Die Rechtsmittel in der U-Haft

Aus Gefangenenratgeber

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23. Die Rechtsmittel in der Untersuchungshaft

Wenn du in die U-Haft eingeliefert wirst, bestehen von Anfang an eine Menge von Regelungen, die deine Haftbedingungen bestimmen. Zum einen sind das die Anordnungen des_der Haftrichters_in, z.B. kein Hofgang in den ersten 4 Wochen, Beleuchtung in der Zelle (auch nachts)oder ähnliches. Zum Anderen gilt dann die Untersuchungshaftvollzugsordnung(UVollzO), die du dir unbedingt besorgen solltest. Es gibt in der U-Haft folgende Grundsätze: Für deine Haftbedingungen ist der_die Haftrichter_in zuständig. Wenn er_sie nichts anderes angeordnet hat, gilt die UVollzO. Sie wird wie eine stillschweigende Anordnung des_der Haftrichters_in gesehen. Ein echtes Gesetz ist sie nicht. Es gibt einen Bereich, in dem der Haftrichter nichts anordnen kann. Das ist der sogenannte „ordnungsgemäße Zustand einer Vollzugsanstalr", der Machtbereich des Anstaltsleiters. Hier zunächst eine kurze Übersicht über die verschiedenen Rechtsbe­helfe (siehe:Übersicht der Rechtsmittel in der U-Haft). Danach werden wir das Ganze nochmal anhand eines Beispiels durch| spielen Abschnitt 23.2. Am Schluß des U-Haft-Teils haben wir noch einige eventuell nützliche Musterbegründungen für Anträge, Beschwerden etc. zusammengestellt Abschnitt 23.3.. Hinweise für brauchbare Literatur zu diesem Thema findest du in der Buchliste im Anhang.


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23. Die Rechtsmittel in der Untersuchungshaft

Wenn du in die U-Haft eingeliefert wirst, bestehen von Anfang an eine Menge von Regelungen, die deine Haftbedingungen bestimmen. Zum einen sind das die Anordnungen des_der Haftrichters_in, z.B. kein Hofgang in den ersten 4 Wochen, Beleuchtung in der Zelle (auch nachts)oder ähnliches. Zum Anderen gilt dann die Untersuchungshaftvollzugsordnung(UVollzO), die du dir unbedingt besorgen solltest. Es gibt in der U-Haft folgende Grundsätze: Für deine Haftbedingungen ist der_die Haftrichter_in zuständig. Wenn er_sie nichts anderes angeordnet hat, gilt die UVollzO. Sie wird wie eine stillschweigende Anordnung des_der Haftrichters_in gesehen. Ein echtes Gesetz ist sie nicht. Es gibt einen Bereich, in dem der Haftrichter nichts anordnen kann. Das ist der sogenannte „ordnungsgemäße Zustand einer Vollzugsanstalr", der Machtbereich des Anstaltsleiters. Hier zunächst eine kurze Übersicht über die verschiedenen Rechtsbe­helfe Abschnitt 23.1.. Danach werden wir das Ganze nochmal anhand eines Beispiels durch| spielen Abschnitt 23.2. Am Schluß des U-Haft-Teils haben wir noch einige eventuell nützliche Musterbegründungen für Anträge, Beschwerden etc. zusammengestellt Abschnitt 23.3.. Hinweise für brauchbare Literatur zu diesem Thema findest du in der Buchliste im Anhang.