Fachbereichsrat reicht Präsidium die Hand

In der letzten Sitzung des alten Fachbereichsrat am 11.02.2009 wurde die folgende Stellungnahme zur Wiederholbarkeit von Prüfungsleistung verabschiedet. Damit reagiert der Fachbereichsrat auf eine Anfrage des FU Präsidiums, die uns leider nicht vorliegt.

*Beschluss XXI/194*: Der FBR befürwortet folgenden Wortlaut zu der Wiederholbarkeit von Prüfungsleistungen:

(1) Jede nicht bestandene Prüfungsleistung darf grundsätzlich zweimal wiederholt werden. Bei Nichtbestehen des dritten Prüfungsversuchs ist die Modulprüfung endgültig nicht bestanden.

(2) Ein erster Prüfungsversuch gilt als Freiversuch, wenn zu dieser Prüfungsleistung in der zugehörigen Prüfungsordnung ein Freiversuch vorgesehen ist.

(3) Eine im Rahmen des Freiversuchs bestandene Prüfungsleistung kann einmalig zwecks Notenverbesserung wiederholt werden. Eine im Rahmen des Freiversuchs nicht bestandene Prüfungsleistung gilt als nicht unternommen.

(4) Eine Anmeldung zu einem Modul beinhaltet zugleich die Anmeldung zu allen zugehörigen Prüfungsleistungen zum jeweils ersten angesetzten Termin. Nach Nichtbestehen einer Prüfungsleistung ist eine erneute Anmeldung zu dieser Prüfungsleistung ggf. auch nach Wiederholung der zugehörigen Lehrveranstaltungen erforderlich.

Mit 11:0:1E angenommen.

Was bedeutet das für die Studierenden? In erster Linie eine voraussichtliche Verschlechterung ihrer Studienverhältnisse, da nun nicht mehr beliebig oft eine Prüfungsleistung wiederholt werden kann, sonder nur noch vier mal, wenn wir den Freiversuch mitrechnen. Gerechtfertigt wird die Stellungnahme mit dem Argument der „Lebensplanung“. Wir würden Studierenden helfen, wenn wir ihnen rechtzeitig vor Augen führen, dass sie für das entsprechende Fach ungeeignet sind. Eine lobenswerter Ansatz, der den falschen Weg wählt. Eine intensivere Beratung und Betreuung könnte eventuelle Probleme aufdecken und den Studierenden bei deren Lösung begleiten, auch wenn die Lösung einen Studienabbruch umfasst. Wir könnten auf die Schicksale von Einzelpersonen eingehen und würden nicht alle pauschal vor die Wandstellen. Wir würden den Stress, der jetzt schon im Bachelorstudium vorhanden ist nicht noch verstärken. Wir würden die geringe Zahl der Betroffenen einfach gerecht behandeln und nicht eine Entscheidung über ihr Leben treffen an der sie nicht partizipieren konnten.

Zum Glück handelt es sich bis jetzt nur um eine restriktive Stellungnahme des Fachbereichsrat und nicht um eine FU-weite Einheitsregelung. Diese müsste erst vom Akademischen Senat verabschiedet werden. Der Akademische Senat ist leider nicht für Mildtätigkeit gegenüber den Studierenden bekannt und so wird es eher zu einer noch restriktiveren Regelung kommen. Der einzige Ausweg: Auf die Barrikaden

6 comments

  1. Sind diese Reglungen nun rechtskräftig für die Informatik oder doch nicht, ich check das jetzt nicht so:P

    Danke

  2. Es handelt sich nur um einen Entwurf, der auf Anfrage des Präsidiums erarbeitet wurde. Dieser wurde an das Präsidium weitergegeben, dass eine fu-weite Regelung zur Wiederholbarkeit von Prüfungsleistungen herbeiführen will. Die Regelungen sind also noch nicht in Kraft getreten. Es ist auch fraglich, ob sie rückwirkend in Kraft treten können, also dich betreffen oder nur neue Studierende.

  3. Das wäre ja noch schöner, wenn das rückwirkend in Kraft tritt.

    Wann kann man denn mit einer „Einigung“ rechnen?
    nicht das ich unbedingt darauf warte: nur interesse.

    danke

  4. Theoretisch müsste es im Akademischen Senat abgestimmt werden. Noch ist meines Wissens keine Abstimmung erfolgt. Das kann aber in der nächsten Zeit passieren. Mehr weiß ich im Moment auch nicht. Kannst ja mal im AStA anfragen: info@astafu.de Die wissen bestimmt mehr.

  5. Pingback: '+'

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