Die Dienstaufsichtsbeschwerde

Aus Gefangenenratgeber

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26.1. Die Dienstaufsichtsbeschwerde

Es gibt einen zynischen aber treffenden Merksatz für Juristen, der bereits alles enthält, was man über die Dienstaufsichtsbeschwerde wissen muß: „Sie ist formlos, fristlos und fruchtlos".

Wann und warum Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben?

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine weitere Möglichkeit, sich juristisch gegen Entscheidungen, Schikanen usw. der einzelnen Beamten und des Haftrichters zu wehren. Sie kann immer neben anderen Rechtsmitteln auch zusätzlich eingelegt werden, d,h. du mußt dich nicht entscheiden, ob du z.B. wegen der Briefzensur nur eine normale Beschwerde oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde machst, du kannst beides machen und dabei auch zum Teil den gleichen Text benutzen.Die Dienstaufsichtsbeschwerde bereitet nicht nur dem einzelnen Beamten, gegen den du sie schreibst, Arbeitsaufwand und eventuell Ärger, sondern auch seiner nächsthöheren Behörde, die sie bearbeiten muß. Das ist aber auch schon alles, was du erreichen wirst. Da Dienstaufsichtsbeschwerden an keine Formen und an keine Fristen gebunden sind und keine Gebühren entstehen, sollte man sie immer einlegen, wenn man sich durch Knastbeamte oder durch den Haftrichter schikaniert fühlt. Aber das ist sicherlich im Knast täglich der Fall, und mensch kann nicht wegen jeder Schikane ein oder mehrere Schreiben loslassen, denn sonst lebst du nur noch für Beschwerden, Anträge, Dienstauf­sichtsbeschwerden etc.. Trotzdem ist keine Schikane oder miese Behand­lung zu geringfügig, um nicht einen Schrieb wert zu sein. Wichtig dabei ist, daß du dich wehrst und das auch klar machst.

An wen schreibt man Dienstaufsichtsbeschwerden?

Sie müssen immer in den Dienstherren gerichtet werden. Das heißt konkret:

-Beschwerden gegen Polizeibeamte an den Polizeipräsidenten

-Beschwerden gegen Schließer an den Anstaltsleiter

-Beschwerden gegen den Staatsanwalt an den Generalstaatsanwalt

-Beschwerden gegen den Anstaltsleiter an das Justizministerium des jeweiligen Landes {bei Ländern mit Vorverfahren; das sind alle Bundesländer außer Bayern, Berlin, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz an den Präsidenten des Vollzugsamtes. Gegen dessen Entscheid kann man die „weitere Dienstaufsichtsbeschwerde" an das zuständige Justizministerium richten.)

-Beschwerden gegen Haftrichter an den jeweiligen Präsidenten des Gerichts, an dem der Haftrichter ist, also Amts-, Land-, Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof. Dienstaufsichtsbeschwerden müssen an den zuständigen Bearbeiter weitergeleitet werden, wenn du sie falsch adressiert hast

Wenn Dienstaufsichtsbeschwerden nicht bearbeitet werden

Der Empfänger muß die Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeiten und die Stellungnahme des „Übeltäters" einholen. Wenn er sie nicht bearbeitet, muß er dir dies mitteilen. In der Regel werden Dienstaufsichtsbeschwerden nicht bearbeitet, weil man hofft, daß du nicht nachfragst und somit Arbeit erspart bleibt. Das kannst du ihnen vermiesen, indem du immer wieder nachfragst. Nebenbei kannst du gleich noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen denjenigen Bearbeiter machen, der auf deine erste Dienstaufsichtsbeschwerde werde nicht reagiert hat, oder sie schließlich zurückgewiesen hat. Du solltest eine Dienstaufsichtsbeschwerde vielleicht mit einer Ankündigung, daß du dich auch an die Presse wenden würdest oder gleich mit einer Mitteilung nach draußen verbinden.


26.1. Die Dienstaufsichtsbeschwerde

Es gibt einen zynischen aber treffenden Merksatz für Juristen, der bereits alles enthält, was man über die Dienstaufsichtsbeschwerde wissen muß: „Sie ist formlos, fristlos und fruchtlos".

Wann und warum Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben?

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine weitere Möglichkeit, sich juristisch gegen Entscheidungen, Schikanen usw. der einzelnen Beamten und des Haftrichters zu wehren. Sie kann immer neben anderen Rechtsmitteln auch zusätzlich eingelegt werden, d,h. du mußt dich nicht entscheiden, ob du z.B. wegen der Briefzensur nur eine normale Beschwerde oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde machst, du kannst beides machen und dabei auch zum Teil den gleichen Text benutzen.Die Dienstaufsichtsbeschwerde bereitet nicht nur dem einzelnen Beamten, gegen den du sie schreibst, Arbeitsaufwand und eventuell Ärger, sondern auch seiner nächsthöheren Behörde, die sie bearbeiten muß. Das ist aber auch schon alles, was du erreichen wirst. Da Dienstaufsichtsbeschwerden an keine Formen und an keine Fristen gebunden sind und keine Gebühren entstehen, sollte man sie immer einlegen, wenn man sich durch Knastbeamte oder durch den Haftrichter schikaniert fühlt. Aber das ist sicherlich im Knast täglich der Fall, und mensch kann nicht wegen jeder Schikane ein oder mehrere Schreiben loslassen, denn sonst lebst du nur noch für Beschwerden, Anträge, Dienstauf­sichtsbeschwerden etc.. Trotzdem ist keine Schikane oder miese Behand­lung zu geringfügig, um nicht einen Schrieb wert zu sein. Wichtig dabei ist, daß du dich wehrst und das auch klar machst.

An wen schreibt man Dienstaufsichtsbeschwerden?

Sie müssen immer in den Dienstherren gerichtet werden. Das heißt konkret:

-Beschwerden gegen Polizeibeamte an den Polizeipräsidenten

-Beschwerden gegen Schließer an den Anstaltsleiter

-Beschwerden gegen den Staatsanwalt an den Generalstaatsanwalt

-Beschwerden gegen den Anstaltsleiter an das Justizministerium des jeweiligen Landes {bei Ländern mit Vorverfahren; das sind alle Bundesländer außer Bayern, Berlin, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz an den Präsidenten des Vollzugsamtes. Gegen dessen Entscheid kann man die „weitere Dienstaufsichtsbeschwerde" an das zuständige Justizministerium richten.)

-Beschwerden gegen Haftrichter an den jeweiligen Präsidenten des Gerichts, an dem der Haftrichter ist, also Amts-, Land-, Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof. Dienstaufsichtsbeschwerden müssen an den zuständigen Bearbeiter weitergeleitet werden, wenn du sie falsch adressiert hast

Wenn Dienstaufsichtsbeschwerden nicht bearbeitet werden

Der Empfänger muß die Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeiten und die Stellungnahme des „Übeltäters" einholen. Wenn er sie nicht bearbeitet, muß er dir dies mitteilen. In der Regel werden Dienstaufsichtsbeschwerden nicht bearbeitet, weil man hofft, daß du nicht nachfragst und somit Arbeit erspart bleibt. Das kannst du ihnen vermiesen, indem du immer wieder nachfragst. Nebenbei kannst du gleich noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen denjenigen Bearbeiter machen, der auf deine erste Dienstaufsichtsbeschwerde werde nicht reagiert hat, oder sie schließlich zurückgewiesen hat. Du solltest eine Dienstaufsichtsbeschwerde vielleicht mit einer Ankündigung, daß du dich auch an die Presse wenden würdest oder gleich mit einer Mitteilung nach draußen verbinden.


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