Die Rechtsmittel in der Strafhaft

Aus Gefangenenratgeber

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24. Die Rechtsmittel in der Strafhaft


Der erste Schritt einer juristischen Auseinandersetzung spielt sich noch innerhalb der Anstalt ab: in Form von "Anträgen" und "Beschwerden", die man als Gefangene_r an die Anstaltsleitung richtet. Sie werden oft grundlos abgelehnt und zurückgewiesen. Darauf kannst du zunächst mit einem "Widerspruch" reagieren {in manchen Bundesländern wird das Widerspruchsverfahren übersprungen). Wird der Widerspruch erwartungsgemäß zurückgewiesen, so ist der nächste Schritt, einen "Antrag auf gerichtliche Entscheidung" an die Strafvollstreckungskammer (Landgericht) zu richten. Als letzte Instanz .bleibt die „Rechtsbeschwerde" gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, wenn sie dir nicht Recht gegeben hat. Der folgende Abschnitt ist ein Versuch, deutlich zu "machen, wie das alles im einzelnen funktioniert und was man dabei alles beachten muß, um wenigstens eine kleine Erfolgschance zu haben. Wir wissen aber, daß diese im allgemeinen sehr klein ist. Danach noch Hinweise zu drei Spezialproblemen: Was man tun kann,

  • wenn man eine wichtige Frist versäumt hat
  • wenn eine Angelegenheit besonders eilig ist
  • wenn die Anstaltsleitung einen Antrag einfach nicht beantwortet.

In dem darauf folgenden Abschnitt (24.2.) haben wir einige Musterbe­gründungen als Argumentationshilfen für die verschiedensten Lebenslagen im Knast zusammengestellt. Natürlich ist das nicht allumfassend. Es ist deshalb sinnvoll sich auf jedenfall das Strafvollzugsgesetz zu besorgen. Als Anlage haben wir den vom Verein zur Förderung eines Gesetzmäßigen Strafvollzugs e.V. herausgegebenen "Linksmittel.Wegweiser" nebst graphischer Darstellung beigefügt. Die darin dargelegten Standartanträge decken sich zum Teil mit den von uns dargestellten, zum Teil handelt es sich um spezielle, im Berliner Vollzug notwenige Rechtsmittel. Du solltes prüfen, mit welcher Darstellung du besser klarkommst, insbesondere die graphische Darstellung erscheint uns sehr übersichtlich.


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24. Die Rechtsmittel in der Strafhaft


Der erste Schritt einer juristischen Auseinandersetzung spielt sich noch innerhalb der Anstalt ab: in Form von "Anträgen" und "Beschwerden", die man als Gefangene_r an die Anstaltsleitung richtet. Sie werden oft grundlos abgelehnt und zurückgewiesen. Darauf kannst du zunächst mit einem "Widerspruch" reagieren {in manchen Bundesländern wird das Widerspruchsverfahren übersprungen). Wird der Widerspruch erwartungsgemäß zurückgewiesen, so ist der nächste Schritt, einen "Antrag auf gerichtliche Entscheidung" an die Strafvollstreckungskammer (Landgericht) zu richten. Als letzte Instanz .bleibt die „Rechtsbeschwerde" gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, wenn sie dir nicht Recht gegeben hat. Der folgende Abschnitt ist ein Versuch, deutlich zu "machen, wie das alles im einzelnen funktioniert und was man dabei alles beachten muß, um wenigstens eine kleine Erfolgschance zu haben. Wir wissen aber, daß diese im allgemeinen sehr klein ist. Danach noch Hinweise zu drei Spezialproblemen: Was man tun kann,

  • wenn man eine wichtige Frist versäumt hat
  • wenn eine Angelegenheit besonders eilig ist
  • wenn die Anstaltsleitung einen Antrag einfach nicht beantwortet.

In dem darauf folgenden Abschnitt (24.2.) haben wir einige Musterbe­gründungen als Argumentationshilfen für die verschiedensten Lebenslagen im Knast zusammengestellt. Natürlich ist das nicht allumfassend. Es ist deshalb sinnvoll sich auf jedenfall das Strafvollzugsgesetz zu besorgen. Als Anlage haben wir den vom Verein zur Förderung eines Gesetzmäßigen Strafvollzugs e.V. herausgegebenen "Linksmittel.Wegweiser" nebst graphischer Darstellung beigefügt. Die darin dargelegten Standartanträge decken sich zum Teil mit den von uns dargestellten, zum Teil handelt es sich um spezielle, im Berliner Vollzug notwenige Rechtsmittel. Du solltes prüfen, mit welcher Darstellung du besser klarkommst, insbesondere die graphische Darstellung erscheint uns sehr übersichtlich.