dem Fachgebiet, den zur Verfügung stehenden Lernmaterialien und den eigenen Absichten ab. Z.B. kann einer laut vor­lesen und anschließend wird der Stoff abschnitt- oder kapitelweise besprochen. Das ist insbesondere bei schweren Texten sinnvoll. Oder aber es bereitet sich jedes mal ein anderer besonders gründlich vor und referiert dann den anderen. Man muss eben ausprobieren, welche Arbeitsmethode sich am besten eignet.

Berufsausbildung

Neben dem Aneignen von Wissen und Fertigkeiten, die dich interessieren oder die dir nützlich erscheinen, besteht noch die Möglichkeit, eine Berufs­ausbildung oder einen bestimmten Schulabschluss zu machen. Darauf soll in den Abschnitten 9.1 und 9.2. über „Arbeit im Knast" eingegangen werden — insbesondere auf das Verhältnis von Arbeit und Ausbildung im Knast (Befreiung vom Arbeitszwang bei einer Ausbildung und finanzielle Vorteile).


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