Die Aufnahmeprozedur in der Strafhaft

Aus Gefangenenratgeber

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2.2.Die Aufnahmeprozedur in der Strafhaft

Noch etwas komplizierter und langwieriger ist die Aufnahmeprozedur in der Strafhaft. Zu den oben beschriebenen Dingen, die man ertragen muss, kommt hier.noch einiges dazu: Hier findet zur Begrüßung noch eine „Vorstellung" beim Leiter der Anstalt statt, oder - weil der ja meistens wichtigeres zu tun hat - bei irgendeinem höheren Beamten in der Aufnahmeabteilung. Neben der Hausordnung, die man zur Belehrung erhält, sollte man noch darauf bestehen, ein Exemplar des Strafvollzugsgesetzes ausgehändigt zu bekommen. Da du ja nicht nur bestraft, sondern auch noch „behandelt" werden sollst, beginnt nun die sogenannte „Behandlungsuntersuchung". Dazu ist es für deine Bewacher nötig, deine Persönlichkeit und deine Lebensverhältnisse zu erforschen. Dies wird unter anderem von Psychologen, Pädagogen und Sozialarbeiter_Innen vorgenommen. Dazu besorgen sie sich Informationen über dich von verschiedenen Behörden, mit denen du mal zu tun hattest. Die Behandlungsuntersuchung kann wie eine Befragung oder ein Verhör ablaufen; die modernere Methode ist es, dich in einem Gespräch aus der Reserve zu locken. Manchmal versuchen sie auch mit Hilfe von sogenannten „Persönlichkeitstests" etwas über dich herauszubekommen (dazu findest du näheres in Abschnitten über den Psychologen unter 5.7. und 5.8.). Wieviel Mühe sie sich dabei geben, ist ganz verschieden: Meistens werden sie wohl nur so tun, als ob und die Sache schnell und oberflächlich durchziehen. Intensiver und damit auch nervender werden es die „Fortschrittlichen" betreiben - vor allem in den Jugendanstalten. Manchmal trennen sie dich für die Zeit der Behandlungsuntersuchung während der Arbeitszeit und der Freizeit von den anderen Gefangenen ab, damit du keine Tipps bekommst und dich nicht zu sicher fühlst und dann vielleicht nicht so mitspielst, wie sie es erwarten. Diese Zeit darf zwei Monate nicht übersteigen. Länger als ein bis zwei Wochen dauert es jedoch selten; auch deren Geduld ist begrenzt. Du bist während dieser Zeit natürlich nicht verpflichtet, an dieser Untersuchung aktiv mitzuwirken. Notfalls hat man eben ein zu schlechtes Gedächtnis. Es ist sicher eine Illusion und sehr kurzsichtig zu glauben, je gefügiger ich mitspiele, desto günstiger fällt mein „Vollzugsplan" aus, der als Ergebnis dieser Untersuchung festgelegt wird. Als Faustregel gilt: Alles was sie von dir wissen, macht sie stärker und dich schwächer. In geeigneten Situationen werden sie ihr Wissen gegen dich ausspielen.



2.2.Die Aufnahmeprozedur in der Strafhaft

Noch etwas komplizierter und langwieriger ist die Aufnahmeprozedur in der Strafhaft. Zu den oben beschriebenen Dingen, die man ertragen muss, kommt hier.noch einiges dazu: Hier findet zur Begrüßung noch eine „Vorstellung" beim Leiter der Anstalt statt, oder - weil der ja meistens wichtigeres zu tun hat - bei irgendeinem höheren Beamten in der Aufnahmeabteilung. Neben der Hausordnung, die man zur Belehrung erhält, sollte man noch darauf bestehen, ein Exemplar des Strafvollzugsgesetzes ausgehändigt zu bekommen. Da du ja nicht nur bestraft, sondern auch noch „behandelt" werden sollst, beginnt nun die sogenannte „Behandlungsuntersuchung". Dazu ist es für deine Bewacher nötig, deine Persönlichkeit und deine Lebensverhältnisse zu erforschen. Dies wird unter anderem von Psychologen, Pädagogen und Sozialarbeiter_Innen vorgenommen. Dazu besorgen sie sich Informationen über dich von verschiedenen Behörden, mit denen du mal zu tun hattest. Die Behandlungsuntersuchung kann wie eine Befragung oder ein Verhör ablaufen; die modernere Methode ist es, dich in einem Gespräch aus der Reserve zu locken. Manchmal versuchen sie auch mit Hilfe von sogenannten „Persönlichkeitstests" etwas über dich herauszubekommen (dazu findest du näheres in Abschnitten über den Psychologen unter 5.7. und 5.8.). Wieviel Mühe sie sich dabei geben, ist ganz verschieden: Meistens werden sie wohl nur so tun, als ob und die Sache schnell und oberflächlich durchziehen. Intensiver und damit auch nervender werden es die „Fortschrittlichen" betreiben - vor allem in den Jugendanstalten. Manchmal trennen sie dich für die Zeit der Behandlungsuntersuchung während der Arbeitszeit und der Freizeit von den anderen Gefangenen ab, damit du keine Tipps bekommst und dich nicht zu sicher fühlst und dann vielleicht nicht so mitspielst, wie sie es erwarten. Diese Zeit darf zwei Monate nicht übersteigen. Länger als ein bis zwei Wochen dauert es jedoch selten; auch deren Geduld ist begrenzt. Du bist während dieser Zeit natürlich nicht verpflichtet, an dieser Untersuchung aktiv mitzuwirken. Notfalls hat man eben ein zu schlechtes Gedächtnis. Es ist sicher eine Illusion und sehr kurzsichtig zu glauben, je gefügiger ich mitspiele, desto günstiger fällt mein „Vollzugsplan" aus, der als Ergebnis dieser Untersuchung festgelegt wird. Als Faustregel gilt: Alles was sie von dir wissen, macht sie stärker und dich schwächer. In geeigneten Situationen werden sie ihr Wissen gegen dich ausspielen.



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