Die Aufnahmeprozedur in der Strafhaft

Aus Gefangenenratgeber

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2.2.Die Aufnahmeprozedur in der Strafhaft

Noch etwas komplizierter und langwieriger ist die Aufnahmeprozedur in der Strafhaft. Zu den oben hp.irhriph*>n»n r>ir,^o«  -•»:- „_....muß, kommt hier.noch einiges dazu: Hier findet zur Begrüßung noch eine „Vorstellung" beim Leiter der Anstalt statt, oder - weil der ja meistens wichtigeres zu tun hat - bei irgendeinem höheren Beamten in der Aufnahmeabteilung. Neben der Hausordnung, die man zur Belehrung erhält, sollte man noch darauf bestehen, ein Exemplar des Strafvollzugsgesetzes ausgehändigt zu bekommen. Da du ja nicht nur bestraft, sondern auch noch „behandelt" werden sollst, beginnt nun die sogenannte „Behandlungsuntersuchung". Dazu ist es für deine Bewacher nötig, deine Persönlichkeit und deine Lebensverhältnisse zu erforschen. Dies wird unter anderem von Psychologen, Pädagogen und Sozialarbeiter_Innen vorgenommen. Dazu besorgen sie sich Informationen über dich von verschiedenen Behörden, mit denen du mal zu tun hattest. Die Behandlungsuntersuchung kann wie eine Befragung oder ein Verhör ablaufen; die modernere Methode ist es, dich in einem Gespräch aus der Reserve zu locken. Manchmal versuchen sie auch mit Hilfe von sogenannten „Persönlichkeitstests" etwas über dich herauszubekommen (dazu findest du näheres in Abschnitten über den Psychologen unter 5.7. und 5.8.). Wieviel Mühe sie sich dabei geben, ist ganz verschieden: Meistens werden sie wohl nur so tun, als ob und die Sache schnell und oberflächlich durchziehen. Intensiver und damit auch nervender werden es die „Fortschrittlichen" betreiben - vor allem in den Jugendanstalten. Manchmal trennen sie dich für die Zeit der Behandlungsuntersuchung während der Arbeitszeit und der Freizeit von den anderen Gefangenen ab, damit du keine Tipps bekommst und dich nicht zu sicher fühlst und dann vielleicht nicht so mitspielst, wie sie es erwarten. Diese Zeit darf zwei Monate nicht übersteigen. Länger als ein bis zwei Wochen dauert es jedoch selten; auch deren Geduld ist begrenzt. Du bist während dieser Zeit natürlich nicht verpflichtet, an dieser Untersuchung aktiv mitzuwirken. Notfalls hat man eben ein zu schlechtes Gedächtnis. Es ist sicher eine Illusion und sehr kurzsichtig zu glauben, je gefügiger ich mitspiele, desto günstiger fällt mein „Vollzugsplan" aus, der als Ergebnis dieser Untersuchung festgelegt wird. Als Faustregel gilt: Alles was sie von dir wissen, macht sie stärker und dich schwächer. In geeigneten Situationen werden sie ihr Wissen gegen dich ausspielen.

Einlieferung in die Haftanstalt

Antrag auf GemeinschaftS2eile; Schreibmaschine; eigenes Rundfunkgerät (in der Regel ohne UKW-Teil); eigenen Fernsehempfänger (Batterie); Teilnahme an Freizeit und Gemeinschaftsveranstaltungen (falls Freizeit nicht automatisch gewährt); Umschluß mit einem bestimmten Mitgefangenen; Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit; Sonderbesuche oder überlange Besuche; Sonderpakete; Bezug von Zeitungen und Zeitschriften, von Büchern, Bastelmaterialien und ähnliches für Selbstbeschäftigung. In einem schriftlichen „Anliegen" oder,, Vormelder" an die Anstaltsleitung kannst du die folgenden Dinge fordern: ärztliche Behandlung: „Ich beantrage eine Vorführung zum Arzt, du ich in Freiheit in ständiger ärztlicher Behandlung war"; Seelsorge: „Ich möchte den evangelischen (katholischen) Pfarrer sprechen"; Sozialarbeiter: „Ich beantrage ein Gespräch mit dem Sozialarbeiter. Zweck: Sicher­stellung der Habe"; Herausgabe von „Habe": „Ich beantrage, dass mir meine bei den Effekten befindli­che Uhr ausgehändigt wird"; Papier, Schreibmaterialien: „Ich beantrage 10 Bogen Schreibpapier, Umschläge und einen Kugelschreiber" (hat auch meist der Stationsbeamte); Seife, Schampoo, Klopapier etc. (wenn es mündlich nicht klappt); Teilnahme an den bereits richterlich genehmigten Veranstaltungen sowie an der Gemeinschaftsarbeit: „Ich beantrage, in die xy-Cruppe aufgenommen zu werden". In der Strafhaft musst du dich in allen Sachen gleich an die Anstalt selbst wenden. Näheres darüber, wie du dich verhalten musst, wenn dir bestimmte Sachen verweigert werden, findest du in den Kapiteln 22-24 über „Rechtsmittel".

Erste Kontakte nach draußen

Dazu nur einige kurze Anmerkungen: Hast du immer noch keinen Anwalt, so verlange bei den Knastbeamten eine Anwaltsliste und hör dich auf alle Fälle auch mal unter den Mitgefangenen nach Anwälten um, die was tun und nicht nur aufs Geld schauen. Wenn du dich für einen Anwalt entschieden hast, schreib an ihn und bitte um einen Besuch. Lies dazu das Kapitel 11. über Anwälte. Pass auch bei Briefen an Freunde und Verwandte und andere auf, dass du nichts über deinen „Fall" schreibst. Du musst dich darauf einstellen, dass alle deine Briefe gelesen werden und auch angehalten werden, einfach um dich immer hilfloser zu machen und damit du dich noch mehr allein fühlst, weil sie dann hoffen, dass du dann doch was erzählst. Schreib nicht an Leute, die durch deine Briefe und die Bekanntschaft mit dir gefährdet werden können. Falls du kein Geld hast, verlange, dass die Anstalt die Portokosten übernimmt.


2.2.Die Aufnahmeprozedur in der Strafhaft

Noch etwas komplizierter und langwieriger ist die Aufnahmeprozedur in der Strafhaft. Zu den oben hp.irhriph*>n»n r>ir,^o«  -•»:- „_....muß, kommt hier.noch einiges dazu: Hier findet zur Begrüßung noch eine „Vorstellung" beim Leiter der Anstalt statt, oder - weil der ja meistens wichtigeres zu tun hat - bei irgendeinem höheren Beamten in der Aufnahmeabteilung. Neben der Hausordnung, die man zur Belehrung erhält, sollte man noch darauf bestehen, ein Exemplar des Strafvollzugsgesetzes ausgehändigt zu bekommen. Da du ja nicht nur bestraft, sondern auch noch „behandelt" werden sollst, beginnt nun die sogenannte „Behandlungsuntersuchung". Dazu ist es für deine Bewacher nötig, deine Persönlichkeit und deine Lebensverhältnisse zu erforschen. Dies wird unter anderem von Psychologen, Pädagogen und Sozialarbeiter_Innen vorgenommen. Dazu besorgen sie sich Informationen über dich von verschiedenen Behörden, mit denen du mal zu tun hattest. Die Behandlungsuntersuchung kann wie eine Befragung oder ein Verhör ablaufen; die modernere Methode ist es, dich in einem Gespräch aus der Reserve zu locken. Manchmal versuchen sie auch mit Hilfe von sogenannten „Persönlichkeitstests" etwas über dich herauszubekommen (dazu findest du näheres in Abschnitten über den Psychologen unter 5.7. und 5.8.). Wieviel Mühe sie sich dabei geben, ist ganz verschieden: Meistens werden sie wohl nur so tun, als ob und die Sache schnell und oberflächlich durchziehen. Intensiver und damit auch nervender werden es die „Fortschrittlichen" betreiben - vor allem in den Jugendanstalten. Manchmal trennen sie dich für die Zeit der Behandlungsuntersuchung während der Arbeitszeit und der Freizeit von den anderen Gefangenen ab, damit du keine Tipps bekommst und dich nicht zu sicher fühlst und dann vielleicht nicht so mitspielst, wie sie es erwarten. Diese Zeit darf zwei Monate nicht übersteigen. Länger als ein bis zwei Wochen dauert es jedoch selten; auch deren Geduld ist begrenzt. Du bist während dieser Zeit natürlich nicht verpflichtet, an dieser Untersuchung aktiv mitzuwirken. Notfalls hat man eben ein zu schlechtes Gedächtnis. Es ist sicher eine Illusion und sehr kurzsichtig zu glauben, je gefügiger ich mitspiele, desto günstiger fällt mein „Vollzugsplan" aus, der als Ergebnis dieser Untersuchung festgelegt wird. Als Faustregel gilt: Alles was sie von dir wissen, macht sie stärker und dich schwächer. In geeigneten Situationen werden sie ihr Wissen gegen dich ausspielen.

Einlieferung in die Haftanstalt

Antrag auf GemeinschaftS2eile; Schreibmaschine; eigenes Rundfunkgerät (in der Regel ohne UKW-Teil); eigenen Fernsehempfänger (Batterie); Teilnahme an Freizeit und Gemeinschaftsveranstaltungen (falls Freizeit nicht automatisch gewährt); Umschluß mit einem bestimmten Mitgefangenen; Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit; Sonderbesuche oder überlange Besuche; Sonderpakete; Bezug von Zeitungen und Zeitschriften, von Büchern, Bastelmaterialien und ähnliches für Selbstbeschäftigung. In einem schriftlichen „Anliegen" oder,, Vormelder" an die Anstaltsleitung kannst du die folgenden Dinge fordern: ärztliche Behandlung: „Ich beantrage eine Vorführung zum Arzt, du ich in Freiheit in ständiger ärztlicher Behandlung war"; Seelsorge: „Ich möchte den evangelischen (katholischen) Pfarrer sprechen"; Sozialarbeiter: „Ich beantrage ein Gespräch mit dem Sozialarbeiter. Zweck: Sicher­stellung der Habe"; Herausgabe von „Habe": „Ich beantrage, dass mir meine bei den Effekten befindli­che Uhr ausgehändigt wird"; Papier, Schreibmaterialien: „Ich beantrage 10 Bogen Schreibpapier, Umschläge und einen Kugelschreiber" (hat auch meist der Stationsbeamte); Seife, Schampoo, Klopapier etc. (wenn es mündlich nicht klappt); Teilnahme an den bereits richterlich genehmigten Veranstaltungen sowie an der Gemeinschaftsarbeit: „Ich beantrage, in die xy-Cruppe aufgenommen zu werden". In der Strafhaft musst du dich in allen Sachen gleich an die Anstalt selbst wenden. Näheres darüber, wie du dich verhalten musst, wenn dir bestimmte Sachen verweigert werden, findest du in den Kapiteln 22-24 über „Rechtsmittel".

Erste Kontakte nach draußen

Dazu nur einige kurze Anmerkungen: Hast du immer noch keinen Anwalt, so verlange bei den Knastbeamten eine Anwaltsliste und hör dich auf alle Fälle auch mal unter den Mitgefangenen nach Anwälten um, die was tun und nicht nur aufs Geld schauen. Wenn du dich für einen Anwalt entschieden hast, schreib an ihn und bitte um einen Besuch. Lies dazu das Kapitel 11. über Anwälte. Pass auch bei Briefen an Freunde und Verwandte und andere auf, dass du nichts über deinen „Fall" schreibst. Du musst dich darauf einstellen, dass alle deine Briefe gelesen werden und auch angehalten werden, einfach um dich immer hilfloser zu machen und damit du dich noch mehr allein fühlst, weil sie dann hoffen, dass du dann doch was erzählst. Schreib nicht an Leute, die durch deine Briefe und die Bekanntschaft mit dir gefährdet werden können. Falls du kein Geld hast, verlange, dass die Anstalt die Portokosten übernimmt.

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