Die Gefangenenmitverantwortung oder Mitverwaltung

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3.7. Die Gefangenenmitverantwortung oder Mitverwaltung

Hier soll auf die Rolle eingegangen werden,die die „Gefangenenmitverantwortung" oder „Mitverwaltung" innerhalb der Gefängnisse und innerhalb dessen, was man nur sehr ungenau mit „Gefangenenbewegung" bezeichnen kann, spielen. Gleichzeitig mit den linken Strömungen unter den Gefangenen, die ab 1968/69 mit den Linken draußen, mehr mitgerissen als auf ein gemeinsames Ziel hin, entstanden sind, entwickelte sich innerhalb der Gefängnisse auch eine reformistische Strömung, eine Art von Gewerkschaftsbewegung der Gefangenen — vergleichbar mit den Betriebsräten, wie wir sie kennen. In dieser Zeit entstanden im Gefolge der Justizreformbewegung eine Anzahl von Gefangenenzeitungen in den Anstalten, und es entstanden die Mit Verwaltungen in der heutigen Form, die nach dem neuen Strafvollzugsgesetz von 1977 vorgeschrieben sind.' Die Mitverwaltungen werden oft als korrupte Handlanger der Administratoren, der Leiter und Verwalter, bezeichnet. Das ist in dieser Allgemeinheit nicht ganz richtig. Die Mitverwaltungen spiegeln durchaus eine Haltung der Gefangenen selbst wider, die sich damit begnügt, es sich da, wo man ist, einigermaßen bequem einzurichten und die Ordnung der Gesellschaft, Ungleichheit, Eigentum, Ausbeutung, als unabwendbare, wenn nicht sogar vorteilhafte Tatsachen hinzunehmen. Man kann sogar sagen, daß ein großer Teil der Gefangenen im Grunde wenig anders denkt als die Mehrheit der Bevölkerung in der Bundesrepublik, nämlich unpolitisch, auf das Nächstliegende im Kampf ums Dasein fixiert, auf die Vorteile, die man für sich selber oder höchstens für seine Familie, koste es was es wolle, erreichen möchte. Um bestimmte minimale Vorteile durchzubringen, die mit einem noch größeren Maß an Anschmiererei bezahlt werden, an Verlust der Identität der Gefangenen {denn auch die Justiz ist bestrebt, aus dem Gefangenen einen „Mitarbeiter" zu machen), eignen sich die Mitverwaltungen durchaus — in ihrer jetzigen Form. Aber ihre jetzige Form ist im Grunde nur die Politik, die die Gefangenen selbst machen. Gäbe es unter den Gefangenen eine breite und radikale politische Bewegung, so wären die Mit Verwaltungen ihr Instrument — solange sie nicht von der Justiz wieder abgeschafft würde. Daß die Mitverwaltungen jetzt nur das Instrument der Administratoren sind, liegt nicht an den gesetzlichen Bestimmungen, die sie in Fesseln halten, sondern daran, daß die politische Bewegung der Gefangenen selbst noch nicht entfesselt ist, Es hat also wenig Sinn,die Mit Verwaltungen an sich als korrupt hinzustellen und sie damit ein für allemal auch abzulehnen.

Welche Rolle die Mitverwaltung spielt

Die Mitverwaltung ist von den Gefangenen nicht erkämpft worden. Die Administratoren haben sie vielmehr als eine ganz zweckmäßige Sache selbst zunächst ausprobiert und dann eingerichtet, nachdem alle Experimente damit günstig verlaufen sind. Daß das aus Wohlwollen für die Gefangenen und für ihre Interessen geschehen ist, wird man in der Zeit der Isolationsfolter, Kontaktsperre, Anwaltsverhaftungen, der Debatten über Todesstrafe und Sicherungsverwahrung, der Verbunkerung von Gefängnissen, der gewaltsamen Auflösung des Frankfurter Gefangenenrates usw. nicht glauben können. Die Mitverwaltung ist für die Administratoren eine Einrichtung, die nach dem Prinzip des „Teile und herrsche" die Gefangenen spalten und selbst verwalten soll. Wie man mit denjenigen Gefangenen am besten zurechtkommt, denen man mit psychologischen Methoden und den ähnlichen, aber älteren Mitteln der Kirche ein schlechtes Gewissen verschafft, so kommt man mit den Gefangenen insgesamt am besten zurecht, wenn man in ihrer Mitte die Institution, die sie verwaltet, die Anstalt, in verkleinerter Form als Mitverwaltung der Gefangenen, wählen läßt. So erscheint es den Gefangenen, als hätten sie etwas gewählt, was sie gegen die Verwaltung vertritt, während sich in Wirklichkeit in dem, was sie gewählt haben, die Verwaltung gegen die Gefangenen vertreten läßt — durch die „Interessenvertreter", Wer sich dann beschwert, erfährt, daß er sich gefälligst bei den „Interessenvertretern" beschweren soll: fürs schlechte Essen, für den ausgefallenen Film, für die schlechte Beheizung sind sie verantwortlich. Die Mitverwaltung ist auch nichts Neues. Sie geht hervor aus einer jahrhundertelangen Spaltung der Gefangenen durch eine Hierarchie von Funktionen, mit der die Kontrolle über sie verstärkt wurde. Die Gefangenen sich selbst mit verwalten zu lassen, hatten schon längst vergangene Regimes entdeckt. Bereits im Mittelalter, mit der Entstehung der Gefängnisse, gab es besonders bevorrechtigte Gefangene, die als Vorarbeiter und Antreiber eine Rolle in dem subtilen Mechanismus der Bestrafung und Ausbeutung Bestrafter spielten. Zunächst wurde versucht, bestimmte ausgewählte Gefangene aus der anonymen Masse der übrigen herauszulösen und ihr gegenüber zu stellen oder sie als kontrollierende und rückmeldende Sonde in der Masse der Gefangenen zu benutzen: als Aufseher und Antreiber einerseits und als Spitzel, auf den die Ahnungslosen hereinfallen. Im Lauf der Zeit ist man dann schließlich dazu übergegangen, die aus der Gemeinschaft herausgelösten Gefangenen als eine Gruppe von Vertretern der übrigen Gefangenen zu behandeln. Jeder Staat praktiziert in der Gefangenengesellschaft seine eigene Ordnung: der puritanische die gottgewollte Ordnung des Arbeitsmenschen mit dem patriarchalischen Antreiber; der faschistische die Ordnung nach Rassen und die Hierarchie der Befehlshaber bis hinunter in die Familie, also erst recht bis hinunter in die Zelle; und der demokratische sein Prinzip der Übereignung dessen, was man selbst will und tun könnte, nach oben, an die Parteien, an die Regierung, die Behörden, die den Willen des Wählers als Rohstoff aufsammeln und ihn zu dem verarbeiten, was sich in den Aufsichtsratssitzungen und Gremien als zweckmäßig erweist. Auch noch diese Demokratie findet in der reinen Diktatur eines Gefängnisses seine Entsprechung; die Gefangenen wählen — sowohl ihre Abgeordneten, deren Sicherheitsdebatten sie im Rundfunk hören können, wie ihre „Sprecher", die über den Speiseplan diskutieren. In allen diesen Stadien der Geschichte der Gefangenen kommen die Gefangenen selbst nicht anders zu Wort außer als Karikatur der offiziellen Ordnung; als patriarchalischer, bigotter Antreiber* als „Blockältester" oder Kapo, oder als der seifenglatte Typus eines heutigen „Interessenvertreters", dessen Interessen man wohl weiß, aber nicht welche er vertritt. Er verkörpert das demokratische Stadium der Gefangenengeschichte: die Gefangenen nicht mehr als Kettensträfling und Antreiber oder als KZ-Häftling und Blockältesten, sondern als den Wähler und seinen Abgeordneten. Doch mehr als die Geschichte außerhalb der Mauern ist die Geschichte der Gefangenen nach innen gerichtet. Die äußeren Veränderungen sind minimal (das Strafgesetzbuch ist älter als hundert Jahre), dagegen verändern sich die Namen, das Verständnis, die Einbildungen. Diesen falschen Schein über alles auszubreiten, ist eine der hauptsächlichen Funktionen der Mitverwaltung. Schon ihr Dasein, im wörtlichen Sinn, ist Schein, und für noch mehr Schein ist sie da.

Wer verwendet wen?

Es wäre unsinnig, generell, zu bestimmen, was man mit den Mitverwaltungen tun soll — ob man sie bejahen oder verneinen soll, ob man sie wählen soll oder nicht. Dafür kann es jeweils nur situationsbedingte Gründe geben. Denn wenn es Momente gibt, wo die Gefangenen durch ihre Lage gezwungen werden, für etwas zu kämpfen was sie klar erkennen können, dann werden sie auch alles aufnehmen, was sich dafür überhaupt als Hilfsmittel, als Waffe eignet — und sie werden überhaupt alles, was um sie herum ist, als Hilfsmittel und Waffe verwenden können. Warum sollten ausgerechnet die Mitverwaltungen davon ausgeschlossen sein? Die reiche Phantasie, der sichere, erfindungsreiche Instinkt derer, die kämpfen, wird sie in die richtige Stellung bringen, wo sie, zwar dem Namen nach noch dasselbe, im Inhalt jedoch schon etwas anderes sind. Während es jetzt den Administratoren gelingt, mit Hilfe der Mit Verwaltungen die Interessen der Gefangenen gegen die Gefangenen selbst zu verwenden, könnte es einmal sein, daß die Gefangenen einen Teil der Institution gegen die Institution selbst richten und sie damit von innen heraus aufbrechen. Die endlosen Debatten um die Speisepläne und das Radioprogramm bekommen auf diesem Hintergrund, angesichts der Möglichkeit, daß es einmal andere Debatten werden, ihren nüchternen Sinn. Es kann auch dabei bleiben. Es kann aber auch anders kommen. Die Gefängnisse könnten dann einmal nicht die Unfreiheit produzieren, sondern die Freiheit.


3.7. Die Gefangenenmitverantwortung oder Mitverwaltung

Hier soll auf die Rolle eingegangen werden,die die „Gefangenenmitverantwortung" oder „Mitverwaltung" innerhalb der Gefängnisse und innerhalb dessen, was man nur sehr ungenau mit „Gefangenenbewegung" bezeichnen kann, spielen. Gleichzeitig mit den linken Strömungen unter den Gefangenen, die ab 1968/69 mit den Linken draußen, mehr mitgerissen als auf ein gemeinsames Ziel hin, entstanden sind, entwickelte sich innerhalb der Gefängnisse auch eine reformistische Strömung, eine Art von Gewerkschaftsbewegung der Gefangenen — vergleichbar mit den Betriebsräten, wie wir sie kennen. In dieser Zeit entstanden im Gefolge der Justizreformbewegung eine Anzahl von Gefangenenzeitungen in den Anstalten, und es entstanden die Mit Verwaltungen in der heutigen Form, die nach dem neuen Strafvollzugsgesetz von 1977 vorgeschrieben sind.' Die Mitverwaltungen werden oft als korrupte Handlanger der Administratoren, der Leiter und Verwalter, bezeichnet. Das ist in dieser Allgemeinheit nicht ganz richtig. Die Mitverwaltungen spiegeln durchaus eine Haltung der Gefangenen selbst wider, die sich damit begnügt, es sich da, wo man ist, einigermaßen bequem einzurichten und die Ordnung der Gesellschaft, Ungleichheit, Eigentum, Ausbeutung, als unabwendbare, wenn nicht sogar vorteilhafte Tatsachen hinzunehmen. Man kann sogar sagen, daß ein großer Teil der Gefangenen im Grunde wenig anders denkt als die Mehrheit der Bevölkerung in der Bundesrepublik, nämlich unpolitisch, auf das Nächstliegende im Kampf ums Dasein fixiert, auf die Vorteile, die man für sich selber oder höchstens für seine Familie, koste es was es wolle, erreichen möchte. Um bestimmte minimale Vorteile durchzubringen, die mit einem noch größeren Maß an Anschmiererei bezahlt werden, an Verlust der Identität der Gefangenen {denn auch die Justiz ist bestrebt, aus dem Gefangenen einen „Mitarbeiter" zu machen), eignen sich die Mitverwaltungen durchaus — in ihrer jetzigen Form. Aber ihre jetzige Form ist im Grunde nur die Politik, die die Gefangenen selbst machen. Gäbe es unter den Gefangenen eine breite und radikale politische Bewegung, so wären die Mit Verwaltungen ihr Instrument — solange sie nicht von der Justiz wieder abgeschafft würde. Daß die Mitverwaltungen jetzt nur das Instrument der Administratoren sind, liegt nicht an den gesetzlichen Bestimmungen, die sie in Fesseln halten, sondern daran, daß die politische Bewegung der Gefangenen selbst noch nicht entfesselt ist, Es hat also wenig Sinn,die Mit Verwaltungen an sich als korrupt hinzustellen und sie damit ein für allemal auch abzulehnen.

Welche Rolle die Mitverwaltung spielt

Die Mitverwaltung ist von den Gefangenen nicht erkämpft worden. Die Administratoren haben sie vielmehr als eine ganz zweckmäßige Sache selbst zunächst ausprobiert und dann eingerichtet, nachdem alle Experimente damit günstig verlaufen sind. Daß das aus Wohlwollen für die Gefangenen und für ihre Interessen geschehen ist, wird man in der Zeit der Isolationsfolter, Kontaktsperre, Anwaltsverhaftungen, der Debatten über Todesstrafe und Sicherungsverwahrung, der Verbunkerung von Gefängnissen, der gewaltsamen Auflösung des Frankfurter Gefangenenrates usw. nicht glauben können. Die Mitverwaltung ist für die Administratoren eine Einrichtung, die nach dem Prinzip des „Teile und herrsche" die Gefangenen spalten und selbst verwalten soll. Wie man mit denjenigen Gefangenen am besten zurechtkommt, denen man mit psychologischen Methoden und den ähnlichen, aber älteren Mitteln der Kirche ein schlechtes Gewissen verschafft, so kommt man mit den Gefangenen insgesamt am besten zurecht, wenn man in ihrer Mitte die Institution, die sie verwaltet, die Anstalt, in verkleinerter Form als Mitverwaltung der Gefangenen, wählen läßt. So erscheint es den Gefangenen, als hätten sie etwas gewählt, was sie gegen die Verwaltung vertritt, während sich in Wirklichkeit in dem, was sie gewählt haben, die Verwaltung gegen die Gefangenen vertreten läßt — durch die „Interessenvertreter", Wer sich dann beschwert, erfährt, daß er sich gefälligst bei den „Interessenvertretern" beschweren soll: fürs schlechte Essen, für den ausgefallenen Film, für die schlechte Beheizung sind sie verantwortlich. Die Mitverwaltung ist auch nichts Neues. Sie geht hervor aus einer jahrhundertelangen Spaltung der Gefangenen durch eine Hierarchie von Funktionen, mit der die Kontrolle über sie verstärkt wurde. Die Gefangenen sich selbst mit verwalten zu lassen, hatten schon längst vergangene Regimes entdeckt. Bereits im Mittelalter, mit der Entstehung der Gefängnisse, gab es besonders bevorrechtigte Gefangene, die als Vorarbeiter und Antreiber eine Rolle in dem subtilen Mechanismus der Bestrafung und Ausbeutung Bestrafter spielten. Zunächst wurde versucht, bestimmte ausgewählte Gefangene aus der anonymen Masse der übrigen herauszulösen und ihr gegenüber zu stellen oder sie als kontrollierende und rückmeldende Sonde in der Masse der Gefangenen zu benutzen: als Aufseher und Antreiber einerseits und als Spitzel, auf den die Ahnungslosen hereinfallen. Im Lauf der Zeit ist man dann schließlich dazu übergegangen, die aus der Gemeinschaft herausgelösten Gefangenen als eine Gruppe von Vertretern der übrigen Gefangenen zu behandeln. Jeder Staat praktiziert in der Gefangenengesellschaft seine eigene Ordnung: der puritanische die gottgewollte Ordnung des Arbeitsmenschen mit dem patriarchalischen Antreiber; der faschistische die Ordnung nach Rassen und die Hierarchie der Befehlshaber bis hinunter in die Familie, also erst recht bis hinunter in die Zelle; und der demokratische sein Prinzip der Übereignung dessen, was man selbst will und tun könnte, nach oben, an die Parteien, an die Regierung, die Behörden, die den Willen des Wählers als Rohstoff aufsammeln und ihn zu dem verarbeiten, was sich in den Aufsichtsratssitzungen und Gremien als zweckmäßig erweist. Auch noch diese Demokratie findet in der reinen Diktatur eines Gefängnisses seine Entsprechung; die Gefangenen wählen — sowohl ihre Abgeordneten, deren Sicherheitsdebatten sie im Rundfunk hören können, wie ihre „Sprecher", die über den Speiseplan diskutieren. In allen diesen Stadien der Geschichte der Gefangenen kommen die Gefangenen selbst nicht anders zu Wort außer als Karikatur der offiziellen Ordnung; als patriarchalischer, bigotter Antreiber* als „Blockältester" oder Kapo, oder als der seifenglatte Typus eines heutigen „Interessenvertreters", dessen Interessen man wohl weiß, aber nicht welche er vertritt. Er verkörpert das demokratische Stadium der Gefangenengeschichte: die Gefangenen nicht mehr als Kettensträfling und Antreiber oder als KZ-Häftling und Blockältesten, sondern als den Wähler und seinen Abgeordneten. Doch mehr als die Geschichte außerhalb der Mauern ist die Geschichte der Gefangenen nach innen gerichtet. Die äußeren Veränderungen sind minimal (das Strafgesetzbuch ist älter als hundert Jahre), dagegen verändern sich die Namen, das Verständnis, die Einbildungen. Diesen falschen Schein über alles auszubreiten, ist eine der hauptsächlichen Funktionen der Mitverwaltung. Schon ihr Dasein, im wörtlichen Sinn, ist Schein, und für noch mehr Schein ist sie da.

Wer verwendet wen?

Es wäre unsinnig, generell, zu bestimmen, was man mit den Mitverwaltungen tun soll — ob man sie bejahen oder verneinen soll, ob man sie wählen soll oder nicht. Dafür kann es jeweils nur situationsbedingte Gründe geben. Denn wenn es Momente gibt, wo die Gefangenen durch ihre Lage gezwungen werden, für etwas zu kämpfen was sie klar erkennen können, dann werden sie auch alles aufnehmen, was sich dafür überhaupt als Hilfsmittel, als Waffe eignet — und sie werden überhaupt alles, was um sie herum ist, als Hilfsmittel und Waffe verwenden können. Warum sollten ausgerechnet die Mitverwaltungen davon ausgeschlossen sein? Die reiche Phantasie, der sichere, erfindungsreiche Instinkt derer, die kämpfen, wird sie in die richtige Stellung bringen, wo sie, zwar dem Namen nach noch dasselbe, im Inhalt jedoch schon etwas anderes sind. Während es jetzt den Administratoren gelingt, mit Hilfe der Mit Verwaltungen die Interessen der Gefangenen gegen die Gefangenen selbst zu verwenden, könnte es einmal sein, daß die Gefangenen einen Teil der Institution gegen die Institution selbst richten und sie damit von innen heraus aufbrechen. Die endlosen Debatten um die Speisepläne und das Radioprogramm bekommen auf diesem Hintergrund, angesichts der Möglichkeit, daß es einmal andere Debatten werden, ihren nüchternen Sinn. Es kann auch dabei bleiben. Es kann aber auch anders kommen. Die Gefängnisse könnten dann einmal nicht die Unfreiheit produzieren, sondern die Freiheit.


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