Bei der Entlassung

Aus Gefangenenratgeber

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12.2.Bei der Entlassung

Du wirst aus der Zelle geholt, wenn du dein Bündel gepackt hast, und wirst zur Kammer geführt. In diesem Bünde! hast du alles, was-dein eigen ist. Manches hast du zurückgelassen und es deinen Freunden vererbt. Wenn du „über Nacht" entlassen wirst und du nicht mehr mit ihnen zusammenkommst, kannst du die Sachen, die du ihnen geben willst, auf der Kammer zurücklassen. Du musst allerdings damit rechnen, dass sie diese Sachen nicht so ohne weiteres bekommen. Wenn es zum Beispiel eine Schreibmaschine ist, braucht der Empfänger eine Genehmigung zum Benutzen einer Schreibmaschine. Bei einem Buch werden die zuständigen Instanzen erst prüfen, ob es dem Geist des Betreffenden auch vertraglich ist. Die Grünen geben dir einen Schein zur Unterschrift, worauf vermerkt ist, dass du das und das dem und dem überlässt Schreib auf alle Falle noch einen anderen Namen dazu mit dem Vermerk: Falls die Sache dem Empfänger, den ich angegeben habe, aus irgendwelchen Gründen nicht ausgehändigt wird, bestimme ich (hier der zweite mögliche Empfänger) als Eigentümer der Sache! Die ersten Stunden dieses Tages verlaufen immer noch drinnen... Auch wenn du verständlicherweise „nur raus“ willst, solltest du versuchen, auf einiges dennoch zu achten: Wenn dir eine Erklärung- zur Unterschrift vorgelegt wird, in der du in meist sehr all­gemeiner Form bestätigen sollst, dass du gesund bist und keine Schadensersatzan­sprüche an den Knast hast, dann brauchst du die nicht zu unterschreiben, solltest du auch grundsätzlich nicht. Sie müssen dich auf jeden Fall rauslassen. Leider wird dieser Schein von sehr vielen Entlassenen unterschrieben, einfach in der Einbildung, sie hätten sonst Schwierigkeiten, müssten sich lange rechtfertigen oder einfach in der Gewissheit, sowieso keine Rechte und Ansprüche zu haben. In der Kammer: Prüfe, ob du alles auf der Liste, die du unterschreibst, auch wirklich bekommen hast. Versuche Ansprüche der Anstalt gegen dich, z.B. wegen verschwundenem oder be­schädigtem Inventar, in Frage zu stellen. Hattest du den fehlenden Gegenstand wirklich bekommen? Oder vielleicht schon vor längerer Zeit wieder abgegeben? Verlange einen Nachweis deiner im Knast geleisteten versicherungspflichtigen Ar­beit. An der Kasse bekommst du dein restliches' Hausgeld, restliches Eigengeld und die aus deinen Bezügen gebildete Rücklage ausgezahlt. Wenn du fast gar nichts zu bekommen hast, zum Beispiel weil du U-Gefangene/U-Gefangener warst oder es keine Arbeit gab, ist die Anstalt verpflichtet, dir eine Bei­hilfe zu den Reisekosten und eine sog. Überbrückungsbeihilfe zu zahlen (Strafvoll­zugsgesetz § 75). Deren Höhe ist zwar nicht festgelegt, in der Regel wird das aber der Sozialhilfe-Tagessatz von rund 9 Mark sein. Der Entlassungsschein: Zuletzt bekommst du deinen Entlassungsschein. Er ist zu­nächst dein wichtigstes Papier. Auf allen Ämtern musst du ihn vorweisen. Und wenn du aus der Untersuchungshaft entlassen wirst, bewahrt er dich eher vor neuer Ver­haftung als dein Pass Beschwer dich nicht mit zuviel Gepäck. Alles, was dir jetzt zu schwer ist, kannst du später immer noch holen. Du bist wahrscheinlich nicht mehr gewohnt, so viel zu schleppen und nach vielleicht jahrelanger U-Haft macht dein Kreislauf nicht mehr mit. Dazu kommt die Aufregung der Freiheit. Dann schließt die Pforte sich hinter dir, und umgekehrt als früher bist du jetzt draußen statt drinnen. Du fühlst dich in einer fremden Welt.


12.2.Bei der Entlassung

Du wirst aus der Zelle geholt, wenn du dein Bündel gepackt hast, und wirst zur Kammer geführt. In diesem Bünde! hast du alles, was-dein eigen ist. Manches hast du zurückgelassen und es deinen Freunden vererbt. Wenn du „über Nacht" entlassen wirst und du nicht mehr mit ihnen zusammenkommst, kannst du die Sachen, die du ihnen geben willst, auf der Kammer zurücklassen. Du musst allerdings damit rechnen, dass sie diese Sachen nicht so ohne weiteres bekommen. Wenn es zum Beispiel eine Schreibmaschine ist, braucht der Empfänger eine Genehmigung zum Benutzen einer Schreibmaschine. Bei einem Buch werden die zuständigen Instanzen erst prüfen, ob es dem Geist des Betreffenden auch vertraglich ist. Die Grünen geben dir einen Schein zur Unterschrift, worauf vermerkt ist, dass du das und das dem und dem überlässt Schreib auf alle Falle noch einen anderen Namen dazu mit dem Vermerk: Falls die Sache dem Empfänger, den ich angegeben habe, aus irgendwelchen Gründen nicht ausgehändigt wird, bestimme ich (hier der zweite mögliche Empfänger) als Eigentümer der Sache! Die ersten Stunden dieses Tages verlaufen immer noch drinnen... Auch wenn du verständlicherweise „nur raus“ willst, solltest du versuchen, auf einiges dennoch zu achten: Wenn dir eine Erklärung- zur Unterschrift vorgelegt wird, in der du in meist sehr all­gemeiner Form bestätigen sollst, dass du gesund bist und keine Schadensersatzan­sprüche an den Knast hast, dann brauchst du die nicht zu unterschreiben, solltest du auch grundsätzlich nicht. Sie müssen dich auf jeden Fall rauslassen. Leider wird dieser Schein von sehr vielen Entlassenen unterschrieben, einfach in der Einbildung, sie hätten sonst Schwierigkeiten, müssten sich lange rechtfertigen oder einfach in der Gewissheit, sowieso keine Rechte und Ansprüche zu haben. In der Kammer: Prüfe, ob du alles auf der Liste, die du unterschreibst, auch wirklich bekommen hast. Versuche Ansprüche der Anstalt gegen dich, z.B. wegen verschwundenem oder be­schädigtem Inventar, in Frage zu stellen. Hattest du den fehlenden Gegenstand wirklich bekommen? Oder vielleicht schon vor längerer Zeit wieder abgegeben? Verlange einen Nachweis deiner im Knast geleisteten versicherungspflichtigen Ar­beit. An der Kasse bekommst du dein restliches' Hausgeld, restliches Eigengeld und die aus deinen Bezügen gebildete Rücklage ausgezahlt. Wenn du fast gar nichts zu bekommen hast, zum Beispiel weil du U-Gefangene/U-Gefangener warst oder es keine Arbeit gab, ist die Anstalt verpflichtet, dir eine Bei­hilfe zu den Reisekosten und eine sog. Überbrückungsbeihilfe zu zahlen (Strafvoll­zugsgesetz § 75). Deren Höhe ist zwar nicht festgelegt, in der Regel wird das aber der Sozialhilfe-Tagessatz von rund 9 Mark sein. Der Entlassungsschein: Zuletzt bekommst du deinen Entlassungsschein. Er ist zu­nächst dein wichtigstes Papier. Auf allen Ämtern musst du ihn vorweisen. Und wenn du aus der Untersuchungshaft entlassen wirst, bewahrt er dich eher vor neuer Ver­haftung als dein Pass Beschwer dich nicht mit zuviel Gepäck. Alles, was dir jetzt zu schwer ist, kannst du später immer noch holen. Du bist wahrscheinlich nicht mehr gewohnt, so viel zu schleppen und nach vielleicht jahrelanger U-Haft macht dein Kreislauf nicht mehr mit. Dazu kommt die Aufregung der Freiheit. Dann schließt die Pforte sich hinter dir, und umgekehrt als früher bist du jetzt draußen statt drinnen. Du fühlst dich in einer fremden Welt.

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