Besondere rechtliche Probleme von migrantischen Gefangenen

Aus Gefangenenratgeber

Version vom 10. Oktober 2011, 14:45 Uhr von Ronny der fehlerteufel (Diskussion | Beiträge)
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7.5. Besondere rechtliche Probleme von ausländischen Gefangenen

Sie resultieren zum einen wieder aus den sprachlichen Schwierigkeiten -vor allem aber aus der Praxis des Aüfenthaitsrechts durch die Ausländer­behörden. Du bist als Ausländer in besonderem Maße von einem Anwalt abhängig. Da man aber nunmal nicht immer einen hat, hier einige wichtige rechtliche Hinweise:


Der Umgang mit den Behörden

Ein für die Ausländer bedeutsamer rechtsstaatlicher Grundsatz im •Umgang mit den Behörden: Kann ein Ausländer nicht so gut oder gar nicht deutsch sprechen - und das dürfte für die meisten zutreffen - so dürfen ihm daraus keine Nachteile entstehen. Konkret heißt das: Die Behörde hat selbst dafür zu sorgen, daß seine Anträge, Beschwerden etc. ins Deutsche übersetzt werden bzw. daß ihm ein Dolmetscher in den Knast geschickt wird. Ebenso müssen die Ant­worten der Behörde, Gerichtsentscheidungen und die Rechtsmitteibe-lehrungen in die Sprache des Gefangenen übersetzt werden. Geschieht das nicht - was leider nicht selten ist - so sind sie ungültig. Dies ist in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts festgestellt worden, auf die man sich notfalls auch berufen kann. Sie" ist veröffentlicht in Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen (BVerfGE) Band 42, S. 120 ff. Auch Formfehler, die auf Grund mangelnder Sprachkenntnis zustande gekommen sind, dürfen nicht zu deinem Nachteil ausgenutzt werden. Fristen, die du aus diesem Grunde versäumst, müssen für dich verlängert werden. Notfalls mußt du dann einen Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" stellen, den du damit begründest, daß du die Frist wegen Sprachschwierigkeiten nicht einhalten konntest. Es gibt Dolmetscher, die sich - besonders wenn sie selbst Ausländer sind - den Gefangenen gegenüber hilfsbereit und solidarisch verhalten. Merke dir den Namen eines solchen Dolmetschers und verlange ihn, wenn nötig, zu sprechen. Vielleicht können dir auch Freunde oder Initiativgruppen von draußen einen Dolmetscher besorgen. Ansonsten kann es sinnvoller sein, sich bei Sprachschwierigkeiten von sprachkundigen Mitgefangenen helfen zu lassen.

Abschiebehaft

Die "Abschiebehaft" ist dazu da, zu garantieren, daß der Ausländer, den der Staat loswerden will, auch tatsächlich abgeschoben werden kann. Sehr oft kömmt man direkt aus der U-Haft oder Strafhaft in die Abschiebehaft. In vielen Fällen diente jedoch die Festnahme allein dem Zweck, dich in Abschiebehaft zu nehmen. Die Ausländerbehörden legen es dabei darauf an, ihre Opfer zu überra­schen und damit zu verhindern, daß sie sich einen Anwalt nehmen und rechtlich gegen die drohende Abschiebung vorgehen.
Die Bedingungen in der Abschiebehaft sind nicht durch so viele Vorschriften und Gesetze geregelt wie in der Strafhaft. So kannst du z.B. zu bestimten Zeiten am Tage nach draußen telefonieren, auch kannst du angerufen werden. Die Aufseher müssen dir Bescheid geben, dass ein Telefonat für dich angekommen ist und von wem. Besuch ist möglich zu allen Besuchszeiten und ohne Besucherschein. Die weniger rechtlich geregelte Situation in der Abschiebehaft hat aber auch zur Folge, dass die Willkür der Schließer sehr groß und schwer von draußen zu kontrollieren ist.
Es gibt drei wichtige Regel für dich:
1. Du musst so schnell wie möglich Leute von draußen über deine Festnahme informieren, Verwandte, einen Anwalt, von dem du auch hoffen kannst, dass er sofort etwas deine Freilassung unternimmt. Kennst du so einen nicht, dann muss du eine der Unterstützergruppen anrufen, egal wie spät oder früh es ist.
Es kannn passieren, dass die Polizei dich mit der nächsten Maschine abschiebt. Das ist schon oft oft vorgekommen. Die Polizei plant die Abschiebung so, dass eben wenig Zeit bleibt, um deine Abschiebung doch noch zu verhindern. Trotzdem versuche es, wenn du nicht abgeschoben werden willst.

2. Du unterschreibst erst einmal gar nichts. Sie werden versuchen - besonders wenn es noch rechtliche Möglichkeiten gibt, deine Abschiebung zu verhinderen, wovon du vielleicht selbst nichts weißt - dir eube "freiwillige" Rückkehr aufzuschwatzen. Sie locken damit, dass es keine zwangsweise Abschiebung gibt, wenn du unterschreibst. Da lügen sie immer. Ob "freiwillig" oder nicht, du wirst sowieso von der Polizei zum Flughafen gebracht und deinen Pass bekommst du auch nicht vorher in die Hand.:
Sie lügen dir alles mögliche vor: "Du kannst sonst sowieso nicht raus, ... abgeschoben wirst du sowieso, ... das hat Nachteile für dich, wenn du nicht unterschreibst, ... " - Naja, immer etwas Neues, wenn ihre alten Praktiken draußen bekannt sind.:
Verlange immer eine_n Übersetzer_in, traue ihm_ihr auch nicht einfach so, schließlich wird er_sie von diesem Staat bezahlt unt tut seine_ihre Pflicht. Wenn sie dich in ein Gespräch verwickeln, macht der_die Übersetzer_in ein Protokoll. Verlange dann das Protokoll in deiner Sprache und in doppelter Ausfertigung, auf ein Exemplar muss du dann bestehen. Die ERfahrung hat gezeigt, dass sie oft Protokolle anfertigen, in denen du dich nicht wieder erkennst.

3. Am besten nimmst du am Tage deier Verhaftung und auch am nächsten Morgen keine Nahrung zu dir, die dir die Beamten geben. Wenn sie eine schnelle Abschiebung planen, mischen sie dir eventuell Beruhigungsmittel unter das Essen; nimm auch keine Medikamente von ihnen! Deine Ruhigstellung soll die Sicherheit im Flugzeug garantieren, denn Piloten nehmen keine Passagiere mit, wenn zu befürchten ist, dass sie sich heftig im Flugzeug wehren. Wenn sie sich wehren, dann werden sie nach der nächsten Zwischenlandung nicht mehr weiter mitgenommen. Oft stellen Flüchtlinge dann am Ort der Zwischenlandung einen Asylfolgeantrag, was die Polizei natürlich verhindern will.

Haben sie dich verhaftet und du hast keinen gültigen Pass, dann werden sie dich oft nicht so schnell los. Du weißt aber nicht, ob sie ein "Laisses-passer" für dich vorberitet haben. Das kommt auch oft vor. Also verlass dich nicht darauf, dass du viel Zeit hast, deine Freilassung zu organisieren.
Warst du vorher in Strafhaft - jenachdem wie lange - ist dein Pass oft auch abgelaufen. Auch hier kann die Polizei für ein "Laissez passer" vorgesorgt haben. ISt das nicht der Fall, müssen sie dich freilassen, wenn du draußen einen festen Wohnsitz angeben kannst. Dann können sie dich aufgrund eines Gerichtsurteils nicht mehr wegen "Verdunkelungsgefahr" festhalten.
Am wichtigsten ist, dass sofort nach deiner Festnahme eine "einstweilige Anordnung" nach § 123 an das Verwaltungsgericht rausgeht. Diese Anweisung soll der Polizei untersagen abzuschieben bis

  • über einen Widerspruch gegen deine Abschiebung entschieden ist
  • eine Einzelfallprüfung deiner Situation vorgenommen wurde
  • über einen neuen Asylantrag entschieden ist oder anderes.
    Diese "einsteilige Anordnung" schreibt am besten ein Anwalt, den auch Unterstützer_innengruppen einschalten. Schreibe sie nur dann selber, wenn du niemanden draußen erreichen kannst. Du musst davon ausgehen, dass die Polizisten sich nicht beeilen werden, deinen Antrag so schnell wie nötig an das Gericht weiterzuleiten. Das haben wir noch nie erlebt, dass sie wirklich etwas für euch tun!

Und so sieht der Antrag auf "einstweilige Anordnung" dann aus:

Name ...
Adresse...

An das
Verwaltungsgerich (Ort)
Anschrift

Antrag gemäß § 123 VWGO
des
(Name)
(Geburtsdatum)
(Anschrift)

gegen

das Land ..., vertreten durch (Anschrift der zuständigen Ausländerpolizeibehörde)

wegen Abschiebung

hiermit beantrage ich, die Abschiebung (wenn bekannt, Datum der Ausreiseaufforderung angeben, z.B. aus dem Bescheid des Landeseinwohneramtes vom ...) im Wege der Einstweiligen Anordnuung auszusetzen, bzw. der Ausländerpolizei zu untersagen, mich vorerst abzuschieben.

Begründung:

An dieser Stelle must musst du Gründe dafür angeben, warum es für dich ungeheuer wichtig ist, in der BRD zu bleiben - warum du nicht in dein Heimatland abgeschoben werden willst, dazu kommen einige mögliche Gründe weiter unten. Wir haben eine Liste von "Lebensumständen" aufgestellt, die du durchgehen solltest, ob etwas avon auch für dich zutrifft, du also damit argumewntieren kannst, oder ob es etwas ähnliches in deinem Leben gibt, was du anführen könntest.

  • Studium, das bloß in der BRD zu Ende zu führen ist,
  • Familie, die auseinandergerissen wird - es ist aus den und den Gründen für Frau/Mann/Kinder unzumutbar nachzukommen etc.,
  • Arbeitsplatz (aufpassen, wenn du keine Arbeitserlaubnis hast),
  • eine medizinische Behandlung, in der du dich befindest, die nur durch Ärzte, die deine Krankheitsgeschichte kennen und auch über die geeigneten therapeuthischen Mittel und Anstalten verfügen, ohne schwerwiegende Nachteile für deine Gesundheit und dein Leben herbeizuführen, zu Ende zu führen ist,
  • Finanzierung des Lebensunterhalts - wenn du ihn durch Arbeit, Stipendium, etc, also ohne die "Gefahr" für die Behörden, du könntest ihnen zu Last fallen, selbst bestreitest.

Wichtig ist bei all diesen Argumenten folgende Vorgehensweise:
Du schilderst erst einmal lang und breit die Situatiuon z.B.:

Seit dem ... studiere ich dort und dort. Bis jetzt habe ich über die Hälfte meines Studiums absolviert etc.
Dann erst, was du daraus folgerst:
Durch eine Ausweisung wäre es mir unmöglich gemacht worden, das Studium in der Weise zu Ende zu führen, wie ich es bisher vorgehabt habe.

Schildere deine Situation, wenn du in dein Heimatland abgeschoben würdest. Du musst möglichst glaubhaft machen, dass dir dir die schlimmsten Repressalien drohen. Das gelingt dir am besten, wenn du Beispiele von politischer Verfolgung von Verwandten, dir politisch nahestender Personen, eigene Erlebnisse dieser Art nennen kannst. Grundsätzlich ist es immer am besten, wenn du du die Begründung der Ausweisungsverfügung widerlegen kannst. Für den Fall, dass die Ausweisungsverfügung damit begründet wird, dass du in einer politischen Gruppe mitarbeitest, schreibst du:

Grundsätzlich ist nach § 1 Abs. 1 Vereinsgesetz in Zusammenhang mit Artikel 1 Abs. 1; 2 Abs. 1 sowie 5 Abs. 1 Grundgesetz aus den obersten und für alle staatlichen Maßnahmen gültigen Grundsäten der Verfassung ableitbar, dass auch das Vereinigungsrecht Ausländern garantiert ist und trotz des redaktionellen Vergessens des Ausländers in der Verfassung in Artikel 8 Abs. 1; 9 Abs. 1 Grundgesetz die politische Betätigung von Ausländern in der Bundesrepublik verfassungsgemäß ist.

Du kannst vielleicht weiter argumentieren, dass die Gruppe, in der du gearbeitet hast, nicht verboten ist, legale Arbeit macht usw.
Schreibe
Das öffentliche Interesse wird durch meine Anwesenheit in der BRD während der Dauer des Widerspruchsverfahrens nicht beeinträchtigt.

Du solltest hier sagen, was du weiter in der BRD zu tun gedenkst, wenn das günstig für dich auslegbar ist. Für den Fall, daß parallel ein Asylantrag läuft:

Im Falle der sofortigen Ausweisung wäre die Gefahr und geradezu Sicherheit der endgültigen Rechtsvereitelung gegeben. Im Falle der Abschiebung ist es mir unmöglich (aus finanziellen Gründen, weil ich inhaftiert werde) das Asylverfahren weiter zu betreiben.

Wenn es stimmt, dann füge hinzu:

Ich habe nie versucht, unter Umgehung ausländerrechtlicher Vor­schriften mir in der BRD einen Aufenthalt sowie eine Arbeitserlaubnis zu erschleichen.

Unterschrift nicht vergessen!


Die Haftbedingungen in der Abschiebehaft

Für die Abschiebehaft gilt weitgehend das, was für die Strafhaft bisher gesagt wurde. Es besteht allerdings keine Arbeitspflicht.


Politisches Asyl

Eine andere rechtliche Möglichkeit, eine Abschiebung oder auch eine Auslieferung zu verhindern, kann ein Antrag auf "politisches Asyl' sein, den man auch neben dem "Stopantrag" (siehe oben) stellen kann. Auch hier gilt: Wenn es irgendwie möglich ist, sollte es ein Anwalt für dich machen, weil man hier sehr viele Fehler machen kann und weil, wie in kaum einem anderen Bereich, die Behörden ihre eigenen Gesetze miß­achten, wenn sie glauben, es sich leisten zu können. Außerdem ist eine politische Schützenhilfe durch Gruppen oder Organisationen wie amnesty international wichtig. Du mußt angeben, daß du dich in deinem Heimatland politisch betätigt hast und dadurch von dem dort herrschen­den Regime verfolgt wirst und daß dadurch für dich Gesundheit, Leib, Leben und materielle Existenz in jenem Land bedroht ist. Der Asylan­trag sieht dann folgendermaßen aus:

Ich beantrage 1. mich als Asylberechtigten im Sinne von Art.16 Abs.2 des Grundgesetzes anzuerkennen. 2. mir gemäß Ausländergesetz Duldung zu erteilen.

Begründung: Hier kommt nun eine kurze Darstellung der Situation, wegen der du dein Heimatland verlassen mußtest, warum also dort wegen deiner politischen Betätigung dein Leben, Leib, deine materielle Existenz.gefährdet sind. Es ist sinnvoll, Berichte und Zeitungsartikel über die Zustände in dem betreffenden Land miteinzureichen. Geeignetes Material kann man viel­leicht von Initiativgruppen bekommen (s. Adressen teil). Der Asylantrag geht zunächst an die zuständige Ausländerbehörde. Diese prüft zunächst, ob hier nicht etwa ein "rechtsmißbräuchlicher Asylantrag" vorliegt. Kommt sie zu der Ansicht, du würdest mit deinem Antrag "asylfremde Zwecke" verfolgen - und das tut sie in der letzten Zeit immer häufiger, dann wirst du so behandelt, als hättest du keinen Asylantrag gestellt, d.h. unter Umständen abgeschoben.


Der "verspätete" Asylantrag

Die Ausländerbehörde wird sehr oft gerade dann einen Asylantrag für ungültig erklären, wenn man schon eine Zeitlang in der BRD war und erst jetzt in Abschiebehaft, aiso im letzten Augenblick den Asylantrag stellt. Du musst daher in deinem Asylantrag plausibel begründen können, warum du erst jetzt zu diesem Mittel greifst und nicht bereits unmittel­bar, nachdem du in dieses Land eingereist bist. Ein solcher Grund könnte sein, daß die Bedrohung für dich in deinem Heimatland erst später — also während deines Aufenthalts in der BRD -eingetreten ist (sogenannte "Nach-Fluchtgründe"), zum Beispiel weil in deinem Land in deiner Abwesenheit ein faschistischer Putsch stattgefun­den hat und du nun wegen deiner früheren Aktivitäten mit Verfolgung rechnen mußt, wenn du zurückkehren würdest. Oder: Du bist erst in der BRD offen als politischer Gegner des in deinem Heimatland herrschen­den Regimes aufgetreten und mußt deshalb zuhause mit Verfolgung rechnen. Alles muß jedoch wiederum kurz vor deiner Antragstellung passiert sein! Liegt eine "unverzügliche" Antragstellüng in keinem Fall vor, so muß für die Verspätung ein anerkannter Grund gefunden werden. Infrage kommt, daß du befürchten mußtest, daß zurückgebliebene Angehörige durch deinen Asylantrag der Verfolgung ausgesetzt wären oder daß du Angst vor Vergeltungsaktionen der im Auftrag deines Herkunftslandes tätigen Geheimdienste hättest.
Vielleicht gehörst du aber auch zu den Flüchtlingen, die im Himatland sehr gesucht werden, weil sie eine große politische Bedrohung für den Staat darstellen, so dass der Staat ein starkes Interesse hat, dich wieder in die Hände zu bekommen. Viele von denen stellen oft zunächst keinen Asylantrag, da sie berechtigterweise befürchten, dass der deutsche Geheimdienst in Zusammenarbeit mit dem des Heimatlandes eine Auslieferung planen könnte. Beispiel hierfür ist Cemal Altun, dem ein kriminelles Delikt angehängt wurde, um die Auslieferung zu rechtfertigen. Treffen diese Gründe für dich zu, dann bleibt dir in der Abschiebehaft nichts anderes mehr übrig, als den Asylantrag zu wagen. Eine andere Möglichkeit gibt es dann nicht, deine Abschiebung zu verhindern. Hier ist es dann wichtig, dass du im Laufe des Asylverfahrens starke politische Unterstützung erhälst.
Die Chancen damit durchzukommen, d.h., dass der Asylantrag überhaupt als solcher zur Kenntnis genommen wird, stehen besonders dann, wenn mensch keinen Rechtsanwalt hat, nicht sehr gut. Die Chancen damit durchzukommen, d.h. daß der Asylantrag überhaupt als solcher zur Kenntnis genommen wird, stehen besonders dann, wenn man keinen Rechtsanwalt hat, nicht sehr gut.

Das eigentliche Asylverfahren

Ist diese Hürde überwunden, so wird die Äusländerbehörde deinen Antrag an das "Bundesamt für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge" in Zirndorf weitergeben. Deine Abschiebung wäre damit bis zur endgül­tigen Entscheidung gestoppt. Wenn es bisher nicht möglich war, so solltest du nun unbedingt einen Anwalt einsetzen, der den juristischen Kampf für dich weiterführt. Durch alle Instanzen kann das Verfahren gut zwei Jahre dauern. Stelle dich drauf ein, daß die Erfolgsaussichten, mit einem Asylantrag durchzu­kommen, in diesem Lande minimal sind - es sei denn, du bist aus einem Ostblockstaat geflüchtet. Aber vielleicht hilft dir bereits die durch das Asylverfahren gewonnene Zeit, die du in der BRD verbleiben darfst. Lange wird dies jedoch auch nicht mehr gehen: Es gibt Pläne, das Asylverfahren zu "effektivieren", d.h. schneller und noch aussichtloser zu machen. Arn Schluß sei noch einmal auf die im Kontaktadressenteil aufgeführten zahlreichen Ausländergruppen und -Organisationen hinge­wiesen, von denen du gerade bei drohender Abschiebung politische und rechtliche Unterstützung bekommen kannst.


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7.5. Besondere rechtliche Probleme von ausländischen Gefangenen

Sie resultieren zum einen wieder aus den sprachlichen Schwierigkeiten -vor allem aber aus der Praxis des Aüfenthaitsrechts durch die Ausländer­behörden. Du bist als Ausländer in besonderem Maße von einem Anwalt abhängig. Da man aber nunmal nicht immer einen hat, hier einige wichtige rechtliche Hinweise:


Der Umgang mit den Behörden

Ein für die Ausländer bedeutsamer rechtsstaatlicher Grundsatz im •Umgang mit den Behörden: Kann ein Ausländer nicht so gut oder gar nicht deutsch sprechen - und das dürfte für die meisten zutreffen - so dürfen ihm daraus keine Nachteile entstehen. Konkret heißt das: Die Behörde hat selbst dafür zu sorgen, daß seine Anträge, Beschwerden etc. ins Deutsche übersetzt werden bzw. daß ihm ein Dolmetscher in den Knast geschickt wird. Ebenso müssen die Ant­worten der Behörde, Gerichtsentscheidungen und die Rechtsmitteibe-lehrungen in die Sprache des Gefangenen übersetzt werden. Geschieht das nicht - was leider nicht selten ist - so sind sie ungültig. Dies ist in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts festgestellt worden, auf die man sich notfalls auch berufen kann. Sie" ist veröffentlicht in Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen (BVerfGE) Band 42, S. 120 ff. Auch Formfehler, die auf Grund mangelnder Sprachkenntnis zustande gekommen sind, dürfen nicht zu deinem Nachteil ausgenutzt werden. Fristen, die du aus diesem Grunde versäumst, müssen für dich verlängert werden. Notfalls mußt du dann einen Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" stellen, den du damit begründest, daß du die Frist wegen Sprachschwierigkeiten nicht einhalten konntest. Es gibt Dolmetscher, die sich - besonders wenn sie selbst Ausländer sind - den Gefangenen gegenüber hilfsbereit und solidarisch verhalten. Merke dir den Namen eines solchen Dolmetschers und verlange ihn, wenn nötig, zu sprechen. Vielleicht können dir auch Freunde oder Initiativgruppen von draußen einen Dolmetscher besorgen. Ansonsten kann es sinnvoller sein, sich bei Sprachschwierigkeiten von sprachkundigen Mitgefangenen helfen zu lassen.

Abschiebehaft

Die "Abschiebehaft" ist dazu da, zu garantieren, daß der Ausländer, den der Staat loswerden will, auch tatsächlich abgeschoben werden kann. Sehr oft kömmt man direkt aus der U-Haft oder Strafhaft in die Abschiebehaft. In vielen Fällen diente jedoch die Festnahme allein dem Zweck, dich in Abschiebehaft zu nehmen. Die Ausländerbehörden legen es dabei darauf an, ihre Opfer zu überra­schen und damit zu verhindern, daß sie sich einen Anwalt nehmen und rechtlich gegen die drohende Abschiebung vorgehen.
Die Bedingungen in der Abschiebehaft sind nicht durch so viele Vorschriften und Gesetze geregelt wie in der Strafhaft. So kannst du z.B. zu bestimten Zeiten am Tage nach draußen telefonieren, auch kannst du angerufen werden. Die Aufseher müssen dir Bescheid geben, dass ein Telefonat für dich angekommen ist und von wem. Besuch ist möglich zu allen Besuchszeiten und ohne Besucherschein. Die weniger rechtlich geregelte Situation in der Abschiebehaft hat aber auch zur Folge, dass die Willkür der Schließer sehr groß und schwer von draußen zu kontrollieren ist.
Es gibt drei wichtige Regel für dich:
1. Du musst so schnell wie möglich Leute von draußen über deine Festnahme informieren, Verwandte, einen Anwalt, von dem du auch hoffen kannst, dass er sofort etwas deine Freilassung unternimmt. Kennst du so einen nicht, dann muss du eine der Unterstützergruppen anrufen, egal wie spät oder früh es ist.
Es kannn passieren, dass die Polizei dich mit der nächsten Maschine abschiebt. Das ist schon oft oft vorgekommen. Die Polizei plant die Abschiebung so, dass eben wenig Zeit bleibt, um deine Abschiebung doch noch zu verhindern. Trotzdem versuche es, wenn du nicht abgeschoben werden willst.

2. Du unterschreibst erst einmal gar nichts. Sie werden versuchen - besonders wenn es noch rechtliche Möglichkeiten gibt, deine Abschiebung zu verhinderen, wovon du vielleicht selbst nichts weißt - dir eube "freiwillige" Rückkehr aufzuschwatzen. Sie locken damit, dass es keine zwangsweise Abschiebung gibt, wenn du unterschreibst. Da lügen sie immer. Ob "freiwillig" oder nicht, du wirst sowieso von der Polizei zum Flughafen gebracht und deinen Pass bekommst du auch nicht vorher in die Hand.:
Sie lügen dir alles mögliche vor: "Du kannst sonst sowieso nicht raus, ... abgeschoben wirst du sowieso, ... das hat Nachteile für dich, wenn du nicht unterschreibst, ... " - Naja, immer etwas Neues, wenn ihre alten Praktiken draußen bekannt sind.:
Verlange immer eine_n Übersetzer_in, traue ihm_ihr auch nicht einfach so, schließlich wird er_sie von diesem Staat bezahlt unt tut seine_ihre Pflicht. Wenn sie dich in ein Gespräch verwickeln, macht der_die Übersetzer_in ein Protokoll. Verlange dann das Protokoll in deiner Sprache und in doppelter Ausfertigung, auf ein Exemplar muss du dann bestehen. Die ERfahrung hat gezeigt, dass sie oft Protokolle anfertigen, in denen du dich nicht wieder erkennst.

3. Am besten nimmst du am Tage deier Verhaftung und auch am nächsten Morgen keine Nahrung zu dir, die dir die Beamten geben. Wenn sie eine schnelle Abschiebung planen, mischen sie dir eventuell Beruhigungsmittel unter das Essen; nimm auch keine Medikamente von ihnen! Deine Ruhigstellung soll die Sicherheit im Flugzeug garantieren, denn Piloten nehmen keine Passagiere mit, wenn zu befürchten ist, dass sie sich heftig im Flugzeug wehren. Wenn sie sich wehren, dann werden sie nach der nächsten Zwischenlandung nicht mehr weiter mitgenommen. Oft stellen Flüchtlinge dann am Ort der Zwischenlandung einen Asylfolgeantrag, was die Polizei natürlich verhindern will.

Haben sie dich verhaftet und du hast keinen gültigen Pass, dann werden sie dich oft nicht so schnell los. Du weißt aber nicht, ob sie ein "Laisses-passer" für dich vorberitet haben. Das kommt auch oft vor. Also verlass dich nicht darauf, dass du viel Zeit hast, deine Freilassung zu organisieren.
Warst du vorher in Strafhaft - jenachdem wie lange - ist dein Pass oft auch abgelaufen. Auch hier kann die Polizei für ein "Laissez passer" vorgesorgt haben. ISt das nicht der Fall, müssen sie dich freilassen, wenn du draußen einen festen Wohnsitz angeben kannst. Dann können sie dich aufgrund eines Gerichtsurteils nicht mehr wegen "Verdunkelungsgefahr" festhalten.
Am wichtigsten ist, dass sofort nach deiner Festnahme eine "einstweilige Anordnung" nach § 123 an das Verwaltungsgericht rausgeht. Diese Anweisung soll der Polizei untersagen abzuschieben bis

  • über einen Widerspruch gegen deine Abschiebung entschieden ist
  • eine Einzelfallprüfung deiner Situation vorgenommen wurde
  • über einen neuen Asylantrag entschieden ist oder anderes.
    Diese "einsteilige Anordnung" schreibt am besten ein Anwalt, den auch Unterstützer_innengruppen einschalten. Schreibe sie nur dann selber, wenn du niemanden draußen erreichen kannst. Du musst davon ausgehen, dass die Polizisten sich nicht beeilen werden, deinen Antrag so schnell wie nötig an das Gericht weiterzuleiten. Das haben wir noch nie erlebt, dass sie wirklich etwas für euch tun!

Und so sieht der Antrag auf "einstweilige Anordnung" dann aus:

Name ...
Adresse...

An das
Verwaltungsgerich (Ort)
Anschrift

Antrag gemäß § 123 VWGO
des
(Name)
(Geburtsdatum)
(Anschrift)

gegen

das Land ..., vertreten durch (Anschrift der zuständigen Ausländerpolizeibehörde)

wegen Abschiebung

hiermit beantrage ich, die Abschiebung (wenn bekannt, Datum der Ausreiseaufforderung angeben, z.B. aus dem Bescheid des Landeseinwohneramtes vom ...) im Wege der Einstweiligen Anordnuung auszusetzen, bzw. der Ausländerpolizei zu untersagen, mich vorerst abzuschieben.

Begründung:

An dieser Stelle must musst du Gründe dafür angeben, warum es für dich ungeheuer wichtig ist, in der BRD zu bleiben - warum du nicht in dein Heimatland abgeschoben werden willst, dazu kommen einige mögliche Gründe weiter unten. Wir haben eine Liste von "Lebensumständen" aufgestellt, die du durchgehen solltest, ob etwas avon auch für dich zutrifft, du also damit argumewntieren kannst, oder ob es etwas ähnliches in deinem Leben gibt, was du anführen könntest.

  • Studium, das bloß in der BRD zu Ende zu führen ist,
  • Familie, die auseinandergerissen wird - es ist aus den und den Gründen für Frau/Mann/Kinder unzumutbar nachzukommen etc.,
  • Arbeitsplatz (aufpassen, wenn du keine Arbeitserlaubnis hast),
  • eine medizinische Behandlung, in der du dich befindest, die nur durch Ärzte, die deine Krankheitsgeschichte kennen und auch über die geeigneten therapeuthischen Mittel und Anstalten verfügen, ohne schwerwiegende Nachteile für deine Gesundheit und dein Leben herbeizuführen, zu Ende zu führen ist,
  • Finanzierung des Lebensunterhalts - wenn du ihn durch Arbeit, Stipendium, etc, also ohne die "Gefahr" für die Behörden, du könntest ihnen zu Last fallen, selbst bestreitest.

Wichtig ist bei all diesen Argumenten folgende Vorgehensweise:
Du schilderst erst einmal lang und breit die Situatiuon z.B.:

Seit dem ... studiere ich dort und dort. Bis jetzt habe ich über die Hälfte meines Studiums absolviert etc.
Dann erst, was du daraus folgerst:
Durch eine Ausweisung wäre es mir unmöglich gemacht worden, das Studium in der Weise zu Ende zu führen, wie ich es bisher vorgehabt habe.

Schildere deine Situation, wenn du in dein Heimatland abgeschoben würdest. Du musst möglichst glaubhaft machen, dass dir dir die schlimmsten Repressalien drohen. Das gelingt dir am besten, wenn du Beispiele von politischer Verfolgung von Verwandten, dir politisch nahestender Personen, eigene Erlebnisse dieser Art nennen kannst. Grundsätzlich ist es immer am besten, wenn du du die Begründung der Ausweisungsverfügung widerlegen kannst. Für den Fall, dass die Ausweisungsverfügung damit begründet wird, dass du in einer politischen Gruppe mitarbeitest, schreibst du:

Grundsätzlich ist nach § 1 Abs. 1 Vereinsgesetz in Zusammenhang mit Artikel 1 Abs. 1; 2 Abs. 1 sowie 5 Abs. 1 Grundgesetz aus den obersten und für alle staatlichen Maßnahmen gültigen Grundsäten der Verfassung ableitbar, dass auch das Vereinigungsrecht Ausländern garantiert ist und trotz des redaktionellen Vergessens des Ausländers in der Verfassung in Artikel 8 Abs. 1; 9 Abs. 1 Grundgesetz die politische Betätigung von Ausländern in der Bundesrepublik verfassungsgemäß ist.

Du kannst vielleicht weiter argumentieren, dass die Gruppe, in der du gearbeitet hast, nicht verboten ist, legale Arbeit macht usw.
Schreibe
Das öffentliche Interesse wird durch meine Anwesenheit in der BRD während der Dauer des Widerspruchsverfahrens nicht beeinträchtigt.

Du solltest hier sagen, was du weiter in der BRD zu tun gedenkst, wenn das günstig für dich auslegbar ist. Für den Fall, daß parallel ein Asylantrag läuft:

Im Falle der sofortigen Ausweisung wäre die Gefahr und geradezu Sicherheit der endgültigen Rechtsvereitelung gegeben. Im Falle der Abschiebung ist es mir unmöglich (aus finanziellen Gründen, weil ich inhaftiert werde) das Asylverfahren weiter zu betreiben.

Wenn es stimmt, dann füge hinzu:

Ich habe nie versucht, unter Umgehung ausländerrechtlicher Vor­schriften mir in der BRD einen Aufenthalt sowie eine Arbeitserlaubnis zu erschleichen.

Unterschrift nicht vergessen!


Die Haftbedingungen in der Abschiebehaft

Für die Abschiebehaft gilt weitgehend das, was für die Strafhaft bisher gesagt wurde. Es besteht allerdings keine Arbeitspflicht.


Politisches Asyl

Eine andere rechtliche Möglichkeit, eine Abschiebung oder auch eine Auslieferung zu verhindern, kann ein Antrag auf "politisches Asyl' sein, den man auch neben dem "Stopantrag" (siehe oben) stellen kann. Auch hier gilt: Wenn es irgendwie möglich ist, sollte es ein Anwalt für dich machen, weil man hier sehr viele Fehler machen kann und weil, wie in kaum einem anderen Bereich, die Behörden ihre eigenen Gesetze miß­achten, wenn sie glauben, es sich leisten zu können. Außerdem ist eine politische Schützenhilfe durch Gruppen oder Organisationen wie amnesty international wichtig. Du mußt angeben, daß du dich in deinem Heimatland politisch betätigt hast und dadurch von dem dort herrschen­den Regime verfolgt wirst und daß dadurch für dich Gesundheit, Leib, Leben und materielle Existenz in jenem Land bedroht ist. Der Asylan­trag sieht dann folgendermaßen aus:

Ich beantrage 1. mich als Asylberechtigten im Sinne von Art.16 Abs.2 des Grundgesetzes anzuerkennen. 2. mir gemäß Ausländergesetz Duldung zu erteilen.

Begründung: Hier kommt nun eine kurze Darstellung der Situation, wegen der du dein Heimatland verlassen mußtest, warum also dort wegen deiner politischen Betätigung dein Leben, Leib, deine materielle Existenz.gefährdet sind. Es ist sinnvoll, Berichte und Zeitungsartikel über die Zustände in dem betreffenden Land miteinzureichen. Geeignetes Material kann man viel­leicht von Initiativgruppen bekommen (s. Adressen teil). Der Asylantrag geht zunächst an die zuständige Ausländerbehörde. Diese prüft zunächst, ob hier nicht etwa ein "rechtsmißbräuchlicher Asylantrag" vorliegt. Kommt sie zu der Ansicht, du würdest mit deinem Antrag "asylfremde Zwecke" verfolgen - und das tut sie in der letzten Zeit immer häufiger, dann wirst du so behandelt, als hättest du keinen Asylantrag gestellt, d.h. unter Umständen abgeschoben.


Der "verspätete" Asylantrag

Die Ausländerbehörde wird sehr oft gerade dann einen Asylantrag für ungültig erklären, wenn man schon eine Zeitlang in der BRD war und erst jetzt in Abschiebehaft, aiso im letzten Augenblick den Asylantrag stellt. Du musst daher in deinem Asylantrag plausibel begründen können, warum du erst jetzt zu diesem Mittel greifst und nicht bereits unmittel­bar, nachdem du in dieses Land eingereist bist. Ein solcher Grund könnte sein, daß die Bedrohung für dich in deinem Heimatland erst später — also während deines Aufenthalts in der BRD -eingetreten ist (sogenannte "Nach-Fluchtgründe"), zum Beispiel weil in deinem Land in deiner Abwesenheit ein faschistischer Putsch stattgefun­den hat und du nun wegen deiner früheren Aktivitäten mit Verfolgung rechnen mußt, wenn du zurückkehren würdest. Oder: Du bist erst in der BRD offen als politischer Gegner des in deinem Heimatland herrschen­den Regimes aufgetreten und mußt deshalb zuhause mit Verfolgung rechnen. Alles muß jedoch wiederum kurz vor deiner Antragstellung passiert sein! Liegt eine "unverzügliche" Antragstellüng in keinem Fall vor, so muß für die Verspätung ein anerkannter Grund gefunden werden. Infrage kommt, daß du befürchten mußtest, daß zurückgebliebene Angehörige durch deinen Asylantrag der Verfolgung ausgesetzt wären oder daß du Angst vor Vergeltungsaktionen der im Auftrag deines Herkunftslandes tätigen Geheimdienste hättest.
Vielleicht gehörst du aber auch zu den Flüchtlingen, die im Himatland sehr gesucht werden, weil sie eine große politische Bedrohung für den Staat darstellen, so dass der Staat ein starkes Interesse hat, dich wieder in die Hände zu bekommen. Viele von denen stellen oft zunächst keinen Asylantrag, da sie berechtigterweise befürchten, dass der deutsche Geheimdienst in Zusammenarbeit mit dem des Heimatlandes eine Auslieferung planen könnte. Beispiel hierfür ist Cemal Altun, dem ein kriminelles Delikt angehängt wurde, um die Auslieferung zu rechtfertigen. Treffen diese Gründe für dich zu, dann bleibt dir in der Abschiebehaft nichts anderes mehr übrig, als den Asylantrag zu wagen. Eine andere Möglichkeit gibt es dann nicht, deine Abschiebung zu verhindern. Hier ist es dann wichtig, dass du im Laufe des Asylverfahrens starke politische Unterstützung erhälst.
Die Chancen damit durchzukommen, d.h., dass der Asylantrag überhaupt als solcher zur Kenntnis genommen wird, stehen besonders dann, wenn mensch keinen Rechtsanwalt hat, nicht sehr gut. Die Chancen damit durchzukommen, d.h. daß der Asylantrag überhaupt als solcher zur Kenntnis genommen wird, stehen besonders dann, wenn man keinen Rechtsanwalt hat, nicht sehr gut.

Das eigentliche Asylverfahren

Ist diese Hürde überwunden, so wird die Äusländerbehörde deinen Antrag an das "Bundesamt für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge" in Zirndorf weitergeben. Deine Abschiebung wäre damit bis zur endgül­tigen Entscheidung gestoppt. Wenn es bisher nicht möglich war, so solltest du nun unbedingt einen Anwalt einsetzen, der den juristischen Kampf für dich weiterführt. Durch alle Instanzen kann das Verfahren gut zwei Jahre dauern. Stelle dich drauf ein, daß die Erfolgsaussichten, mit einem Asylantrag durchzu­kommen, in diesem Lande minimal sind - es sei denn, du bist aus einem Ostblockstaat geflüchtet. Aber vielleicht hilft dir bereits die durch das Asylverfahren gewonnene Zeit, die du in der BRD verbleiben darfst. Lange wird dies jedoch auch nicht mehr gehen: Es gibt Pläne, das Asylverfahren zu "effektivieren", d.h. schneller und noch aussichtloser zu machen. Arn Schluß sei noch einmal auf die im Kontaktadressenteil aufgeführten zahlreichen Ausländergruppen und -Organisationen hinge­wiesen, von denen du gerade bei drohender Abschiebung politische und rechtliche Unterstützung bekommen kannst.