Besuche

Aus Gefangenenratgeber

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10.4. Besuche

Besuche sind eine weitere Möglichkeit, Kontakte aufrechtzuerhalten und auch neue Leute kennenzulernen, die einem z.B. aus einer Knastgruppe schreiben. Beim Besuch sieht man die Leute, kann sie anfassen und ihre Stimme hören. Allerdings merkt man dabei auch direkt die Kontrolle durch den dabeisitzenden Knastwärter.

Besuchssituation

In U-Haft sind sämtliche Besuche überwachte Einzelbesuche, also der Gefangene und sein Besuch sitzen sich in der Besucheraelle an einem Tisch gegenüber und direkt daneben hockt ein Knastwärter und hört zu. Bei politischen Gefangenen hockt außerdem noch ein Beamter vom zuständigen Landeskriminalamt dabei und schreibt eifrig mit. Bei den meisten Gefangenen aus „terroristischen Vereini­gungen" kommt als neue Errungenschaft noch die „Trennscheibe" dazu. Dabei sitzt der Besucher in einem Raum (samt LKA-Bewacher) und der Gefangene in dem Raum daneben. In der Wand zwischen den beiden Räumen ist eine dicke Glasscheibe mit Sprechlöchern (wie bei einem Fahrkartenschalter). Man hört die Stimme nur verzerrt, kann sich schlecht sehen und nicht anfassen und denkt, der andere sei in einem Aquarium. Zur Zeit werden in verschiedenen Bundesländern - z.B. in Hessen - Vorbereitungen getroffen, die Trennscheibe für alle einzu­führen. Überlegt euch - als Gefangener und als Besucher - vorher, ob ihr eine solche Besuchssituation aushalten könnt und wollt und verständigt euch brieflich dar­über. In Strafhaft sehen die überwachten Einzelbesuche ähnlich aus. Die hautnahe Überwachung erschwert so einen Besuch enorm; versucht am besten, den Grünen dabei zu vergessen, weil man sonst die ganze Zeit gehemmt und unkonzentriert ist. In Strafhaft werden Besuche normalerweise als sog. unüberwachte Sammelbesu­che organisiert. Also mehrere Gefangene sitzen in einem größeren Raum und ein Grüner sitzt irgendwo in der Ecke. Ein Gefangener kann maximal von drei Leuten gleichzeitig besucht werden.

Wie und wo beantragt man einen Besuch

Bevor ein Besuch beantragt wird, sollten sich Besucher und Gefangener brieflich verständigen, wer wann und wie lange mit wem kommen sollte. In U-Haft muß der Besucher beim zuständigen Richter oder einem von diesem beauftragten Staatsanwalt einen Besuch beantragen. Der schickt dann die Besuchserlaubnis (kann manchmal Wochen dauern, ruhig am Telefon öfter drängein). Am schnell­sten geht es, wenn man sie sich selbst abholt. Auf dem Besuchsschein ist auch die Dauer des Besuchs eingetragen. Ein U-Gefangener hat grundsätzlich Anspruch auf eine halbe Stunde Besuch alle 14 Tage. Die Anstalten versuchen oft, den Besuch nach einer Viertelstunde schon abzubrechen. Laßt euch nicht einschüch­tern, die angegebene Zeit auf dem Schein ist bindend. Bei „politischen" Gefangenen muß man zusätzlich mit dem zuständigen Landes­kriminalamt einen Besuchstermin ausmachen. Wenn.du den verabredeten Termin später nicht einhalten kannst, gebe ihn rechtzeitig jemand anderem, der auch eine Besuchserlaubnis hat. Der Besuchsschein kann jedoch u.U. auch an der Knast­pforte hinterlegt werden. In Strafhaft hat der Gefangene mindestens eine Stunde Besuch im Monat. Er muß dann bei der Knastleitung einen Schein für seine Besucher beantragen. Diesen Schein schickt der Gefangene dann nach draußen und macht dabei gleich einen Termin aus.

Vorbereitung auf den Besuch

Man sollte sich beim Besuch schon vorher überlegen, worüber man reden will und sich am besten einen Spickzettel machen, denn in der angespannten Situation im Knast vergißt man leicht die wichtigsten Sachen und bis zum nächsten Termin ist es lang hin. Zigaretten dürfen mitgebracht bzw. im Knast aus einem Automaten gezogen werden. Ais „Knastwährung" sind sie sehr wichtig. Man kann es auch mal ruhig mit Obst und Blumen versuchen, auch wenn inzwischen die Chance, daß man es dem Besuchten übergeben darf, gering ist. In manchen Knasten kann man als Ersatz für Mitbringsel einen Geldbetrag einzahlen, der dann auch für solche Sachen zur Verfügung steht und nicht zur Rücklage oder für irgendwelche Ersatzansprüche verwendet werden darf. Außer dem Besuchsschein müßt ihr einen Personalausweis oder Paß mitnehmen, sonst kommt ihr nicht rein.

Besuchsschikanen

Es passiert manchmal, daß die Wärter behaupten, der Freund den man besuchen will, sei inzwischen in einen anderen Knast verlegt worden. Verlangt als Besucher in solchen Fällen immer einen Typen von der Anstaitsleitung, der euch das bestätigt und laßt euch dann Adresse und Telefonnummer von dem neuen Knast geben, damit ihr das nachprüfen könnt. In den meisten Warteräumen im Knast gibt es Telefonzellen. Mach gewaltig Putz, wenn die euch angelogen haben. Dieses Spielchen wird vor allem mit Ausländern getrieben. Versucht euch als Besucher gegenseitig zu helfen", wenn ihr sowas mitkriegt, denn die Ausländer können sich oft wegen ihrer Sprachschwiertgkeiten kaum dagegen wehren.


10.4. Besuche

Besuche sind eine weitere Möglichkeit, Kontakte aufrechtzuerhalten und auch neue Leute kennenzulernen, die einem z.B. aus einer Knastgruppe schreiben. Beim Besuch sieht man die Leute, kann sie anfassen und ihre Stimme hören. Allerdings merkt man dabei auch direkt die Kontrolle durch den dabeisitzenden Knastwärter.

Besuchssituation

In U-Haft sind sämtliche Besuche überwachte Einzelbesuche, also der Gefangene und sein Besuch sitzen sich in der Besucheraelle an einem Tisch gegenüber und direkt daneben hockt ein Knastwärter und hört zu. Bei politischen Gefangenen hockt außerdem noch ein Beamter vom zuständigen Landeskriminalamt dabei und schreibt eifrig mit. Bei den meisten Gefangenen aus „terroristischen Vereini­gungen" kommt als neue Errungenschaft noch die „Trennscheibe" dazu. Dabei sitzt der Besucher in einem Raum (samt LKA-Bewacher) und der Gefangene in dem Raum daneben. In der Wand zwischen den beiden Räumen ist eine dicke Glasscheibe mit Sprechlöchern (wie bei einem Fahrkartenschalter). Man hört die Stimme nur verzerrt, kann sich schlecht sehen und nicht anfassen und denkt, der andere sei in einem Aquarium. Zur Zeit werden in verschiedenen Bundesländern - z.B. in Hessen - Vorbereitungen getroffen, die Trennscheibe für alle einzu­führen. Überlegt euch - als Gefangener und als Besucher - vorher, ob ihr eine solche Besuchssituation aushalten könnt und wollt und verständigt euch brieflich dar­über. In Strafhaft sehen die überwachten Einzelbesuche ähnlich aus. Die hautnahe Überwachung erschwert so einen Besuch enorm; versucht am besten, den Grünen dabei zu vergessen, weil man sonst die ganze Zeit gehemmt und unkonzentriert ist. In Strafhaft werden Besuche normalerweise als sog. unüberwachte Sammelbesu­che organisiert. Also mehrere Gefangene sitzen in einem größeren Raum und ein Grüner sitzt irgendwo in der Ecke. Ein Gefangener kann maximal von drei Leuten gleichzeitig besucht werden.

Wie und wo beantragt man einen Besuch

Bevor ein Besuch beantragt wird, sollten sich Besucher und Gefangener brieflich verständigen, wer wann und wie lange mit wem kommen sollte. In U-Haft muß der Besucher beim zuständigen Richter oder einem von diesem beauftragten Staatsanwalt einen Besuch beantragen. Der schickt dann die Besuchserlaubnis (kann manchmal Wochen dauern, ruhig am Telefon öfter drängein). Am schnell­sten geht es, wenn man sie sich selbst abholt. Auf dem Besuchsschein ist auch die Dauer des Besuchs eingetragen. Ein U-Gefangener hat grundsätzlich Anspruch auf eine halbe Stunde Besuch alle 14 Tage. Die Anstalten versuchen oft, den Besuch nach einer Viertelstunde schon abzubrechen. Laßt euch nicht einschüch­tern, die angegebene Zeit auf dem Schein ist bindend. Bei „politischen" Gefangenen muß man zusätzlich mit dem zuständigen Landes­kriminalamt einen Besuchstermin ausmachen. Wenn.du den verabredeten Termin später nicht einhalten kannst, gebe ihn rechtzeitig jemand anderem, der auch eine Besuchserlaubnis hat. Der Besuchsschein kann jedoch u.U. auch an der Knast­pforte hinterlegt werden. In Strafhaft hat der Gefangene mindestens eine Stunde Besuch im Monat. Er muß dann bei der Knastleitung einen Schein für seine Besucher beantragen. Diesen Schein schickt der Gefangene dann nach draußen und macht dabei gleich einen Termin aus.

Vorbereitung auf den Besuch

Man sollte sich beim Besuch schon vorher überlegen, worüber man reden will und sich am besten einen Spickzettel machen, denn in der angespannten Situation im Knast vergißt man leicht die wichtigsten Sachen und bis zum nächsten Termin ist es lang hin. Zigaretten dürfen mitgebracht bzw. im Knast aus einem Automaten gezogen werden. Ais „Knastwährung" sind sie sehr wichtig. Man kann es auch mal ruhig mit Obst und Blumen versuchen, auch wenn inzwischen die Chance, daß man es dem Besuchten übergeben darf, gering ist. In manchen Knasten kann man als Ersatz für Mitbringsel einen Geldbetrag einzahlen, der dann auch für solche Sachen zur Verfügung steht und nicht zur Rücklage oder für irgendwelche Ersatzansprüche verwendet werden darf. Außer dem Besuchsschein müßt ihr einen Personalausweis oder Paß mitnehmen, sonst kommt ihr nicht rein.

Besuchsschikanen

Es passiert manchmal, daß die Wärter behaupten, der Freund den man besuchen will, sei inzwischen in einen anderen Knast verlegt worden. Verlangt als Besucher in solchen Fällen immer einen Typen von der Anstaitsleitung, der euch das bestätigt und laßt euch dann Adresse und Telefonnummer von dem neuen Knast geben, damit ihr das nachprüfen könnt. In den meisten Warteräumen im Knast gibt es Telefonzellen. Mach gewaltig Putz, wenn die euch angelogen haben. Dieses Spielchen wird vor allem mit Ausländern getrieben. Versucht euch als Besucher gegenseitig zu helfen", wenn ihr sowas mitkriegt, denn die Ausländer können sich oft wegen ihrer Sprachschwiertgkeiten kaum dagegen wehren.

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