Briefe

Aus Gefangenenratgeber

Wechseln zu: Navigation, Suche

zum Inhaltsverzeichnis

10.1.Briefe


Briefe sind eine der wenigen Möglichkeiten, um Kontakte und Bezie­hungen nach draußen aufrechtzuerhalten und weiterzuführen. Der Gefangene kann darin seine Wut ausdrücken und versuchen, seinen Freunden seine Lage, Gedanken und Gefühle zu vermitteln, damit sie verstehen, was mit ihm passiert. Es ist wichtig, daß beide Briefpartner viel von sich und ihrem Alltag schreiben, wie es einem geht, was man denkt und fühlt und macht vor allem auch was sonst so geschieht. Aber Vorsicht dabei, Feind hört mit! Man muß davon ausgehen, daß außer der Anwaltspost und den Petitio­nen alle Briefe kontrolliert werden. Briefe an den Anwalt zukleben und dick „Verteidigerpost" draufschreiben. Privatbriefe muß man in vielen Knasten unverschlossen in einem Begleitumschlag dem Stationsbeamten übergeben. Briefe an Behörden, Gerichte u.a. sollte man ruhig erstmal verschlossen abgeben. Solche Briefe dürfen zwar vom Richter (in U-Haft) oder von der Anstalt kontrol­liert werden, was allerdings oft wegen der Masse der Zensurarbeit, die die haben, nicht geschieht. Mit den Briefen von draußen wird ähnlich verfahren, also Privatpost wird eigentlich immer kontrolliert, Gerichts- und Behördenpost nur manchmal. i «fit rf*»n Rripfon <-»fi Hpin» ni»ri;önlic*hp Sarhfin hei wie Fotos, selbsisemalte einen Brief schreiben). Solche Sachen werden zwar oft angehalten, aber immer wieder versuchen! Bestätigt euch stets gegenseitig den Empfang. Nummeriert die Briefe. Dann wißt ihr, ob alle Briefe ankommen und wenn mal eine Nummer fehlt - forscht gleich beim Richter oder der Anstaltsleitung nach, Briefe am besten immer mit Durch­schlag schreiben, dann kann man sich später noch darauf beziehen. Keine „direkten Beleidigungen in die Briefe schreiben, wie etwa „der Richter ist ein faschistisches Arschloch". Solche Briefe werden garantiert nicht weitergeleitet und man bekommt unter Umständen noch eine Strafanzeige wegen Beleidigung angehängt. Versucht also, eure Wut zu umschreiben. Phantasievoll-verschwom­mene Briefe, um die Anstatt oder den Richter zu verarschen (und aus denen die dann Fluchtpläne oder ähnlich Konspiratives konstruieren können) sollte man sich auch verkneifen, denn ein Brief wird schneller angehalten, als man denkt.

Briefe an andere Gefangenen

Im Knast kannst du auch anderen Gefangenen schreiben, die du dort kennenge­lernt hast oder von denen du aus Zeitungen oder so erfahren hast. Es gibt zwischen Gefangenen in den verschiedenen Knasten einen regen Briefver­kehr. Durch diese Briefe entsteht eine Basis für gemeinsame Aktivitäten und gemeinsamen Widerstand. Außerdem ist dir ein Knast, in den du verlegt wirst -zum Beispiel von U-Haft in Strafhaft - nicht ganz so fremd, wenn du dich bereits vorher mit Gefangenen dort geschrieben hast.

Wenn Briefe angehalten werden

Wird ein Brief angehalten, bekommt der Gefangene einen entsprechenden Beschluß vom Haftrichter (in U-Haft) oder von der Anstaltsleitung (Strafhaft). Dagegen kann sich sowohl der Gefangene als auch der Briefpartner beschweren. Wie das geht, steht in Kapitel 23 und 24; siehe dort auch die entsprechenden Musterbegründungen.


10.1.Briefe


Briefe sind eine der wenigen Möglichkeiten, um Kontakte und Bezie­hungen nach draußen aufrechtzuerhalten und weiterzuführen. Der Gefangene kann darin seine Wut ausdrücken und versuchen, seinen Freunden seine Lage, Gedanken und Gefühle zu vermitteln, damit sie verstehen, was mit ihm passiert. Es ist wichtig, daß beide Briefpartner viel von sich und ihrem Alltag schreiben, wie es einem geht, was man denkt und fühlt und macht vor allem auch was sonst so geschieht. Aber Vorsicht dabei, Feind hört mit! Man muß davon ausgehen, daß außer der Anwaltspost und den Petitio­nen alle Briefe kontrolliert werden. Briefe an den Anwalt zukleben und dick „Verteidigerpost" draufschreiben. Privatbriefe muß man in vielen Knasten unverschlossen in einem Begleitumschlag dem Stationsbeamten übergeben. Briefe an Behörden, Gerichte u.a. sollte man ruhig erstmal verschlossen abgeben. Solche Briefe dürfen zwar vom Richter (in U-Haft) oder von der Anstalt kontrol­liert werden, was allerdings oft wegen der Masse der Zensurarbeit, die die haben, nicht geschieht. Mit den Briefen von draußen wird ähnlich verfahren, also Privatpost wird eigentlich immer kontrolliert, Gerichts- und Behördenpost nur manchmal. i «fit rf*»n Rripfon <-»fi Hpin» ni»ri;önlic*hp Sarhfin hei wie Fotos, selbsisemalte einen Brief schreiben). Solche Sachen werden zwar oft angehalten, aber immer wieder versuchen! Bestätigt euch stets gegenseitig den Empfang. Nummeriert die Briefe. Dann wißt ihr, ob alle Briefe ankommen und wenn mal eine Nummer fehlt - forscht gleich beim Richter oder der Anstaltsleitung nach, Briefe am besten immer mit Durch­schlag schreiben, dann kann man sich später noch darauf beziehen. Keine „direkten Beleidigungen in die Briefe schreiben, wie etwa „der Richter ist ein faschistisches Arschloch". Solche Briefe werden garantiert nicht weitergeleitet und man bekommt unter Umständen noch eine Strafanzeige wegen Beleidigung angehängt. Versucht also, eure Wut zu umschreiben. Phantasievoll-verschwom­mene Briefe, um die Anstatt oder den Richter zu verarschen (und aus denen die dann Fluchtpläne oder ähnlich Konspiratives konstruieren können) sollte man sich auch verkneifen, denn ein Brief wird schneller angehalten, als man denkt.

Briefe an andere Gefangenen

Im Knast kannst du auch anderen Gefangenen schreiben, die du dort kennenge­lernt hast oder von denen du aus Zeitungen oder so erfahren hast. Es gibt zwischen Gefangenen in den verschiedenen Knasten einen regen Briefver­kehr. Durch diese Briefe entsteht eine Basis für gemeinsame Aktivitäten und gemeinsamen Widerstand. Außerdem ist dir ein Knast, in den du verlegt wirst -zum Beispiel von U-Haft in Strafhaft - nicht ganz so fremd, wenn du dich bereits vorher mit Gefangenen dort geschrieben hast.

Wenn Briefe angehalten werden

Wird ein Brief angehalten, bekommt der Gefangene einen entsprechenden Beschluß vom Haftrichter (in U-Haft) oder von der Anstaltsleitung (Strafhaft). Dagegen kann sich sowohl der Gefangene als auch der Briefpartner beschweren. Wie das geht, steht in Kapitel 23 und 24; siehe dort auch die entsprechenden Musterbegründungen.


zum Inhaltsverzeichnis